Was aber ist überhaupt eine Beleidigung ? Die juristische Definition dafür lautet:
Beleidigung ist der rechtswidrige Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung. Dabei ist es unerheblich, ob die beleidigende Äußerung dem Betroffenen direkt oder Dritten gegenüber getätigt wurde.
Hier muss jedoch auf die Umstände des Einzelfalls abgestellt werden, z.B. auf das Umfeld der Äußerung, die Stellung und Beziehung der Beteiligten untereinander oder das Alter. Beleidigungsdelikte sind Antragsdelikte. Das bedeutet, in der Regel ist ein Strafantrag zur Verfolgung beleidigender Äußerungen nötig, Ausnahmen davon siehe § 194 StGB. Dies ist jedoch nur sinnvoll, wenn der Beleidigende auch identifiziert werden kann, was bei Äußerungen in Chat-Rooms aufgrund der regelmäßigen Verwendung von Nick-Names schwer fallen wird. Verbreiten sie auf Ihrer Homepage beleidigende Äußerungen, ist es hingegen relativ einfach, sie als Urheber zu identifizieren (z.B. über eine WhoIs Abfrage bei der Denic). Dies hat unter Umständen dann nicht nur strafrechtliche Konsequenzen.
Verbreiten sie etwa auf Ihrer Seite beleidigende Äußerungen über Ihren Arbeitgeber, so kann dies als Störung des Betriebsfriedens gewertet werden und kann den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen. (LAG Schleswig-Holstein, Az: 2 Sa 330/98)
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