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Cold Calls - Maßnahmen gegen verbotene Telefonwerbung werden verschärft

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat in einer Pressemitteilung vom 15.05.2007 bekannt gegeben, dass das bisherige Verbot so genannter Cold Calls nicht ausreichend wirkungsvoll umgesetzt worden sei. Unter Cold Calls versteht man unerwünschte Werbeanrufe von Unternehmen. Die betroffenen Verbraucher hatten dabei zuvor keinen Kontakt zu dem Unternehmen. § 7 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verbietet solche Anrufe, wenn nicht vorher eine Einverständniserklärung des Angerufenen eingeholt wurde. Cold Calls unter Gewerbetreibenden sind als Belästigung nach § 1 UWG ebenfalls verboten (so das OLG Frankfurt, Az.: 6 U 36/03, Urteil vom 24. Juli 2003).

Da sich viele Unternehmen in der Vergangenheit gezielt über das Verbot hinweggesetzt haben, sieht das Bundeswirtschaftsministerium nun zusätzlichen Handlungsbedarf. Der zuständige Bundesminister Michael Glos fordert deswegen weitergehende Maßnahmen wie ein Verbot der Rufnummernunterdrückung. Diese sorgt in der Praxis dafür, dass der Angerufene unerwünschten Werbeanrufe nicht sofort zurück verfolgen kann. Dies geht bislang nur über eine umständliche Anfrage beim Telefonanbieter. Glos fordert daher: "Um die Verfolgung von Verstößen gegen das Verbot unerwünschter Telefonwerbung in Zukunft effektiv zu gestalten, soll im Telekommunikationsgesetz die Möglichkeit der Unterdrückung der Rufnummer eingeschränkt werden" Und weiter: "Eine entsprechende Änderung des TKG werde ich vorbereiten". Wenn in solchen Fällen trotzdem die Rufnummer technisch unterdrückt werde, soll die Verhängung eines Bußgeldes möglich sein. Der Bundesminister hofft, dass so eine schnellere Identifizierung der Urheber von Cold Calls erfolgen kann.

Glos sieht in der geplanten Verschärfung der Maßnahmen insbesondere eine abschreckende Wirkung in Fällen des Missbrauchs. Die geplanten Änderungen nützten zudem nicht zuletzt auch den Unternehmen, die sich bei Werbeanrufen an die geltenden Gesetze halten. Zudem bestehe im Interesse des Verbraucherschutzes Handlungsbedarf.

Fazit:
Die Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist zu begrüßen. Es sollte jedoch im Rahmen der Ausgestaltung einer solchen Regelung genau darauf geachtet werden, dass in der Praxis auch eine tatsächliche Veränderung herbei geführt wird. Unerwünschte und verbotene Anrufe sind ein großes Ärgernis. Zudem besteht insbesondere bei älteren Menschen die Gefahr, dass sich diese am Telefon zu Investitionen überreden lassen, die sie eigentlich nicht tätigen wollen.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Telekommunikationsrecht und Wettbewerbsrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert


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