Wie kürzlich bekannt wurde, muss sich Bushido wohl ab Januar 2009 vor dem Landgericht Hamburg wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen verantworten. Das Kuriose an der Meldung ist, dass mit Bushido ein Künstler wegen der angeblichen Verletzung von Urheberrechten vor Gericht stehen würde, der in der Vergangenheit selbst massiv mit Abmahnungen auf das Filesharing seiner Musikwerke reagiert hat.
Wie der Anwalt der französischen Gothic-Band „Dark Sanctuary“, Alexander Duve, am Mittwoch mitteilte, habe er im Namen seiner Mandantschaft Klage gegen Bushido, dessen Label sowie die Plattenfirma Universal Music erhoben, nachdem der Versuch einer außergerichtlichen Einigung keinen Erfolg gehabt habe.
„Dark Sanctuary“ wirft dem Gangsta-Rapper vor, Bushido habe in 8 Musiktiteln seines Albums „Von der Skyline zum Bordstein zurück“ unautorisiert Teile ihrer Musikwerke verwendet. Nach Angaben des Rechtsvertreters von „Dark Sanctuary“ würden die Anschuldigungen durch ein entsprechendes Gutachten von Hartmut Fladt, seines Zeichens Musikwissenschaftler der Berliner Universität der Künste, bestätigt.
Fazit:
Auch Künstler müssen sich an Urheberrechte halten – geschieht dies eben nicht, droht Ärger. Inwiefern die Anschuldigungen der französischen Band vor dem LG Hamburg Bestand haben werden, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden. Man darf jedoch gespannt sein auf weitere Neuigkeiten in dieser Angelegenheit…
Autor: Florian Skupin
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