Datenschutzerklärung für Leadinfo

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Was ist Leadinfo?

Leadinfo ist eine Software, mit der Unternehmen B2B-Website-Besucher identifizieren. Dabei gleicht das Tool die IP-Adresse der Besucher mit einer umfassenden Datenbank ab und erhält so Informationen zu Standort, Nutzer, Kontaktdaten und Verhalten auf der Website. Mit diesen Daten sind Unternehmen in der Lage, ihren Verkaufstrichter zu erweitern und mehr Leads zu generieren. Leadinfo ist ein Produkt des gleichnamigen Anbieters mit Sitz in den Niederlanden. Er verfügt über mehr als 5.000 Kunden. Was müssen Webseitenbetreiber datenschutzrechtlich beachten, wenn sie die Software nutzen?

Der Punkt "Leadinfo" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutz­erklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.

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Ist die Nutzung von Leadinfo zulässig?

Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Niederlande), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.

Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss. 

Der Diensteanbieter von Leadinfo ist Leadinfo. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), zu dem die 27 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island und Liechtenstein gehören. Es werden also keine Daten in ein datenschutzrechtlich unsicheres Drittland übermittelt. Die Datenübertragung innerhalb des EWR ist rechtlich ohne zusätzliche Maßnahmen möglich, da das Schutzniveau für die Datenübermittlung in diesen Ländern einheitlich geregelt ist. Die Datenübermittlung mit diesem Tool ist zulässig.

Wichtig:

Nur weil die Datenübertragung mit diesem Tool rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Programm automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen. Welche das sind, lesen Sie hier

Das ist bei Leadinfo datenschutzrechtlich relevant

Je nachdem, wie Unternehmen Leadinfo verwenden, sammeln sie mit der Software unterschiedliche Daten.

Checkliste
Dabei kommt ein Tracking-Code zum Einsatz, der unter anderem Daten wie
  • Name,
  • IP-Adressen,
  • Branche,
  • Unternehmensgröße und
  • besuchte Seiten erhebt.

 

Bei diesen Informationen handelt es sich teilweise um personenbezogene Daten. Um diese gesetzeskonform zu sammeln, müssen Unternehmen verschiedenen Vorgaben aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachten.

Leadinfo Datenschutz: Worauf müssen Unternehmen achten?

Um die Erhebung und Nutzung von personenbezogenen Daten DSGVO-konform zu gestalten, müssen Unternehmen diese gesetzlichen Pflichten berücksichtigen:

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen

Um personenbezogene Daten zu erheben und an Leadinfo weiterzuleiten, müssen Unternehmen mit dem Anbieter der Software einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) schließen. Das schreibt das Datenschutzrecht in Art. 28 DSGVO vor.

Checkliste
Der Vertrag muss bestimmen,
  • welche Nutzerdaten Leadinfo speichert,
  • wie lange Leadinfo die Daten speichert,
  • zu welchem Zweck Leadinfo die Daten verarbeitet und
  • welche sonstigen Rechte und Pflichten beide Parteien für die Kontrolle über die Daten haben.

Datenschutzerklärung anpassen

Erheben Webseitenbetreiber personenbezogene Daten, müssen sie das in ihrer Datenschutzerklärung aufführen.

Das heißt für die Praxis: Sie müssen in ihre Datenschutzerklärung einen Abschnitt zu Leadinfo aufnehmen.

Checkliste
Der Abschnitt zu Leadinfo sollte festhalten,
  • dass Unternehmen über die Software Nutzerdaten sammeln,
  • welche Daten sie sammeln,
  • warum sie diese Daten sammeln,
  • was sie mit den Daten machen,
  • wie lange sie diese Daten speichern,
  • welche Rechtsgrundlage ihnen das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO),
  • dass sie für die Datenweitergabe mit Leadinfo einen AV-Vertrag geschlossen haben und
  • dass User der Datenverarbeitung und Datenspeicherung jederzeit widersprechen können.

 

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