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eMule: P2P-Filesharing zwischen legaler und illegaler Nutzung

eMule ist eine der bedeutendsten und beliebtesten P2P-Tauschbörsen im Internet. Da in P2P-Tauschbörsen wie eMule neben einer Vielzahl von freien Inhalten (z. B. basierend auf Open-Source oder unter einer Creative Commons Lizenz) auch urheberrechtlich geschütztes Material getauscht wird, ist die Nutzung in den meisten Fällen immer eine rechtliche Gratwanderung. Nach einer Klage der Recording Industry Association of America (RIAA) wegen der Unterstützung von Verletzungen des Copyright verpflichtete sich die Entwickler- und Betreiberfirma einer P2P-Tauschbörse im Mai 2006 zur Zahlung von 30 Millionen US-Dollar. Zudem unterzeichnete der Anbieter eine Unterlassungserklärung, in der er sich verpflichtete in Zukunft kein urheberrechtlich geschütztes Material ohne Lizenzvereinbarung zum Tausch zuzulassen.

eMule ist ein quelloffener Tauschbörsen-Client der auf das eDonkey2000 (eD2k) – Netzwerk zugreift. Dieser greift sowohl auf eDonkey2000 als auch Gnutella zurück. Bei beiden Diensten gilt jedoch: der Upload und Download von urheberrechtlich geschütztem Material ist rechtswidrig. Im Mai letzten Jahres kam es zu einer groß angelegten Überwachungsaktion des eDonkey-Netzwerkes durch die Staatsanwaltschaft, bei der sämtliche in E-Mule angebotenen Dateien gespeichert, die Nutzer ermittelt und anschließend viele von ihnen mit einem Strafverfahren konfrontiert wurden. Die Zahl der Strafverfahren und die Chance rechtlich verfolgt zu werden ist aufgrund der Vielzahl der Nutzer jedoch nach wie vor gering. Wer allerdings z. B. beim MP3-Download in eMule erwischt wird, muss sich in vielen Fällen mit strafrechtlichen Ermittlungen und zivilrechtlichen Forderungen auseinander setzen.

Grundsätzlich besteht für Musikstücke und Filme urheberrechtlicher Schutz. Eine Vervielfältigung der geschützten Musikstücke und Filme ist in sehr beschränktem Maße nur zum privaten Gebrauch möglich. Nicht umfasst ist dabei der Upload in P2P-Tauschbörsen, wie eMule. Der Download von illegal zur Verfügung gestellten Musikstücken und Filmen stellt eine rechtswidrige Kopie dar und ist ebenfalls verboten. Upload und Download von rechtlich geschützten Musikstücken oder Filmen aus E-Mule ist nur legal wenn eine entsprechende Lizenz vom Urheber oder der ihn vertretenden Verwertungsgesellschaft (GEMA, IFPI, etc.) eingeholt wurde. Oftmals schießen die Verwertungsgesellschaften bei der Verfolgung von illegalen Uploads jedoch auch über das Ziel hinaus. Nicht jede Abmahnung, jedes Strafverfahren oder geltend gemachte zivilrechtliche Ansprüche sind dem Grunde nach und in der verlangten Art und Weise berechtigt. Betroffene sollten sich deswegen bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Nutzung von Tauschbörsen, wie E-Mule an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Fazit:
Die Nutzung von eMule und anderen P2P-Tauschbörsen ist nicht automatisch illegal. Vielmehr hat die Entwicklung, Verbreitung und Nutzung eine herausragende Bedeutung für den globalen Austausch von Inhalten. Geht es um urheberrechtlich geschütztes Material ist der Tausch über eMule ohne vorab eingeholte Lizenz aber illegal. Im Rahmen der rechtlichen Bewertung bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen sind aktuell besonders Haftungsfragen bei WLAN-Nutzungen oder die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers bei der Nutzung durch Familienmitglieder oder WG-Mitbewohner umstritten.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Tauschbörsen: Rechtsanwalt Sören Siebert


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