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Musikindustrie erwirkt einstweilige Verfügung gegen Musik-Tauschbörse

Wie die deutsche Sektion der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry), des Weltverbandes der Phonoindustrie, am vergangenen Freitag bekannt gab, erwirkte der Verband abermals eine einstweilige Verfügung gegen einen Betreiber einer Musikdateien-Tauschbörse. Das Landgericht (LG) Hamburg (Az.: 308 O 273/07) stimmte dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Anbieter eines eDonkey-Servers zu.

Wie die IFPI bekannt gab, urteilte das Gericht, dass der Betreiber des eDonkey-Servers seinen Computer vom Netz nehmen müsse, solange über diesen Musikdateien zum illegalen Download angeboten werden. Das Informationsportal heise online kritisiert, dass in der Pressemeldung der IFPI die Entscheidung des Gerichts erheblich verkürzt dargestellt worden sei. Tatsächlich sei dem Betreiber lediglich untersagt worden, die auf einer bestimmten CD einer Musikgruppe enthaltenen Songs weiterhin zu verbreiten.

Rechtliche Handhabe gegen Betreiber von eDonkey-Servern ist die so genannte Störerhaftung. Im Urteil des LG Hamburg heißt es deswegen auch, dass der Betreiber "willentlich und kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt" habe, ohne dass dieser Täter oder Teilnehmer war.

Die deutsche Sektion der IFPI ist in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen Betreiber von Tauschbörsen-Servern vorgegangen. Vergleichbare Entscheidungen fällten das Landgericht (LG) Frankfurt (Az.: 2-18 O 269/07) und das Landgericht (LG) Düsseldorf (Az.: 12 O 388/07). Der Verband hat in seiner Pressemitteilung zudem abermals angekündigt, in Zukunft gegen jeden Betreiber von Tauschbörsen-Servern vorzugehen, wenn dort illegale Angebote zu finden seien. Gegenüber heise online erklärte der Sprecher der IFPI, Stefan Michalk, dass der Verband in der Zukunft verstärkt juristisch gegen die Zugangsprovider vorgehen wolle. Die IFPI habe dabei, durch die Anwendung des Konstruktes der Störerhaftung, insbesondere eine technische Sperrung von (illegalen) P2P-Angeboten im Auge.

Fazit:
Wer als Nutzer oder Betreiber einer Tauschbörse für Musik, Software oder Filme eine Abmahnung erhalten hat oder sich mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung konfrontiert sieht, sollte schnell handeln und einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren. Neben den juristischen Problemen drohen insbesondere auch hohe finanzielle Forderungen und Abmahngebühren, die schnell die Existenz einer Privatperson oder eines Unternehmens gefährden können.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung
Abmahnung und Tauschbörsen: Rechtsanwalt Sören Siebert


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Labels: Urheberrecht
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