Der Hersteller der bekannten Markenschulranzen scheiterte mit seinem Versuch, den gewerblichen Verkauf seiner Produkte auf eBay aus Qualitätsgründen gerichtlich verbieten zu lassen.
Viele Händler vertreiben mittlerweile ihre Produkte über die Auktionsplattform eBay – so werden unter anderem auch zahlreiche neue Schulranzen auf eBay zum Verkauf angeboten. Mit ebendieser Situation hatte sich nun jedoch das LG Berlin mit Urteil vom 21.04.2009 zu beschäftigen. (Az. 16 O 729/07).
Was war passiert?
Der Hersteller der SCOUT-Schulranzen wollte einem Berliner Schreibwarenhändler den Verkauf von seinen Schulranzen über die Plattform eBay untersagen, weil dies „der Marke schade“. Infolge dieses Verkaufs-Verbotes zog der Schreibwarenhändler vor Gericht – zu Recht, wie die Richter nun feststellen. Nach Ansicht des Berliner Landgerichts ist es als wettbewerbswidrig einzustufen, wenn Hersteller die Belieferung ihrer Händler davon abhängig machen, auf welchen Wegen die Produkte anschließend verkauft werden sollen.
Fazit:
Mittlerweile werden zahlreiche Neuwaren bei eBay zum Verkauf angeboten, sodass es als zweifelhaft erscheint, ob eine Schädigung der Marke durch das Anbieten neuer Artikel auf eBay wirklich stattfindet. Das LG Mannheim in einer ähnlichen Angelegenheit im März 2008 hingegen entschieden, dass ein Verkaufs-Verbot für Händler auf eBay nicht wettbewerbswidrig ist.
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