Anzeige

Eines der am kontroversesten diskutierten Themen im Bereich Onlinerecht ist nach wie vor die Problematik von Onlinetauschbörsen, auf denen kostenlos MP3-Dateien oder verwandte Formate angeboten werden. Die Musikindustrie hat seit dem Aufkommen des MP3-Formates ihren Antipoden gefunden, MP3 gilt seitdem als Synonym für den drohenden Ruin sämtlicher Musikverlage und Plattenfirmen auf der Welt.
Die Plattenfirmen gibt es immer noch, die Musikverlage ebenso. Jedoch geht der Industrie tatsächlich eine Menge Geld durch Online-Tauschbörsen verloren, was in der Vergangenheit zu einer Flut von Abmahnungen und Klagen geführt hat. Zu nennen wären etwa die unzähligen Klagen des Verbandes der amerikanischen Musikindustrie (RIAA) wegen Urheberrechtsverletzung etwa gegen Napster und ähnliche Sharing-Dienste, um Verurteilungen von mp3.com aus demselben Grunde, um Schadensersatzklagen gegen AOL wegen Urheberrechtsverletzungen oder um den heroischen Kampf von Metallica gegen Universitäten, deren Studenten sich MP3 Dateien aus dem Netz geladen hatten. Kaum ein Thema berührt die Netzgemeinde so sehr wie der Kampf um Musik im MP3-Format. Gerade durch die Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes zum 13. September 2003 wurde die vorher teilweise umstrittene Rechtslage zuungusten der Nutzer verändert.
Mit zunehmender Bandbreite der Internet-Anschlüsse stellen sich die selben rechtlichen Probleme auch für die Übertragung von Video-Files über das Internet. Die nachstehenden Ausführungen gelten nicht nur für das MP3-Format, sondern auch für technisch verwandte Formate.
MP3 ist ein digitales Format zur Kodierung von Audiosignalen. Entwickelt wurde es vom Frauenhofer Institut für Grundlagenforschung und steht für motion picture expert group 2 layer 3, kurzMP3. Die analogen Signale werden dabei sowohl digitalisiert als auch komprimiert. Dies führt dazu, daß die Musikstücke fast CD-Qualität erreichen, aufgrund der Komprimierung aber eine bedeutend geringere Größe als herkömmliche Audio-Files besitzen und somit auch deren schnellere und problemlosere Üertragung über das Internet möglich wird.
Die Brisanz des Themas liegt nun darin, daß das Herunterladen dieser Musikstücke aus dem Netz zum größten Teil noch unter Ausschaltung der Komponisten und Texter, aber auch der Musikverleger und Verwertungsgesellschaften geschieht. Zwar ist in den letzten Monaten ein langsamer Richtungswechsel seitens der Musikindustrie abzusehen (angefangen bei der -allerdings erfolglosen - Kooperation von Bertelsmann und Napster oder Apples iTunes), es gibt aber noch viele offene Fragen. Auch will der Nutzer nicht recht für etwas zahlen, was es bei der nächsten Tauschbörse kostenlos gibt. Markentreue im Netz scheint es bisher nicht zu geben.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:
Melden Sie sich jetzt kostenlos an und bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:
Sören Siebert auf Google+