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Youtube sperrt Videos mit GEMA-Musik

Portale wie YouTube sind zum Anhören von Musikstücken in letzter Zeit immer beliebter geworden – schließlich musste die CD des Interpreten nicht gekauft werden, sondern die Songs konnten sich ohne Gebühr kostenlos über die Video-Plattform angehört werden. Im Gegenzug hierzu zahlt YouTube zur Einbindung der Musikstücke auf ihren Seiten eine gewisse Gebühr an die Musikverwertungsgesellschaft GEMA – ebendiese Lizenzvereinbarung ist es nun, die YouTube nun Probleme bereitet.

Die im November 2007 abgeschlossene Vereinbarung zwischen YouTube und der GEMA endete am 31.3.2009, Vertragsverhandlungen hinsichtlich einer Verlängerung der Lizenzvereinbarung scheinen bisher ohne Erfolg. Während der YouTube-Besitzer Google weiterhin eine pauschale Lizenzgebühr an die Verwertungsgesellschaft zahlen wollte, forderten die Vertreter der GEMA Medienberichten zufolge genauere Informationen über die Anzahl und die Häufigkeit der abgespielten Werke, um eine „angemessene Beteiligung“ an den Einnahmen von YouTube zu erreichen.

Glaubt man einer Stellungnahme von Google, so ist es vor allem die beispiellos hohe Gebühr für die Nutzung der Musikstücke, die einer Einigung im Weg steht: Würde man die Lizenzpreise auf den Kauf einer CD umlegen – so die Stellungnahme weiter – so hätte ein Käufer mehr als 500 Euro für eine Musik-CD zu zahlen. Die Folge: Ab heute hat YouTube für den deutschen Raum alle Videos gesperrt, deren Rechteinhaber mit der GEMA zusammenarbeiten.

Fazit:

Sofern die Videos der Rechteinhaber, die mit der GEMA zusammenarbeiten, wirklich nachhaltig auf YouTube Deutschland gesperrt bleiben sollten, wäre dies sicherlich ein harter Schlag für den Plattform-Betreiber: Der Reiz an YouTube liegt doch eben gerade daran, dass man neue Lieder kostenlos in voller Länge hören kann oder diese in lustige, „Do-it-yourself“-Clips einbinden konnte – ebendies wäre in Zukunft nicht mehr wirklich, sodass aus Sicht des Benutzers eine Einigung zwischen YouTube und der GEMA dringend zu begrüßen wäre.

Autor: Florian Skupin 


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Labels: Urheberrecht
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