Anzeige

In der aktuellen Urheberrechtsdebatte hat der IT-Rechtsprofessor Thomas Hoeren einen Vergleich zwischen der GEMA und der Mafia gezogen. Daraufhin wurde der Münsteraner Professor kostenpflichtig abgemahnt. Was genau geschah, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft für Musik- und Tonträger, welche insbesondere die Rechte von Komponisten und Verlegern von Musikwerken vertritt, sofern diese in ihr als Mitglied vertreten sind.
Der IT-Rechtsprofessor Thomas Hoeren, seines Zeichens Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster, hat in einem Interview mit dem Magazin „brandeins“ hinsichtlich der Verwertungsgesellschaft GEMA davon gesprochen, dass diese seit den dreißiger Jahren bis zum heutigen Tage von mafiösen Strukturen durchzogen sei.
Anzeige
Konkret traf der Jura-Professor folgende Aussage in dem Interview:
„(…) Man darf den Einfluss von bestimmten Unternehmen der Unterhaltungsindustrie nicht unterschätzen, und man muss außerdem wissen, dass es damals innerhalb der Gema 'mafiöse' Strukturen gab, die die Gema noch bis heute beherrschen."
Dabei ging es um die Kritik, dass das von der GEMA vereinnahmte Geld nicht komplett an die Urheber ausgeschüttet, sondern auch an Verlage etc. fließt, ohne dass es hierfür eine rechtliche Grundlage gibt.
Zur Zeit des Erscheinens des Interviews in dem Wirtschaftsmagazin befand sich der Jura-Professor im Urlaub. Während dieser Zeit wurde er als Reaktion auf diese Interview-Aussage von der GEMA abgemahnt und aufgefordert, binnen eines Tages eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Verwendung des Wortes „mafiös“ zu unterlassen.
Als Hoeren nach Rückkehr aus dem Urlaub die Abmahnung erhielt, gab er die geforderte Unterlassungserklärung ab und stellte auf dem Beck Blog, auf welchem der Professor als Autor im Bereich des Informations- und Medienrechts tätig ist, den Vergleich mit der Mafia klar:
„Die GEMA hat natürlich nichts mit der Mafia zu tun. Es gibt da viele Unterschiede, unter anderem:
Innerhalb der Netzgemeinde führte die Abmahnung der GEMA und die von Hoeren getroffene Aussage zu einer Empörungswelle. So entstand beispielsweise bei Twitter unter dem hashtag #GEMAfia ein Trending Topic, also ein besonders beliebtes Thema, zu dem sehr viele Menschen einen Kommentar auf Twitter hinterlassen.
Fazit
Wie der vorliegende Fall zeigt, machen Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen auch nicht vor Jura-Professoren Halt. Um sich vor Abmahnungen zu schützen, sollten Sie in diesem Themengebiet auf dem Laufenden bleiben. In unseren News finden Sie immer wieder aktuelle Artikel zum Thema Abmahnungen und Internet.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:
Abmahnung für die DigiRights Administration GmbH: „Bella Vita“ (DJ Antoine)[…]
Abmahnung Twentieth Century Fox Germany Home Entertainment GmbH Im Auftrag[…]
Der so genannte "Hamburger Brauch" hängt eng mit dem Thema[…]
Als "Streitwert" bezeichnet man den in einem Geldbetrag ausgedrückten "Wert"[…]
Seit einiger Zeit findet eine Häufung der sogenannten Filesharing-Abmahnungen statt.[…]
Die große Anzahl von Informationen und Diensten im Internet wird[…]
Als Serien- oder Massenabmahnungen werden Abmahnungen bezeichnet, in denen eine[…]
Die Unterlassungserklärung bei einer Abmahnung ist in der Regel mit[…]
Abmahnung WVG Medien GmbH: „The Walking Dead“ (Staffel 3) Die[…]
Abmahnung Sony Music Entertainment GmbH: „Walk The Moon“ (Walk The[…]
Melden Sie sich jetzt kostenlos an und bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:
Sören Siebert auf Google+