Eine Rechtsschutzversicherung kann das Kostenrisiko eines Rechtstreites für den Versicherten verringern. Im Regelfall sind in einer Versicherungspolice:
vom Versicherungsschutz umfasst. Nicht abgedeckt in einer Rechtsschutzversicherung sind Abmahnungen, Geldstrafen, Bußgelder oder die Zahlung der Hauptforderung, um die gestritten wird. Bei vielen Angeboten für eine Rechtsschutzversicherung wird mit dem Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung pro Rechtschutzfall vereinbart.
Voraussetzung für das Greifen des Versicherungsschutzes ist das Vorliegen eines Schadensfalls. Deswegen ist in den meisten Fällen die vorbeugende Rechtsberatung oder anwaltliche Überprüfung von Sachverhalten noch nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt.
Die Voraussetzungen und Leistungsmerkmale einer Rechtsschutzversicherung können sehr unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich einen Rechtsschutzversicherung-Tarifvergleich für die Policen unterschiedlicher Anbieter durchzuführen, da der Preis je nach Art des gewählten Schutzumfanges stark variieren kann. Dabei gilt: die augenscheinlich günstigste Rechtsschutzversicherung ist nicht immer die Beste. So gibt es z.B. inzwischen auch Angebote für Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit. Ausserdem kann man neben Rechtsschutz-Komplettpaketen, die teilweise sogar international wirksam sind, auch Rechtsschutz nur für bestimmte Rechtsgebiete wählen.
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