Kein Durchblick bei AV-Verträgen?
Setzen Sie besser auf eine professionelle Lösung.
Ihr anwaltlich erstellter, individueller AV-Vertrag zum Festpreis: Nur 620 € zzgl. USt.
160 Euro Rabatt für eRecht24 Premium Mitglieder (nur 460 Euro zzgl. USt.)
Ich stimme zu dass meine Anfrage an die Kanzlei Siebert Lexow weitergeleitet wird.
Agenturen, Webdesigner, Hoster, IT-Dienstleister: Alle benötigen einen AV-Vertrag für die DSGVO-konforme Zusammenarbeit mit Ihren Kunden.
Setzen Sie dabei besser nicht auf dubiose Muster aus dem Netz und "do it yourself", sondern auf eine profesionelle anwalltiche Lösung.
8 Punkte für Ihren individuellen, rechtssicheren AV-Vertrag:
- 1. individuelle anwaltliche Beratung
- 2. Erstellen einer individuellen AV-Vertragsvorlage nach Ihren Bedürfnissen
- 3. Berücksichtigung von Anpassungs- und Änderungswünschen
- 4. rechtliche Beratung zu technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs)
- 5. rechtliche Beratung zu Ihren Subunternehmerverhältnissen
- 6. rechtliche Beratung zum vorgeschriebenen Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO inklusive Muster-Vorlage
- 7. Minimierung Ihrer vertraglichen Pflichten auf das datenschutzrechtlich Notwendige
- 8. verständliche anwaltliche Checkliste zum Umgang mit AV-Verträgen
"Unser Ziel ist es, dass auch kleine und mittelgroße Unternehmen ohne Angst vor Abmahnungen und Bußgeldern professionell arbeiten können. Dazu gehören für viele Agenturen, Hoster und Webdesigner nach der DSGVO auch professionelle AV-Verträge für die eigenen Kunden. Dafür ist eine professionelle Beratung beim Erstellen der Verträge zur Auftragsverarbeitung notwendig. Dubiose Quellen im Internet oder "do it yourself" sind an dieser Stelle nicht der richtige Weg.“
Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Er hat unter anderem in der Rechtsabteilung von eBay Deutschland gearbeitet und berät in seiner Kanzlei Unternehmen zu allen Fragen des Internetrechts.
Rechtsanwalt Sören Siebert ist daneben als Autor tätig, hält regelmäßig Vorträge und steht der Presse (Print, Online und TV) bei Fragen zum Internetrecht zur Seite.