Provider ermöglichen den Zugang zum Internet, binden Domians an eine Website an oder vermieten Server und Webspace.
Entsprechend groß ist die rechtliche Bandbreite an möglichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Provider. Hinzu kommt die Frage, wann ein Provider für Inhalte der Kunden haftet.
15.02.12» Nahezu jeder Mobilfunkanbieter preist seinen Kunden Flatrates an. Das Landgericht Bonn musste sich damit befassen, ob eine Flatrate tatsächlich als solche bezeichnet werden darf, wenn die Geschwindigkeit des Anschlusses ab einem gewissen Datenvolumen gedrosselt wird. » weiterlesen ...
26.01.12» Der Mitbetreiber von Megaupload, Kim Schmitz, sitzt in Haft. Ihm wird vorgeworfen, mit der Download-Webseite Megaupload umstrittene Geschäfte gemacht zu haben und massiv gegen Urheberrechte verstoßen zu haben. Nun schränken auch andere Filehoster ihr Geschäftsmodell ein. » weiterlesen ...
19.01.12» Die deutsche Musik-Streaming-Plattform Grooveshark schließt wegen „unverhältnismäßig hoher Betriebskosten“, heißt es auf grooveshark.com. Damit zieht sich das Unternehmen aus Deutschland zurück und schimpft dabei auf die GEMA, die angeblich die hohen Betriebskosten verursachen soll. » weiterlesen ...
30.07.11» Der Gesetzentwurf, mit dem das "Gesetz zu Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten im Internet" aufgehoben werden soll, wurde unlängst von der Bundesregierung vorgelegt. Als Begründung wurde ein Scheitern des Gesetzes angegeben, da die Sperren umgangen werden könnten. Stattdessen sollen solche Websites gelöscht werden. » weiterlesen ...
26.05.11» Rechteinhaber urheberrechtlich geschützter Filme müssen - um an die hinter einer IP-Adresse stehenden Adressdaten zu gelangen – einen Auskunftsanspruch gegen den Provider geltend machen. Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Köln besteht dieser Anspruch auch gegenüber dem Sharehoster.
Was war geschehen?Ein Nutzer eines 1-Click Hosters hatte auf dessen Server einen urheberrechtlich geschützten Film hochgeladen und dessen Downloadlink auf einer anderen Webseite verbreitet. Nachdem der Rechteinhaber des Films die IP-Adresse des Nutzers ausfindig gemacht hatte, wollte er den Auskunftsanspruch direkt gegenüber dem Sharehoster geltend machen. Da dieser urheberrechtliche Auskunftsanspruch nur mit Zustimmung des Gerichts erfolgen kann, beantragte er den Erlass einer richterlichen Anordnung.
Entscheidung des GerichtsDas Oberlandesgericht Köln hatte sich in seiner Entscheidung von Ende März (Entscheidung vom 25.03.2011 – Az.: 6 U 87/10) mit der Frage zu befassen, ob ein solcher Auskunftsanspruch auch gegenüber dem 1-Click-Hoster zulässig ist. Im Ergebnis bejahten die Kölner Richter den Auskunftsanspruch gem. § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG, auch wenn der Link zum Film auf einer anderen Webseite veröffentlicht wurde.
Das OLG Köln sieht seine internationale Zuständigkeit für das Verfahren aus Art. 5 Nr. 3 Lugano-Abkommen als gegeben an, da es sich um einen Rechtsstreit aus unerlaubter Handlung handelt. Der Schaden ist auf deutschem Boden eingetreten, so dass es hinsichtlich dieser Frage von keiner Relevanz ist, dass der Sharehoster in der Schweiz sitzt. Hinsichtlich der Frage, welches Recht vor dem OLG Köln Anwendung findet, ist hier aufgrund der Regelung des Art. 40 Abs. 1 Satz 2 EGBGB deutsches Urheberrecht anzuwenden.
Fraglich war jedoch, ob dem Auskunftsanspruch datenschutzrechtliche Normen entgegengesetzt werden können. Da wegen der Regelung des Art. 40 Abs. 1 Satz 1 EGBGB grundsätzlich Schweizer Datenschutzrecht Anwendung findet, muss eine Interessenabwägung durchgeführt werden. Nach Ansicht der Kölner Richter steht ein Interesse des Nutzers im vorliegenden Fall aber nicht entgegen, weil das private Interesse des Rechteinhabers an der Rechtsverfolgung grundsätzlich überwiegt. Der 1-Click-Hoster ist jedoch nicht verpflichtet, Telefon- und Bankdaten an den Rechteinhaber herauszugeben.
Fazit
Nach Ansicht der Kölner Richter besteht der Auskunftsanspruch also nicht nur gegenüber dem Provider, sondern auch gegenüber dem jeweiligen Sharehoster. Im konkreten Verfahren steht diesem Anspruch auch nicht das Schweizerische Datenschutzrecht entgegen. » weiterlesen ...
24.05.11» Filesharing-Dienste wie Rapidshare haften im Rahmen der Störerhaftung für rechtswidrige Inhalte grundsätzlich erst dann, wenn sie auf entsprechende urheberrechtswidrige Inhalte aufmerksam gemacht werden. Etwas anderes kann sich nach einer aktuellen Entscheidung für Linksammlungen ergeben. » weiterlesen ...
20.03.11» Die Frage, ob dynamisch vergebene IP-Adressen vom Provider gespeichert werden dürfen, hat den Bundesgerichtshof (BGH) im Januar beschäftigt, dessen Urteil jetzt veröffentlicht wurde. Demnach ist die Speicherung für bis zu 7 Tage zulässig, wenn dies dem Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen dient. » weiterlesen ...