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| Anzeige Fiktive Situation: Eine Website für bestimme Lebensumstände/Problemstellungen (z.B. Suchtkranke, Bi********e Ehen, Lebenshilfe im weitesten Sinne usw.), die auch ein Forum beinhaltet, aber eigentlich nicht zu gewerblichen/kommerziellen Zwecken dient, allerdings die üblichen Werbebanner und/oder z.B. Google-Addons geschaltet hätte. Angenommen diese Website würde zwar ein Impressum führen, allerdings ein "mangelhaftes", also mit fehlenden Einzelangaben wie z.B. die der vertretungsberechtigten Person. Frage: WER wäre dann berechtigt dieses Impressum abzumahnen? Irgendein Anwalt ohne Bezug zur Seite? Ein Anwalt im Auftrag einer themenverwandten Website? Der Anwalt eines (Ex-)Mitglieds (also einer Privatperson)? Der Verbraucherschutz? Für "erleuchtende" Antworten wäre ich sehr dankbar! Minno |
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| Der Verbraucherschutz: ja, da er vom Staat mit derartigen Aufgaben betraut wurde. Ein Anwalt: Nur bei Beauftragung durch eine Person/Unternehmen, deren Rechte betroffen sind. Da gibt es jetzt verschiedene Möglichkeiten. Zum Beispiel ein ähnlich gelagertes (kommerzielles) Forum, welches wegen Wettbewerbsvorteilen vorgeht. Oder ein gemeinnütziger Verein, der ein solches Forum betreibt ... "Von sich aus" dürfen Anwälte in diesem Bereich nicht tätig werden. Eine Abmahnung, wo der Verweis auf den Auftraggeber des Anwaltes fehlen würde, würde kaum einer rechtlichen Prüfung standhalten. Ich persönlich würde eine Abmahnung wegen "fehlerhaftem" (nich fehlendem, das ist was anderes) Impressum jedoch als überzogen sehen. http://www.e-recht24.de/news/wettbewerbsrecht/337.html |
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| Oha sehr interessant. Vielen Dank für die schnelle Antwort! Als überzogen würde ich sowas in jedem Fall auch sehen. Mal angenommen man hätte nun aber genau eine solche Abmahnung von einem Anwalt bekommen. Wegen einer fehlenden Angabe im Impressum, keine Nennung des Auftraggebers, dahinter vermutet werden könnte nur eine Privatperson, welche ihren berechtigten Ausschluss aus der Community nicht ganz verkraftet hat. Was wären dann die Möglichkeiten des Betreibers der betroffenen Internetplattform? Und wie wäre es ausserdem, wenn sich die Abmahnung des Anwalts auf TDG und MDStV beruft, wo die doch längstens durch das TMG ersetzt wurden? Haben solche formalen Fehler auch eine Auswirkung für den Abgemahnten? Gruss Minno |
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| Zitat:
- bei dem Anwalt anrufen, ob die Abmahnung tatsächlich von denen kommt oder sich jemand einen schlechten Scherz erlaubt hat (nur zur Information, keinerlei Kommentar [von wegen weiterem Vorgehen, Prüfung, Rechtmäßigkeit] bei der Anfrage machen) - wenn der Anwalt die tatsächlich geschickt hat (was ich unter den genannten Beispielen fast nicht mehr glaube) der Abmahnung widersprechen Letzteres kann man auch durch einen Anwalt machen lassen - die Kosten muss man zwar erstmal vorschießen, können aber bei ungerechtfertigter Abmahnung gegenüber dem Anderen geltend gemacht werden. |
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| Gehen wir mal davon aus, dass die Abmahnung tatsächlich von einem Anwalt kommen würde. Dieser Widerspruch, was bringt er (z.B. im Vergleich dazu, die ganze Abmahnung einfach zu ignorieren)? Wie läuft solch ein Widerspruchsverfahren ab? Ich entschuldige mich für meinen Inteview-Stil, aber ich möchte sachlich bleiben, euch nicht zuviel Zeit kosten und evtl. Antworten/Aussagen erreichen, die auch noch anderen weiterhelfen könnten. Danke im voraus. Gruss Minno |
| Tags: berechtigte abmahnung |
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