
Auch eingetragene gemeinnützige Vereine müssen über ein Impressum verfügen. Angegeben werden sollte zunächst der Name des Vereins sowie der Rechtsformzusatz "e.V." oder "eingetragener Verein".
Notwendig sind dann die vollständige Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer. Auch bei einem Verein dürfen Angaben wie Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse nicht fehlen.
Es muss ersichtlich sein, wer den Verein nach außen vertritt. In der Regel ist das der Vorstand. Ob der gesamte Vorstand vertretungsberechtigt ist oder ob ggf. eine Einzelvertretungsbefugnis einiger Vorstandsmitglieder besteht, regelt die jeweilige Vereinssatzung.
Anzugeben sind hie die Angaben zum zuständigen Registergericht, bei dem der verein eingetragen wurde sowei die jeweilige Registernummer.
Finden sich auf der Vereinswebsite Inhalte redaktioneller oder journalistischer Art, muss ein inhaltlich Verantwortlicher angegeben werden. Die Angaben sollten die ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen sowie die vollständige Adresse des verantwortlichen Redakteurs enthalten.
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