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Second Life - Virtuelle Verbrechen und Kampf um Eigentum

Mit dem Slogan “Your World. Your Imagination.” wirbt eines der erfolgreichsten Web 2.0 – Projekte auf seiner Webseite. Mit einer Kopie des realen Lebens bietet “Second Life” eine virtuelle Welt an, die die User nach ihren Wünschen gestalten können. Sex, Konsum und Freizeitunterhaltung – alles ist möglich. Nicht zu unterschätzen ist der kommerzielle Aspekt. Täglich investieren die Spieler mehrere Millionen echter Dollar (US $) um fiktive “Linden-Dollar” (L $) zu kaufen um dann im Spiel virtuelle Dinge erwerben zu können. Für 1 US-Dollar erhält man zur Zeit ca. 270 Linden-Dollar. Inzwischen befassen sich auch schon reale Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Vorgängen die in dieser virtuellen Welt stattfinden.

Die niederländische Staatsanwaltschaft in Den Haag muss zur Zeit die Frage klären, ob der sexuelle Kontakt zwischen virtuellen Kinderfiguren und erwachsen aussehenden Avataren (Bezeichnung für die Spielfiguren) ein Fall des sexuellen Missbrauch oder der Pädophilie darstellt. In der virtuellen Welt von Second Life findet man neben einem großen Arbeitsmarkt im Rotlicht-Milieu auch viele beliebte Etablissements in denen Sex mit virtuellen Kindern angeboten und genutzt wird. Mit dem Ziel einer strafrechtlichen Verfolgung sind deswegen inzwischen bei der niederländischen Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen eingegangen. Nach eigenen Angaben will diese nun in einem Musterprozess klären, ob virtuelle Straftaten tatsächlich auch real verfolgt werden können. Kern der Prüfung ist dabei die Frage, ob die Betrachtung sexueller Handlungen an denen kindlich gestaltete Spielfiguren beteiligt sind den sexuellen Missbrauch von Kindern in der realen Welt stimulieren kann. Neben dieser sehr umstrittenen Frage stellt der virtuelle Austausch oder die Darstellung von Material mit realen pädophilen Inhalten innerhalb von Second Life aller Voraussicht nach einen Fall der strafbaren Kinderpornographie dar. Kritiker wenden jedoch ein, dass virtuelle Kinderpornographie eine „opferlose Straftat“ ist und die rechtliche Verfolgung einen Verstoß gegen die Kunstfreiheit darstellt. Die rechtliche Gleichstellung mit kinderpornographischem Photo- und Filmmaterial wird jedoch damit begründet, dass die virtuelle Darstellung als Anstiftung oder Verharmlosung von realem Kindesmissbrauch ebenso gefährlich sei.

In den USA findet demnächst ein spannender Prozess statt, bei dem es um die Frage geht wem welche Eigentumsrechte in der virtuellen Welt von Second Life zustehen. Kläger ist ein US-amerikanischer Rechtsanwalt der bei Second Life registriert war. Der findige Jurist hat einen Systemfehler in Second Life dazu ausgenutzt, ein Grundstück weit unter Marktwert zu kaufen. Nachdem er sodann in dieses mehrere tausend reale US-Dollar investiert hatte, versuchte er es zu einem marktüblichen Preis weiter zu verkaufen. Dabei wurde die Unregelmäßigkeit von der Betreiberfirma von Second Life “Linden Lab” aus San Franzisko bemerkt. Als Sanktion wurde der Account des Juristen kommentarlos gelöscht, ohne dass das bereits investierte reale Geld berücksichtigt wurde. Der Anwalt sieht in der „Enteignung“ einen Verstoß gegen das “Consumer Protection Law” und die “Pennsylvania Fair Trade Practices” und reichte Klage ein. Der Kläger bringt vor, dass Linden Lab garantiert habe, dass die Spieler in Second Life reale Eigentümer der erworbenen oder hergestellten Sachen werden und somit über diese auch gewinnbringend verfügen dürfen. Die Löschung des Benutzer-Accounts stelle deswegen eine rechtswidrige Enteignung dar. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Linden Lab sehen vor, dass die Nutzer alle Urheberrechte an selbst erstellten oder veränderten Dingen haben. Nicht erfasst ist dabei das reale Eigentumsrecht an Geldvermögen. Die Spieler können zwar geduldet von Linden Lab darüber verfügen und dieses auch in echtes Geld umtauschen, im Zweifel behält sich der Anbieter  jedoch die Verfügungsgewalt darüber vor. Ob diese Regelung rechtlich tatsächlich wirksam ist und der US-Anwalt seine investierten 8.000 US-Dollar zurück erhält, wird der weitere Verlauf des Prozesses zeigen.

Fazit:
Aufgrund der hohen realen Millionen-Beträge die jeden Tag in den Wirtschaftskreislauf von Second Life eingespeist werden, hat die rechtliche Bewertung des Eigentums eine große Brisanz. Second Life lebt aber auch von der Illusion. Wer hofft durch eine extensive Nutzung des Spiels schnell ein reales Vermögen durch Umtausch in echte Währung zu erhalten, wird schnell enttäuscht. In erster Linie geht es um den spielerischen Reiz eine fiktiven Welt gestalten zu können oder eine andere Identität anzunehmen. Bislang sind im Vergleich zu den ständig steigenden Nutzerzahlen nur wenige Nutzer reich geworden. In erster Linie unterstützt man in finanzieller Hinsicht das weitere Wachstum der Betreiberfirma Linden Lab.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Urheberrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert


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Labels: Urheberrecht
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