Das Telekommunikationsunternehmen Communication Services Tele2 GmbH muss nach einer außergerichtlichen Einigung mit der Verbraucherzentrale Bayern wegen unerlaubter Telefonwerbung (Cold Calls) tief in die Tasche greifen. Hintergrund waren unerlaubte Werbeanrufe, in die die angerufenen Teilnehmer zuvor nicht eingewilligt hatten.
Nachdem bei der Verbraucherzentrale vielfach Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung durch das Unternehmen Tele2 eingegangen waren, erwirkten Verbraucherschützer aus Bayern zunächst vor dem Landgericht Düsseldorf (Az.: 38 O 145/06) eine Unterlassungsverfügung, die es dem Unternehmen verboten hatte weiter solche ungenehmigten Werbeanrufe zu tätigen. Besonders pikant war dabei, dass ein solcher Werbeanruf ausgerechnet einen Juristen der Verbraucherzentrale Bayern erreichte. Das Gericht verfügte bei jedem weiteren Verstoß ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro.
Dies schien das schwedische Unternehmen aber nicht sonderlich zu stören, da bei der Verbraucherzentrale weiterhin Beschwerden über unerlaubtes Direktmarketing von Tele2 eingingen. Nach Einleitung zweier Ordnungsgeldverfahren einigten sich das Unternehmen und die Verbraucherzentrale Bayern nun außergerichtlich. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung der Verbraucherschützer: "Gegen Rücknahme der Vollstreckungsanträge verpflichtete sich Tele2, eine Vertragsstrafe an die Verbraucherzentrale Bayern zu zahlen." Diese Vertragsstrafe beläuft sich nun auf 240.000 Euro. Der Justiziar der Verbraucherzentrale Markus Saller kommentierte die rechtliche Wirkung wie folgt: "Die Zahlung betrifft nur unerlaubte Werbeanrufe in der Vergangenheit. Das erwirkte Urteil hat nach wie vor Rechtskraft, so dass künftige Verstöße wiederum von uns verfolgt und geahndet werden können."
Fazit:
Sowohl die vorangegangene gerichtliche Entscheidung als auch die erzielte außergerichtliche Einigung stärken die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher. Direktmarketing durch unerlaubte Telefonanrufe stellen eine große Belastung dar. In vielen Fällen ist eine Verfolgung nur großem Aufwand möglich. Wer selbst solche Anrufe erhält, sollte sich deswegen umgehend an eine der Verbraucherzentralen wenden.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Verbraucherschutz: Rechtsanwalt Sören Siebert
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