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Auch bei Facebook ist ein Impressum Pflicht: Kostenloser Generator für Ihr Facebook Impressum

Ein aktuelles Urteil zur Impressumspflicht wirft bei Facebook-Nutzern momentan viele Fragen auf: Benötigt jede Facebook Seite ein Impressum? Wie muss ein Impressum bei Facebook aussehen? Wie kann man bei Facebook überhaupt eine neue Seite "Impressum" erstellen?

Das Impressum bei Facebook: Die rechtliche Seite

Die Mehrzahl der Webseiten und Blogs benötigen ein Impressum. Das hat sich bei vielen Seitenbetreibern nicht zuletzt aufgrund unzähliger Abmahnungen rumgesprochen. Aufgrund eines aktuellen Urteils stellt sich jetzt die Frage, ob auch Facebook Seiten und Facebook Profile ein Impressum benötigen und ob Facebook-Nutzer für ein fehlendes Impressum abgemahnt werden können.

Für Admins, die schnell und einfach ein Impressum für Facebook erstellen wollen, haben die Agentur 247GRAD und eRecht24 die App "TABMAKER Imprint" entwickelt. Mit dieser App können Sie kostenlos einen Impressums-Tab auf Facebook erstellen und die notwendigen Impressums-Angaben per Knopfdruck einfügen. Klicken Sie auf "Gefällt mir" und erstellen Sie kostenlos Ihr Facebook-Impressum.

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Im Zusammenhang mit der Impressumspflicht bei Facebook stellen sich 5 Fragen:

  1. Müssen Facebook-Seiten auch über ein Impressum verfügen?
  2. Benötigen private Facebook-Profile ein Impressum?
  3. Was muss in einem Impressum stehen?
  4. Muss das Impressum „Impressum“ heißen?
  5. Wie erstellt man eine Impressums-Seite auf Facebook?

1. Müssen Facebook-Seiten auch ein Impressum haben?

Durch zahlreiche Abmahnungen in den letzen Jahren ist die Impressumspflicht jedem Seitenbetreiber ein Begriff. Für viele Webseiten und Blogs sowie für jeden Onlineshop und jede Unternehmenswebsite ist ein Impressum Pflicht.

Auch Facebook Profile und Fanseiten müssen über ein Impressum verfügen, wenn Sie nicht rein privat sind. Das Gesetz macht hier keinen Unterschied, ob es sich um eine Website, einen Blog oder eben ein Profil auf Facebook handelt.

2. Benötigen private Seiten ebenfalls ein Impressum?

Es besteht oft der Irrglaube, dass nur Webseiten von Unternehmen oder Onlineshops ein Impressum benötigen. Das ist aber falsch.

Das Gegenteil von „privat“ im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist nämlich „geschäftsmäßig“ und nicht „gewerblich“ oder „geschäftlich“. Und geschäftsmäßig ist „jede nachhaltige Tätigkeit, egal ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht“. Es kommt also nicht darauf an, ob die Seite von einem Unternehmen betrieben wird oder ob damit Gewinne erzielt werden. Viele Blogs unterliegen der Impressumspflicht, ebenso wie viele Webseiten, von denen der Betreiber denkt, sie sei „privat“. Genau Kriterien für eine Abgrenzung fehlen aber leider.

Die Gerichte sind bei der Frage „Privat ja oder nein“ oft sehr streng. Schon ein Werbebanner auf der Seite genügt nach Ansicht vieler Richter, und die Seite gilt nicht mehr als private Seite. Da auf Facebook aber auf jeder Profilseite Werbung eingebunden wird, stellt sich die Frage, ob jedes Facebook-Profil und jede Fan-Seite damit automatisch „geschäftsmäßig“ ist.

Auch wenn die Werbung hier von Facebook und nicht vom jeweiligen Nutzer geschaltet wird, gibt es hier leider keine eindeutige Antwort. Als Vergleich kann man die Fälle des Domainparkings heranziehen. Dabei werden nicht genutzte Domains bei einem Anbieter zwischengeparkt, der Plattformbetreiber schaltet dann auf diesen Domains Werbung. Hier haben die Gerichte schon entschieden, das diese Bannerschaltung dem Domaininhaber zugerechnet werden kann. Auch wenn es dabei meist um Markenrechtsverletzungen ging, ist nicht ausgeschlossen, dass einige Gerichte diese Argumentation auch auf Facebook übertragen.

3. Was genau muss in einem Impressum stehen?

Zu der Frage, welche Angaben genau in ein Impressum gehören, können Sie sich in unserem ausführlichen Beitrag „Impressum für Webseiten“ informieren.

Sie können es sich aber auch leicht machen, und den kostenlosen eRecht24 Impressumsgenerator für Facebook nutzen.

4. Muss das Impressum „Impressum“ heißen?

Bisher haben die Gerichte entschieden, dass Bezeichnungen nicht unbedingt die Bezeichnung "Impressum" verwendet werden muss. Auch "Anbieter", "Kontakt" oder "Über uns" wurden akzeptiert. Nach dem aktuellen Urteil des LG Aschaffenburg ist für ein Impressum auf Facebook die standartmäßige Bezeichnung „Info“ aber gerade NICHT ausreichend. Allerdings kann der Reiter „Info“ bei Facebook nicht umbenannt werden. Auch einen neuen Reiter bzw. eine neue Facebookseite anzulegen, ist technisch sehr komplex.

5. Wie kann man bei Facebook eine Seite „Impressum“ anlegen?

Bis vor kurzem konnte man hierzu das Tool "Static FBML" nutzen. Diese Anwendung wird von Facebook aber nicht mehr unterstützt. Facebooknutzer können nun entweder auf technisch eher komplizierten Wegen über externe iFrame-Apps zugreifen.

Eine einfache und kostenfrei Alternative bietet hierfür eine von der Agentur 247GRAD zusammen mit eRecht24 entwickelte App. Mit der App „TABMAKER Imprint“ können Sie mit wenigen Klicks eine zusätzliche Impressums-Seite inklusive aller notwendigen Impressumsangaben für Facebook erstellen - kostenlos und ohne Programmierkenntnisse.

Wenn Sie Ihr Impressum für Facebook inklusive Impressums-Tab einfach per Mausklick erstellen wollen, finden Sie den Zugang zum Generator für Ihr Facebook Impressum auf der Fanseite von eRecht24. Klicken Sie auf "Gefällt mir" und erstellen Sie kostenlos Ihr Facebook-Impressum.

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Was ist mit der mobilen Facebook-Ansicht?

Die Impressumspflicht gilt unabhängig davon, mit welchen Endgeräten ein Dienst aufgerufen wird. Beim Aufrufen der mobilen Facebook-Version http://m.facebook.com oder einer Facebook-App werden allerdings keine Tabs angezeigt. Dies betrifft die originalen Facebook-Reiter ebenso wie nachträglich hinzugefügte Tabs.

Leider ist es hier so, dass im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen jeder Betreiber einer Facebook-Seite selbst für die rechtssichere Gestaltung verantwortlich ist. Das Argument, dass es schließlich an Facebook liegt, wenn die Reiter in der mobilen Version nicht angezeigt werden, wird kein Gericht überzeugen. Hier muss man schlicht abwarten, wann Facebook reagiert und die technischen Voraussetzungen dafür schafft, dass die Tabs auch in der mobilen Version angezeigt werden.


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