eBay scheint momentan kein glückliches Händchen für Entscheidungen zu haben, die das Unternehmen positiv in der Presse stehen lassen. Nachdem vor kurzem erst die Entlassung von 400 Mitarbeitern am Standort Dreilinden angekündigt wurde, zieht eBay nun den Zorn vieler Privat- und Gelegenheitsverkäufer auf sich.
Der Grund: Artikel in den Warenkategorien wie „Bücher“, „Videospiele“ oder „Musik“ müssen generell kostenfrei versendet werden. Was von großen gewerblichen Verkäufern beispielsweise über die Versandkosten anderer Artikel oder die Preispolitik ausgeglichen werden kann, führt im schlimmsten Fall bei Privatverkäufern dazu, dass diese bei einem verkauften Buch letztlich sogar noch draufzahlen, wenn man eBay-Provision und Versandkosten berücksichtigt. eBay selbst begründet die Neuerungen unter anderem mit dem Missbrauch von Versandkostenpauschalen in der Vergangenheit, um so beispielsweise Verkaufsprovisionen über hohe Versandkosten an eBay vorbei zu schleusen.
Fazit:
Man darf gespannt sein, ob die neuen Versandkostenregelungen dazu beitragen können, die ursprünglich so wichtige Gruppe der Privatverkäufer auf der Plattform halten zu können. Die Verkäufer müssen die Versandkosten nun in die Preise einkalkulieren. Für eBay bietet die Neuregelung die Möglichkeit, über die höheren Preise zusätzliche Verkaufsprovisionen zu erwirtschaften.
Existenzgründer, Selbstständige und Freiberufler! Haben Sie die ewigen Mühen und Fehler beim "Word Copy&Paste" Rechnung schreiben satt? Scheuen Sie die Kosten und die unnötigen Funktionen einer teuren Rechnungssoftware?
» Dann schreiben Sie Rechnungen. Einfach, Finanzamt sicher, online!
KEINE CHANCE FÜR ABMAHNER!
Anwaltswissen im Dreierpack
Die eRecht24 Praxisratgeber "Die rechtssichere Website", "Die Abmahnung im Internet" und "Existenzgründung im Internet" von Rechtsanwalt Sören Siebert jetzt zum Vorzugspreis für nur 19,80 € (inkl. 19% USt.)