Abgeordnete des Europäischen Parlaments haben die EU-Kommission aufgefordert, ein Grundsatzpapier für mehr Rechte von Verbrauchern an digitalen Inhalten zu erstellen. In einer "Europäischen Charta der Nutzerrechte in der Informationsgesellschaft" solle deswegen ein "Leitfaden mit den rechten und Pflichten der Akteure" gefertigt werden. Einen diesbezüglichen Entwurf hat das EU-Parlament in einer Abstimmung nun verabschiedet.
Inhalte der Charta sind neben der Stärkung des "grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr für Waren, Dienstleistungen und Inhalte" auch bessere Zugangsmöglichkeiten bei Online-Anwendungen für Menschen mit Behinderung. Es solle zudem ein aktiver und systematischer Abbau von bisher existierenden Hindernissen und ein angemessenes Verhältnis zwischen dem Verbraucherschutz und den rechtlichen und ökonomischen Interessen der Unternehmen erfolgen. Die Parlamentarier haben dabei insbesondere auch Fragen der Interoperabilität zwischen unterschiedlichen technischen Systemen mehrerer Anbieter im Visier. Diese Frage hatte in der Vergangenheit zum Beispiel im Fall von Apples iTunes zu scharfen Auseinandersetzungen geführt.
Zudem fordern die Abgeordneten die Schaffung und Einführung eines europäischen "Vertrauenssiegel für den elektronischen Geschäftsverkehr". Ein solches Siegel soll beispielsweise die Qualität von Online-Shops zertifizieren.
Fazit:
Die Etablierung einer solchen Charta ist zu begrüßen. Allerdings wird sich erst in der Praxis zeigen, ob und in welcher Weise sie z.B. die Rechte von Verbrauchern tatsächlich stärkt. Die einzelnen genannten Punkte zeigen jedoch exemplarisch, dass noch viele fragen des Umgangs und der rechtlichen Bewertung bislang nur mangelhaft oder gar nicht gelöst wurden.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Online-Shops und EU-Recht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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