Kartellrecht: EU-Kommission untersucht IoT-Geräte

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Worum geht's?

Internet-of-Things (IoT) dringt immer tiefer in unseren Alltag ein. Gab es in 2019 in der EU 108 Millionen Smart-Home-Geräte, sollen es laut der EU-Kommission 2023 bereits 184 Millionen sein. Damit die Hersteller bei dieser rasanten Entwicklung das Wettbewerbsrecht nicht verletzen, untersucht die Kommission jetzt intelligente Haushaltsgeräte und Wearables. Welche Gefahren sieht die Behörde bei IoT-Geräten? Und wie soll die Untersuchung aussehen?

Welches Potenzial sieht die EU-Kommission bei IoT-Geräten?

Die EU-Kommission sieht bei IoT-Geräten ein hohes Potenzial für den Alltag, wenn diese untereinander kommunizieren, unser Wohlbefinden überwachen und gesundheitliche Probleme frühzeitig erkennen können. Bei einem offenen Markt könnten Verbraucher von niedrigen Preisen, einer großen Auswahl, innovativen Produkten und Dienstleistungen profitieren.

Welche Risiken sieht die EU-Kommission bei IoT-Geräten?

Die EU-Kommission geht davon aus, dass große Konzerne ihre Marktmacht missbrauchen könnten. Auf diese Weise könnte der Wettbewerb zu einem Monopol werden. Ein Hauptproblem seien dabei Daten. Unternehmen könnten diese missbrauchen, um ihre eigene Position am Markt zu festigen – und die Konkurrenz auszuschließen. IoT-Geräte unterschiedlicher Hersteller müssten daher interoperabel sein.

So soll die Untersuchung aussehen

Die Untersuchung der EU-Kommission soll Geräte wie intelligente Uhren, Fitness-Tracker, smarte Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernseher, Lautsprecher und Beleuchtungssysteme unter die Lupe nehmen. Dafür will die Kommission 400 Unternehmen der Branche in Europa, Amerika und Asien befragen. Sie will die Produkte der Hersteller überprüfen und erarbeiten, wie die Unternehmen Daten sammeln, verwenden und damit Gewinne erzielen.

Was ist das Ziel der Untersuchung?

Die EU-Kommission will eventuelle Probleme rechtzeitig erkennen und Maßnahmen ergreifen. Auf diese Weise will sie das Wettbewerbsrecht durchsetzen. Und: Die Kommission will marktstarken Unternehmen vermitteln, dass sie ihre Geschäfte im Einklang mit den Wettbewerbsregeln führen müssen.

Fazit

Die EU-Behörde plant, im Frühjahr 2021 erste Ergebnisse vorzustellen. Der fertige Bericht soll dann im Sommer 2022 vorliegen. Sollte die Kommission feststellen, dass es zu Verletzungen des Wettbewerbsrechts kommt, kann sie Verfahren einleiten, um die Einhaltung der EU-Vorschriften durchzusetzen.

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Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.


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