Die letzte Woche in der digitalen Welt war geprägt von der Veröffentlichung des neuen Google-Browsers Chrome. Ein Generalangriff auf Microsoft, der ein weiterer Schritt von Google hin zum One-Job-Provider für so viele Web-Anwendungen wie möglich sein wird. Das Design des Browsers, die hohe Funktionalität und Tricks der Software-Anwendungen dominierten die Schlagzeilen. Doch immer, wenn es in den vergangenen Jahren um Google geht, stellt sich nach kurzer Zeit auch ein etwas schales Gefühl ein. Der Datenschutz ist das Stiefkind des Suchmaschinen- und Werbe-Giganten. Auch die Datenschutzerklärung von Google Chrome stößt nun auf Bedenken und Kritik.
Dort heißt es, das beim Download "keine persönlichen Informationen angegeben werden" müssen. Bei der Nutzung von Google Chrome würden zunächst "standardmäßige Protokollinformationen wie die IP-Adresse (...) und einige Cookies", wobei letztere auch deaktiviert werden können, an Google übermittelt. Darüber hinaus wird jeder Chrome-Browser mit einer eigenen Identifikationsnummer (ID) ausgestattet. Dabei wirft der Speicherort des Browsers im Verzeichnis von Windows, dort werden ansonsten in der Regel nur Daten abgelegt werden, Fragen auf. Experten befürchten einerseits, dass dadurch die Dateien zur Ausführung nicht vor Manipulationen und Modifikationen durch Viren und Trojaner geschützt sind und dadurch ein Sicherheitsrisiko entsteht. Andererseits installieren sich Nutzer von Google-Chrome den Browser dann auch nur in einer Kopie. Daraus wird gefolgert, dass die ID somit für jeden einzelnen Nutzer ein Erkennungsmerkmal sei. Auch nach einer möglichen Deinstallation der Software auf dem Computer verbleibt die ID im Verzeichnis.
Google hat inzwischen versichert, dass die persönliche ID nicht im Zusammenhang mit Nutzerdaten, die sich aus dem Surfverhalten ergeben, kombiniert wird. Technisch wäre dies allerdings ohne Probleme möglich. Anzumerken ist dabei, dass beispielsweise die so genannte "Omnibus-Funktion", mit der noch nicht ganz eingegebene URLs automatisch durch verschiedene Vorschläge ergänzt werden können zumindest nach einer ersten Durchsicht einfach deaktiviert werden können.
Geht es nun um die Datenschutzerklärung von Google Chrome, so fällt auf, dass diese an vielen Stellen im Unkonkreten verbleibt und teilweise sehr weich formuliert ist. Aufgrund der immer wieder geäußerten Kritik, dass Google massenhaft die Daten seiner Nutzer sammelt und diese gleichzeitig über den Umfang der registrierten Informationen im Unklaren lässt, sah sich nun sogar das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dazu genötigt, vor einer Installation von Google Chrome zu warnen. Daneben führten die IT-Experten des BSI an, dass sie grundsätzlich davon abraten, Beta-Versionen einer Software, wie in diesem Fall mit Google Chrome geschehen, massenhaft zu installieren, da diese zumeist sehr fehlerhaft sei. Nicht unerwartet wurden inzwischen auch schon erste Sicherheitslecks gemeldet.
Fazit:
Der Hype um Google Chrome ist noch nicht vorbei. Grundsätzliche Bedenken hinsichtlich des Umgangs mit Nutzerdaten und technischer Schwierigkeiten des neuesten Google-Babys dominieren inzwischen die Kommentare und Berichte. Dass Google die technische Seite in den Griff kriegen wird, davon ist auszugehen. Viel problematischer könnte für den Konzern allerdings folgende Gretchenfrage sein: Wie hältst du es mit dem Datenschutz? Gerade auch aufgrund der aktuellen Datenschutz-Skandale in Deutschland werden die Nutzer von Tag zu Tag sensibler.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung IT-Sicherheit und Datenschutz: Rechtsanwalt Sören Siebert
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