Filesharing in WGs: Haftet der Hauptmieter für seine WG - Mitbewohner?

(3 Bewertungen, 3.67 von 5)

Worum geht's?

In den meisten Wohngemeinschaften wird das Internet unter den Mitbewohnern geteilt. Üblicherweise bestellt einer der Bewohner den Anschluss auf seinen Namen und die anderen beteiligen sich an den Kosten. Ein Gericht hatte nun zu entscheiden, ob der Anschlussinhaber haftet, wenn einer seiner Mitbewohner illegales Filesharing betreibt.

Anschlussinhaber stellt Internetanschluss seinen Mitbewohnern zur Verfügung

In einer Wohngemeinschaft teilten sich die Bewohner einen WLAN-Anschluss. Der Anschluss lief auf den Hauptmieter der WG, der diesen vollständig auch für seine Mitbewohner zur Verfügung stellte.

In der Folge wurde der Hauptmieter wegen illegalen Filesharings durch einen Musikverlag abgemahnt. Dieser Musikverlag war Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an bestimmten Tonträgern, und wurde über die IP-Adresse darauf aufmerksam, dass über den Anschluss des Hauptmieters hochgeladen wurden.

Der Hauptmieter war jedoch der Ansicht, dass er für die Urheberrechtsverletzung nicht verantwortlich sei. Zum einen habe er sich nachweislich zum Zeitpunkt des angeblichen Uploads gar nicht in der Wohnung befunden. Zum anderen bewohne er schon gar nicht mehr die WG. Die Rechteinhaberin hingegen waren der Ansicht, dass der Hauptmieter als Anschlussinhaber der Störerhaftung unterliege.

Gericht sieht WG-Hauptmieter als nicht verantwortlich für illegales Filesharing seiner Mitbewohner an

Das Landgericht Köln entschied mit Urteil von Mitte März (Urteil vom 14.03.2013 – Az.: 14 O 320/12), dass der Inhaber des Internetanschlusses in einer Wohngemeinschaft nicht für das illegale Filesharing seiner Mitbewohner haftet. Ohne dass ein konkreter Anlass besteht, haftet er nicht als Störer. Ihn treffen also weder Prüfungs- noch Belehrungspflichten gegenüber seinen Mitbewohnern.

Begründet wurde dies damit, dass der Hauptmieter solche Pflichten nicht erfüllen kann, da es andernfalls zwangsläufig zu einer Verletzung der Privatsphäre seiner Mitbewohner kommt. Er muss die Mitbewohner auch nicht gesondert belehren, denn diese treffen grundsätzlich Schutz- und Rücksichtnahmepfichten gem. § 241 Abs. 2 BGB auch gegenüber dem Hauptmieter. Diese sind aufgrund dessen bereits verpflichtet, den Internetanschluss nur rechtmäßig zu nutzen.

Etwas anderes gilt nach der Entscheidung der Kölner Richter nur dann , wenn für den Hauptmieter konkrete Anhaltspunkte für eine mögliche Verletzung von Urheberrechten bestehen.

Fazit

Das Landgericht Köln macht insbesondere Massenabmahnern einen Strich durch die Rechnung: jedenfalls vor dem Landgericht Köln greift die Störerhaftung im Fall von Wohngemeinschaften nur dann durch, wenn der Anschlussinhaber tatsächlich Kenntnis von den Urheberrechtsverletzung hat.

So hatte das LG Köln in einem anderen aktuellen Urteil bereits entschieden, dass der Anschlussinhaber bei Filesharing - Abmahnungen nicht automatisch für seine Familienmitglieder haftet. Den Rechteinhabern bleibt aber die Möglichkeit, auch vor einem anderen Gericht gegen die Filesharer vorzugehen.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Dipl.-Jur. Sebastian Ehrhardt

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details