Sie sind hier: Internetrecht News Strafrecht eBay-Verkauf von Diebesgut: Hehlerei und Betrug

eBay-Verkauf von Diebesgut: Hehlerei und Betrug

Ist der Verkauf von Diebesgut über eBay eigentlich Hehlerei oder aber auch Betrug? Vor einiger Zeit berichteten wir bereits über die möglichen strafrechtlichen Folgen, beim Überlassen eines eBay-Accounts an einen Dritten, zum Zwecke des eBay-Verkaufs von Diebesgut. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 27.08.2008 - Az.: 2 StR 329/08) auch über den direkten Verkauf von gestohlener Ware beim Online-Auktionshaus geurteilt.

In dem hier zugrunde liegenden Fall, erwarb der Angeklagte Topfsets, Messerblöcke und andere Küchengeräte, die zuvor aus einem Firmenlager entwendet wurden und veräußerte die Ware einzeln über das Auktionsportal eBay. Dass es sich dabei um gestohlene Ware handelte, war dem Angeklagten bekannt.

Dabei machte sich dieser nicht nur wegen gewerbsmäßiger Hehlerei strafbar, sondern auch des versuchten Betruges, befanden die Bundesrichter. Das Landgericht hatte zuvor anders entschieden und dem versuchten Betrug keine eigenständige Bedeutung zukommen lassen. Die Staatsanwaltschaft rügte dies in ihrer Revision und hatte damit Erfolg. So habe der Angeklagte mit dem Ankauf des Diebesguts nicht nur die bestohlene Firma weiter geschädigt sondern auch die Käufer der von ihm veräußerten Waren und habe gegenüber diesen einen versuchten oder vollendeten Betrug „zum Nachteil der Käufer des gestohlenen Küchenzubehörs begangen und damit jeweils einen anderen Rechtsgutsträger verletzt. Damit hat er zugleich einen weiteren Schaden über das durch die Haupttat verursachte Maß hinaus herbeigeführt“, so die Argumentation der Karlsruher Richter.

Fazit:
Das Urteil der Bundesrichter macht deutlich, dass der Verkauf von Diebesgut über eBay nicht nur den Tatbestand der Hehlerei erfüllt, sondern auch zusätzlich die Möglichkeit des Betruges in Frage kommt.

Autor: Christian Hense

Rechtsberatung Strafrecht im Internet: Rechtsanwalt Sören Siebert

 


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Labels: Strafrecht
Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.