| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Ich habe eine Frage zu Online-Shops. Bei Amazon gibt es für Kunden, deren Ware defekt ist oder falsch geliefert wurde, eine "Amazon A - Z Garantie", welche dem Kunden bei falscher Lieferung den Bestellwert inklusive Versand erstattet. Man nehme nun an, ein Händler hätte ein Produkt sehr günstig angeboten (Beispiel für Preise: Warenwert 30€, angeboten für 10€). Er liefert die falsche Ware, und weigert sich, das angegebene Produkt zu liefern. Nun greift die A-Z Garantie, die den Bestellwert erstattet. Beträgt nun die erstattete Summe 10€ + Versand oder 30€ + Versand? MfG, Theo Friess |
| |||
| Der "Bestellwert" ist natürlich der Wert der bestellten Waren. Da bei großen Shops auch oftmals unterschiedliche Preise für die gleiche Ware existieren, wäre es doch "unsinnig" anzunehmen, die würden für den höchsten (oder Marktwert) garantieren. Der Wert beszieht sich also immer auf das, was man bestellt hat - in dem Beispiel wären es die 10 € (zzgl. Versand). Mehr hat man ja auch nicht bezahlt - kann also nicht mehr erstattet bekommen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Der Fall bezog sich jedoch auf den Fall den ich ein paar Tage zuvor hier gepostet habe (http://www.e-recht24.de/forum/14393-...nlineshop.html (Fehlerhafte Produktbeschreibung im Onlineshop)) In diesem Fall wäre doch die bestellte Ware 36 mal mehr wert al die gelieferte, oder? Wie greift dort diese Garantie? |
| |||
| Nicht anders, als ich bereits beschrieben haben.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: amazon, bestellwert, online, shop |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Domainname -"first in, first saved" oder "first bei DPMA gesichtert = meiner"? | peitschen | Domain-Recht | 2 | 09.03.2009 18:46 |
| Neue Druckerpatronen dürfen nicht als "wiederbefüllt" angeboten werden | Discuss24 | Sonstiges zum Onlinerecht | 0 | 05.11.2008 10:00 |
| Spitzel-Affäre Deutsche Telekom: "Die Gesetze sind uns scheißegal" | Discuss24 | Urheberrecht | 0 | 31.05.2008 11:46 |
| Hoax SPAM E-Mail vom "Internet-Security-Team Moers" | Discuss24 | Strafrecht & Internet | 0 | 16.03.2008 20:09 |
| Kielnet muss Pornoseiten "YouPorn" und "Privatamateure" nicht sperren | Discuss24 | Verantwortlichkeit für Inhalte | 0 | 28.11.2007 03:30 |
| |