Das Internetrecht ist sehr schnelllebig und umfasst zahlreiche komplexe Rechtgebiete.
Auf unseren Ratgeberseiten informieren wir Sie verständlich, aktuelle und rechtssicher über die Hintergründe des Medienrechts.
Wollte man früher ein Video schauen, war der Weg ins Kaufhaus oder in die Videothek um die Ecke unumgänglich. Das hat sich mit dem Einzug von Breitbandzugängen für das Internet geändert. Viele Nutzer laden sich heute ihre Wunschfilme bequem aus dem Internet auf ihren PC, brennen diese auf DVD oder streamen Sie per Netzwerk direkt auf den Fernseher.
Auch in Deutschland hat die Musikindustrie in den vergangenen Jahren unzählige Nutzer von Online-Tauschbörsen gerichtlich verfolgt. Dabei geht es zum einen um kostenpflichtige Abmahnungen der Rechteinhaber, zum anderen aber auch um Tausende Strafanzeigen gegen Tauschbörsennutzer.
Wenn sie auf ihrer Website Musikstücke anbieten wollen, benötigen sie dazu die Einwilligung des Urhebers (beim Urheber selbst oder unter www.gema.de) und des Inhabers der Produktionsrechte (unter www.ifpi.de). Werden diese Zustimmungen nicht eingeholt, drohen Schadensersatzforderungen, Unterlassungsklagen und auch ein strafrechtliches Verfahren mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren, es sei denn es liegt eine nach dem Urheberrecht zulässige Ausnahme vor.
Komponisten und Texter genießen als Schöpfer ihres Werkes Schutz nach dem Urhebergesetz. Grundsätzlich steht dem Urheber eines Werkes das Recht zu, über Veröffentlichung und Vervielfältigung zu entscheiden. Verletzt man also durch das Downloaden von MP3-Files das Urheberrecht bzw. die Verwertungsrechte der Plattenfirmen ?
Eines der am kontroversesten diskutierten Themen im Bereich Onlinerecht ist nach wie vor die Problematik von Onlinetauschbörsen, auf denen kostenlos MP3-Dateien oder verwandte Formate angeboten werden. Die Musikindustrie hat seit dem Aufkommen des MP3-Formates ihren Antipoden gefunden, MP3 gilt seitdem als Synonym für den drohenden Ruin sämtlicher Musikverlage und Plattenfirmen auf der Welt.
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