Der Suchmaschinenoptimierer Seoline und einige seiner Kunden wurden in den vergangenen Wochen von Google massiv abgestraft. Hintergrund war wohl ein Linkbuilding mithilfe „russischer Links“, dass Google offensichtlich als nicht vereinbar den google-internen Richtlinien für Suchmaschinenoptimierung einstufte.
Die Angelegenheit wurde in der SEO-Szene zunächst eher zurückhaltend kommentiert, war aber selbstverständlich Gegenstand der Berichterstattung in diversen SEO-Blogs. Unter anderem auch in einem Blog des Seoline-Konkurrenten SISTRIX. Dort erklärte eine ehemalige Kundin, dass sie Vertrag mit Seoline außerordentlich gekündigt hat, da die Optimierung der Seite entgegen der Google-Richtliniengemäß erfolgt sei. Wegen dieser Namensnennung wurde die SISTRIX GmbH von der Seoline GmbH abgemahnt.
Daraufhin fielen die Reaktionen in den SEO-Blogs deutlich heftiger aus. Von Zurückhaltung kann nun keine Rede mehr sein. Die Mehrzahl der Blogger geht davon aus, dass Seoline mit der Abmahnung eher das Gegenteil von dem erreicht, was eigentlich erreicht werden sollte.
Fazit:
Abmahnungen im Internet können eine immense Reaktionswelle im Netz hervorrufen. Wie die Beispiele der Abmahnung der Bahn gegenüber Netzpolitik.org, die Abmahnung durch C&A oder die Sperrung von wikipedia.de durch Bundestagsabgeordneten der Linken gezeigt haben, unterschätzen viele Abmahner die öffentlichkeitswirksame Negativ-Publicity und erreichen häufig das Gegenteil von dem, was eigentlich gewollt war.
Allerdings kann man bei Seoline als Unternehmen der SEO- und Marketingbranche mit Schwerpunkt “Online Reputation Management (ORM)“ schon davon ausgehen, dass Sie wussten, was eine Abmahnung der direkten Konkurrenz wegen eines Blogkommentars an Reaktionen hervorrufen wird.
Rechtsberatung Wettbewerbsrecht: RA Sören Siebert
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