Sie sind hier: Internetrecht News Wettbewerbsrecht LG Coburg: Telefonanrufe nach Bestellung können rechtswidrig sein

LG Coburg: Telefonanrufe nach Bestellung können rechtswidrig sein

Wer häufiger im Internet einkauft wird schon erlebt haben, dass im Rahmen der Bestellung eine Telefonnummer angegeben werden muss, damit die Kunden „bei Problemen schnell kontaktiert werden“ können.

Eine ganz neue Art des „Kundenservice“ entwickelte ein Versandhaus, das seine Kundin immer wieder mit Werbeanrufen beglückte - angeblich – wie die Rechtsvertreter des Versandhauses vor Gericht ausführten, um wegen einer früheren Bestellung nachzufragen.

Obwohl die Kunden damals die Anrufer aufgefordert hat, die Werbeanrufe doch künftig zu unterlassen, hörte der „Kundenservice“ des Versandhauses nicht auf, sodass sich die Kundin schließlich an die Verbraucherzentrale wandte, die das Versandhaus abmahnen ließ.

Das Versandhaus bot an, eine Unterlassungserklärung abzugeben, in der man sich verpflichte, zukünftig nicht mehr die genau benannte Kundin anzurufen. Diese wurden von der Verbraucherzentrale abgelehnt, weil sie nicht weit genug gefasst sei. So hatte das Landgericht Coburg Ende letzten Jahres mit Urteil vom 13. Dezember 2008 (Az. 1HK O 37/07) über die Angelegenheit zu entscheiden.

Die Coburger Richter schlossen sich in ihrem Urteil der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale an. Die Kundin – so die Richter – wurde unzumutbar durch die Werbeanrufe belästigt; die Behauptung der Nachfrage aufgrund einer früheren Bestellung wurde aufgrund der Anzahl der Werbeanrufe als unglaubwürdig zurückgewiesen.

Zudem stellten die Richter fest, dass die freiwillig abgegebene Unterlassungserklärung in diesem Fall nicht ausgereicht hat, um das wettbewerbswidrige Verhalten in angemessenem Umfang auszuräumen, sodass das Versandhaus zur Unterlassung verurteilt wurde.

Fazit:

Das Urteil vom LG Coburg ist ein klarer Sieg für die Verbraucher, da diese zukünftig nun keine nicht ausdrücklich genehmigte Werbeanrufe eines Unternehmens mehr tolerieren müssen, sofern sich andere Gerichte dieser Rechtsauffassung anschließen.

Autor: Florian Skupin

Rechtsberatung Werbung im Internet: RA Sören Siebert


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Labels: Vertragsrecht
Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.