Das Thema „Widerrufsrecht“ sorgt seit Jahren für massenhafte Abmahnungen von Shopbetreibern und eBay-Händlern.
Wir zeigen Ihnen, was Sie bei Widerruf, Rückgaberecht, Widerrufsfrist und Musterwiderrufsbelehrung beachten müssen, um Website und Onlineshop rechts- und abmahnsicher zu gestalten.
Wichtig für bereits abgemahnte Online-Shop-Betreiber und eBay HändlerEin hohes rechtliches Risiko besteht für Händler, die die neue Musterwiderrufsbelehrung übernehmen, obwohl Sie in der Vergangenheit aufgrund einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben haben. » weiterlesen ...
Die massenhaften Abmahnungen aufgrund der ungeprüften Verwendung der amtlichen Musterwiderrufsbelehrung haben Shop-Betreiber und eBay-Händler in letzten Jahren sehr viel Zeit und Geld gekostet. » weiterlesen ...
Betreiber von Online-Shops und Webseiten, die über das Internet Waren oder Dienstleistungen anbieten, müssen Ihren Kunden ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht einräumen, zumindest dann wenn die Kunden Verbraucher sind. Das vom Justizministerium hierfür zur Verfügung gestellte amtliche Muster hat jedoch jahrelang zu zahllosen Abmahnungen geführt. Die Musterwiderrufsbelehrung kommt die Shopbetreiber teuer zu stehen. » weiterlesen ...
Die massenhaften Abmahnungen aufgrund der ungeprüften Verwendung der amtlichen Musterwiderrufsbelehrung haben Shop-Betreiber und eBay-Händler in letzten Jahren sehr viel Zeit und Geld gekostet. » weiterlesen ...
Das EU-Parlament hat wichtige Änderungen für Online-Händler und Kunden beschlossen: Unter anderem soll die so genannte „Button-Lösung“ für kostenpflichtige Dienste eingeführt werden, es soll eine EU-weit einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen geben, die so genannte 40-Euro-Klausel bei Widerruf soll entfallen. Dadurch sollen zum einen die Rechte der Verbraucher gestärkt werden, zum anderen sollen die Gesetze innerhalb der europäischen Union vereinheitlicht werden. Die Änderungen im Einzelnen: » weiterlesen ...
ACHTUNG Onlinehändler: Zum November 2011 endete die Umsetzungsfrist für die neue Widerrufsbelehrung, die Onlineshopbetreiber und eBay-Händler in ihre Kaufprozesse integrieren müssen, wenn Verträge mit Privatpersonen (Verbrauchern) geschlossen werden. Unser Topbeitrag zeigt, welche Auswirkungen die Gesetzesänderung hat und was Sie als Shopbetreiber und Händler bei eBay, Amazon & Co beachten müssen. » weiterlesen ...
Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2011 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).