Sie sind hier: Internetrecht News Onlineauktionen Sniper-Software bei eBay nicht rechtswidrig

Sniper-Software bei eBay nicht rechtswidrig

Das Landgericht Berlin (Az.: 15 O 704/02) hat sich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit der Frage der Rechtmäßigkeit von so genannter Sniper-Software auseinandergesetzt. Diese Software wählt sich auf Wunsch selbsttätig auf der eBay-Website ein und ermöglicht es eBay-Nutzern automatisiert, also ohne dass der Nutzer selber vor dem PC sitzt, Gebote in letzter Sekunde abzugeben.

Die Antragsgegnerin vertrieb ein solches Sniper-Programm, eBay ließ die weitere Verbreitung der Software per einstweiliger Verfügung untersagen. eBay argumentierte, dass manuelle Bieter keine Chancen auf den Zuschlag mehr hätten und gezwungen wären, die Software ebenfalls zu kaufen. Zudem sinke die Attraktivität der Handelsplattform, wenn sich sämtliche Gebote auf die letzte Sekunde konzentrierten, was wiederum zum Umsatzeinbußen bei eBay führe. Auch verstoße die Software gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, die die Verwendung solcher Programme in §§ 8 Nr.5, 15 Nr.1 S.1 verbieten. Daneben werde durch die Software massiv in die Systemintegrität von eBay eingegriffen. Somit verstoße die Verbreitung von Sniper-Software gegen § 1 UWG und stelle einen rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb von eBay dar.

Gegen diese einstweilige Verfügung legte der Hersteller der Software Wiederspruch ein. Die Richter des LG Berlin hoben die einstweilige Verfügung gegen den Hersteller der Sniper-Software auf, da diese zu Unrecht ergangen war. Jedem Nutzer der eBay-Plattform sei die eigene Bietstrategie grundsätzlich freigestellt. Eine wesentliche Vertragsverletzung konnte das Gericht durch die Verwendung der Software nicht erkennen. Auch eine Wettbewerbswidrigkeit sei nicht zu erkennen, da eBay nicht konkret nachweisen konnte, dass eine ernstliche Gefahr für den Bestand des Wettbewerbs auf dem betreffenden Markt besteht. Insbesondere hat eBay nicht ausreichend dargelegt, inwieweit sich die Verwendung von Sniper-Software negativ auf die erzielten Erlöse auswirkt. Gerade zu für den Nutzer ungünstigen Zeiten wie zur Urlaubs-, Nacht- oder Arbeitszeit können Sniper-Programme zu einer Belebung des Handels führen.

Die gegen das Urteil eingelegte Berufung wurde zwischenzeitlich zurückgenommen.

 


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Labels: Onlineauktionen
Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.