Die Nutzer des größten Videoportals für selbstgedrehte Filme, Fernsehausschnitte und Musikvideos im Internet erfreut sich ungebrochener Beliebtheit. Getreu dem Untertitel “Broadcast yourself” kann jeder seine Homevideos oder Lieblingsclips einer breiten Masse zugänglich machen. Aus rechtlicher Sicht ist jedoch problematisch, dass beim Hochladen vieler Kurzvideos Urheberrechte verletzt werden, da in den allermeisten Fällen keine Genehmigung der Rechteinhaber etwa an verwendeten Film- oder Musikausschnitten eingeholt wurde. Dies wurde von den Rechteinhabern in der Vergangenheit meist geduldet. Nachdem YouTube im Oktober 2006 vom Suchmaschinenbetreiber Google gekauft und übernommen wurde, ist YouTube jedoch wieder in den Fokus der Urheber getreten. Diese versuchen nun mit viel Aufwand, diese Rechtsverletzungen zu unterbinden.
In Deutschland ist es üblich, dass Betreiber nach Aufforderung Inhalte entfernen müssen, die die Rechte Dritter verletzen, um nicht selbst als Mitstörer in Anspruch genommen zu werden. Diesen Weg hat YouTube nun benfalls eingeschlagen. Nachdem die "Japan Society for Rights of Authors, Composers and Publishers" (JASRAC) mögliche Verstöße gegen urheberrechtliche Vorschriften geltend gemacht hatte, entfernte YouTube letzte Woche 30000 Videos aus seinem Online - Angebot.
Es geht jedoch auch anders. Um eine Verfolgung unzähliger Videoclips und Fernsehausschnitte wegen Rechtsverletzungen zu verhindern, hat YouTube mit dem US-Fernsehsender CBS eine strategische Partnerschaft geschlossen. Inhalte die auf CBS gezeigt wurden, dürfen in Abstimmung mit dem Sender weiter verfügbar sein. Dafür teilen sich CBS und YouTube die mit diesen Clips erzielten Werbeeinahmen. Zudem darf der Sender ein automatisches System zur Identifizierung von seinen Inhalten erproben. Ähnliche Abkommen hat YouTube auch mit Sony BMG Music Entertainment und der Universal Music Group geschlossen. Diese sehen vor, dass Musikvideos geliefert werden. Dabei wird auch die Verwendung von Musiktiteln in Privatvideos die bei diesen Konzernen lizenziert sind, abgegolten.
In der Vergangenheit wurde YouTube besonders für das Bereithalten von Inhalten mit rassistischen oder ethnisch diskriminierenden Inhalten kritisiert. Nachdem diese den Betreibern von YouTube bekannt gemacht wurden, hat das Unternehmen diese nicht gelöscht, sondern lediglich in den Bereich der registrierten Nutzer verbracht. Datenschützer kritisierten dabei insbesondere, dass dabei für registrierte Nutzer keine Alterskontrolle stattfand.
Fazit:
Das kommerzielle Unternehmen YouTube trifft den Zeitgeist von Millionen Nutzer auf der ganzen Welt. Die Eigendynamik und der Kult - Status dieses Videoportals führen jedoch zu einem unsensiblen Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken. Da jedoch nahezu keiner der Nutzer einen finanziellen Vorteil mit dem Einstellen des Materials bei YouTube verfolgt, sondern vielmehr eine kommunikative Plattform des “eigenen Fernsehens” entsteht, müssen spezielle Regelungen mit den Rechteinhabern getroffen werden. Eine generelle Verfolgung sämtlicher Rechteeverstöße, die meist aus Unwissenheit geschehen, führt zu einer unkontrollierbaren Kriminalisierung der Nutzer.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung: Rechtsanwalt Sören Siebert
www.kanzlei-siebert.de
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