Facebook und Instagram kostenpflichtig

Tracken lassen oder zahlen: Meta verlangt 16 Euro für werbefreie Nutzung von Facebook & Instagram

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmer mit Facebook- oder Instagram-Profil müssen ab sofort dafür zahlen, wenn sie die Plattformen werbefrei nutzen möchten.
  • Ob das Modell von Meta “Bezahlen gegen Daten” in dieser Form datenschutzrechtlich zulässig ist, ist noch nicht abschließend geklärt.
  • Wenn Sie als Unternehmer nicht auf Ihre Fanpage verzichten möchten, müssen Sie diese rechtssicher betreiben.

Worum geht's?

Facebook und Instagram sind aus vielen Unternehmen heutzutage nicht mehr wegzudenken. Nervig sind aber für viele Nutzer der Dienste - ob Unternehmer oder Privatperson - die ständigen personalisierten Werbeanzeigen. Das fand auch die irische Datenschutzbehörde und untersagte dieses Vorgehen mit einem saftigen Bußgeld. Reaktion von Meta: Jetzt werden Instagram und Facebook kostenpflichtig. Lesen Sie bei uns, was das für Sie als Fanpagebetreiber bedeutet.

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1. Geld oder personalisierte Werbung: Facebook und Instagram ohne Werbung ab sofort nur gegen Bezahlung im Abo

Meta kündigte es bereits im Herbst an und ab November 2023 wurde es Realität: Wer keine personalisierte Werbung mehr angezeigt bekommen will, muss ein kostenpflichtiges Abo abschließen. Das bedeutet: Keine nervigen Werbeanzeigen für Produkte mehr, die auf die eigenen Interessen abgestimmt sind. Wie vielen Nutzern diese Werbung bei Facebook und Instagram wirklich etwas gebracht und wer draufgeklickt hat, steht wohl in den Sternen. Für die meisten User dürfte das einfach nur nervig sein. Und wer seine Nerven schonen möchte, darf ab sofort tief in die Tasche greifen.

Das Abonnement kostet den Nutzer richtig Geld: 9,99 Euro müssen Sie monatlich als User zahlen, wenn Sie es über Ihren Browser abschließen. Aber dabei bleibt es nicht: Nutzen Sie die App, kommen zu den 9,99 Euro noch 2,99 Euro dazu. Und bereits ab März 2024 zahlen Sie noch einmal je 6 Euro im Monat, wenn Sie weitere Konten nutzen. Auf der Smartphone App sind es sogar 8 Euro!

Sie möchten weiterhin Fanpages betreiben? Dann achten Sie darauf, dass Sie (datenschutz-)rechtlich alles korrekt machen. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel “Facebook-Marketing: So nutzen Sie Facebook-Pages rechtssicher für Ihr Unternehmen”.

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2. Abo abschließen für mehr Datenschutz? Die Reaktionen

Meta reagiert mit dem neuen Abo auf Vorgaben der EU: Die irische Datenschutzbehörde hatte dem Konzern 390 Mio. Euro Bußgeld mit der Begründung auferlegt, dass es keine Rechtsgrundlage für die personalisierte Werbung gebe. Der EuGH hatte im Anschluss gefordert: User müssen Datenverarbeitungen einzeln ablehnen können, die sie für die Nutzung von Facebook und Instagram nicht brauchen. Und zwar ohne bei den Diensten rausgeworfen zu werden.

Bekannte Datenschützer kritisieren die Umsetzung: Nutze man die Dienste ohne Abo weiter, so willige man in die Verarbeitung seiner Daten ein - so argumentiert Meta. Freiwillig mache der Nutzer das aber gerade nicht, entgegnen Schrems (noyb) und Co. Das sieht jedoch die DSGVO ganz klar vor. Der EuGH findet das in Ordnung, solange es für den Nutzer eine werbefreie Alternative gegen ein angemessenes Entgelt gibt. noyb will nun mit einer aktuellen Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzaufsicht wissen: Was ist angemessen?

Weitere Kritik, auch aus den Reihen deutscher Verbraucherzentralen: Selbst wer ein Abo abschließt, schütze sich damit nicht gegen Datenschutzverstöße. Meta kann weiterhin erfassen und speichern, was der User macht und damit ein umfassendes Nutzer-Profil erstellen. Auch wenn es keine Werbung mehr gebe, könne Meta mit den Daten Inhalte personalisieren und sie zu Forschungszwecken verwenden.

Deutsche Gerichte reagieren mittlerweile auf Abmahnungen von Verbraucherzentralen: Das OLG Düsseldorf hat am 8.2.2024 bestätigt, dass zumindest die Bestellbuttons gegen deutsches Recht verstoßen. Sicher wird es in naher Zukunft auch eine gerichtliche Entscheidung zum Datenschutz geben.

WUSSTEN SIE'S SCHON?

Fakt ist: Ob das ab November 2023 eingeführte Abo-Modell von Meta für Facebook und Instagram wirklich im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzes steht, ist nach wie vor umstritten in der EU. Der Grundsatz “Bezahlen gegen Daten” hat zuvor aber schon die Gerichte in Europa beschäftigt: Sie haben die “Pur-Abo-Modelle” grundsätzlich als zulässig eingestuft.

3. Social Media Plattformen weiterhin kostenfrei nutzbar

Unternehmer und Privatpersonen, denen das zu teuer ist, müssen nicht befürchten von Facebook und Instagram verbannt zu werden. Wie bisher können Sie die Dienste kostenlos nutzen, müssen dann aber auch weiterhin mit den personalisierten Werbeanzeigen leben. Und damit, dass Ihre Daten für andere Zwecke als für Werbung getrackt werden. Sie haben die Wahl.

Eines müssen Sie als Unternehmer mit Facebook- oder Instagram-Profil allerdings immer bedenken: Sie sind unter Umständen für Datenschutzverstöße - gemeinsam mit Meta - mitverantwortlich. Und müssen eventuell dafür haften. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel “So nutzen Sie Social Media Netzwerke rechtssicher im Jahr 2024”.

4. Fazit

Wie so oft hat es Meta mit einem Griff in die Trickkiste geschafft, weiterhin Nutzerdaten für fragwürdige Zwecke nutzen zu dürfen - und dabei noch mehr Geld zu verdienen. Ob der Konzern damit durchkommt, ist noch nicht endgültig geklärt. Wenn Sie aber auf Instagram und Co. nicht verzichten wollen, müssen Sie weiterhin darauf achten, dass Sie Ihre Fanpage möglichst rechtssicher betreiben. Am besten mithilfe unserer Tools und Informationen.

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Rechtsanwältin Annika Haucke
Annika Haucke
Rechtsanwältin & Legal Writerin

Annika Haucke ist Rechtsanwältin und absolvierte darüber hinaus ein Journalismus-Studium. Seit mehr als 10 Jahren ist sie als Legal Writerin und Online-Redakteurin tätig. Sie hat bereits Texte für Steuerberatungsgesellschaften, Medienrechtsanwälte sowie für den Tagesspiegel und die Stiftung Warentest geschrieben. Seit 2020 ist Annika Haucke Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen im Internet-, Urheber-, Steuer- und Datenschutzrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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