Allgemeine Nutzungsbedingungen für eRecht24 Premium (AGB)

Plattformbetreiber:
eRecht24 GmbH & Co. KG
Lietzenburger Straße 93-95
10719 Berlin

Stand: 26.05.2026

1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung des kostenpflichtigen Mitgliederbereichs „eRecht24 Premium“ (nachfolgend Plattform). Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen der eRecht24 GmbH & Co. KG (nachfolgend Plattformbetreiber) und den zahlenden Nutzern (nachfolgend Mitglieder). Abweichende Bestimmungen der Mitglieder werden nicht anerkannt, es sei denn der Plattformbetreiber stimmt diesen ausdrücklich zu.
  2. Alle vom Plattformbetreiber angebotenen Plattforminhalte und Produkte (nachfolgend „Inhalte“) dienen dazu, einer möglichst breiten Menge an Mitgliedern allgemeine und praxisnahe Lösungen für gängige rechtliche Anforderungen (insbesondere im Bereich des Internetrechts) zur Verfügung zu stellen. Hierzu stellt der Plattformbetreiber insbesondere allgemeine Informationen (z. B. Artikel, Webinare, FAQs) und technische Tools (z. B. Rechtstexte-Generatoren für generische Texte, Projektmanager) bereit.
  3. Der Plattformbetreiber ist nicht berechtigt, Rechtsberatung zu individuellen Rechtsfragen zu erbringen und die Inhalte werden nicht auf individuelle Einzelfälle zugeschnitten. Es obliegt dem Mitglied zu überprüfen, ob die vom Plattformbetreiber bereitgestellten allgemeinen Inhalte auf seinen individuellen Bedarf anwendbar sind; im Zweifel obliegt es dem Mitglied die erzeugten generischen Inhalte mit Hilfe eines Rechtsanwalts oder mit einem sonstigen Fachexperten zu überprüfen und an seine individuellen Anforderungen anzupassen.
  4. Vorbehaltlich abweichender Angaben, sind alle auf der Plattform angebotenen Inhalte auf deutsches Recht sowie das Recht der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausgelegt.
  5. Privatpersonen / Verbraucher sind nicht berechtigt eRecht24 Premium zu erwerben.

2. Plattforminhalte

  1. Der Plattformbetreiber schuldet ausschließlich die Bereitstellung derjenigen Inhalte, die von ihm bei Vertragsschluss in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich zugesichert wurden.
  2. Der Plattformbetreiber kann die angebotenen Inhalte jederzeit erweitern. Eine Einschränkung oder eine Einstellung von Inhalten kann ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
    • Aufgrund eines Gerichtsurteils oder einer Gesetzesänderung darf der betreffende Inhalt nicht mehr angeboten werden.
    • Der betreffende Inhalt wird nur in einem sehr geringen Umfang genutzt.
    • Die Kosten für die Bereitstellung des Inhalts stehen in einem krassen Missverhältnis zum damit erzielten Umsatz.
    • Der Subunternehmer, der den betreffenden Inhalt bereitstellt, stellt die Bereitstellung des Inhalts ein.
    • Die Bereitstellung des Inhalts wird unmöglich (§ 275 BGB).
  3. Sofern bestimmte Leistungen durch Drittunternehmen oder Subdienstleister erbracht werden, kann der Plattformbetreiber das Drittunternehmen oder den Subdienstleister wechseln, es sei denn, dass dieser Wechsel für den Kunden nicht zumutbar ist.
    Sofern die Einstellung eines Inhalts aus einem der genannten Gründe im Raum steht, wird der Plattformbetreiber nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob es verhältnismäßige Alternativen zur vollständigen Einstellung (z. B. Teileinstellung, Beschränkung der Funktionen oder Ersatzbeschaffung) gibt.

3. Vertragsschluss

  1. Der Vertragsschluss mit dem Plattformbetreiber erfolgt über die dafür vorgesehene Webseite des Plattformbetreibers zu den dort angegebenen Preisen, Zahlungsbedingungen und Tarifen, Laufzeiten und Leistungen.
  2. Sofern der Vertragsschluss über Digistore24 GmbH mit Sitz in 31139 Hildesheim erfolgt, wird die Digistore24 GmbH Vertragspartner des Mitglieds, sodass die Vertragsbedingungen von Digistore24 gelten. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen des Plattformbetreibers gelten in diesem Fall ergänzend. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Nutzungsbedingungen des Plattformbetreibers und den Nutzungsbedingungen von Digistore24 gehen die Nutzungsbedingungen des Plattformbetreibers vor.

4. Nutzungsrechte und Übertragung von Accounts auf Dritte (Reseller)

  1. Mitglieder erhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit das Recht, die Plattform mit allen in Ihren Mitglieder-Accounts freigeschalteten Funktionen und der damit vertragsgemäß generierten Inhalte bestimmungsgemäß zu nutzen (einfaches Nutzungsrecht). Die Inhalte dürfen je nach Tarif nur für das eigene Unternehmen oder für die vom Mitglied mit Hilfe der Plattform betreuten Unternehmen genutzt werden. Eine darüberhinausgehende kommerzielle Weitergabe oder eine sonstige Verwertung der Inhalte ist unzulässig. In den jeweils gebuchten Paketen können ggf. bestimmte quantitative Einschränkungen (z. B. Beschränkung der Anzahl der verwalteten Projekte) vereinbart werden.
  2. Die Nutzungsrechte nach Absatz 1 enden mit Vertragsbeendigung. Bei einer beidseitig vereinbarten Pausierung des Vertrags wird das Nutzungsrecht nach Maßgabe der Vorgaben unter der Überschrift „On-Hold-Accounts“ beschränkt.
  3. Mitglieder-Accounts sind grundsätzlich nicht übertragbar. Mitglieder, die über die Plattform mehrere Unternehmen oder Kunden verwalten, haben jedoch die Möglichkeit, einzelne Accounts an ihre Kunden zu übertragen. Die Übertragung setzt voraus, dass der Kunde des Mitglieds selbst Mitglied wird; für diesen Kunden gelten die vorliegenden Nutzungsbedingungen nach Vertragseintritt ebenfalls.

5. On-Hold-Accounts

Anstelle einer Kündigung kann der Plattformbetreiber den Mitgliedern einen preislich vergünstigten sogenannten „On-Hold-Account“ anbieten. Dabei bleiben alle Daten für die Dauer der On-Hold-Mitgliedschaft erhalten, können vom Mitglied aber nicht bearbeitet, eingesehen oder heruntergeladen werden. Das Mitglied wird im Falle einer Kündigungserklärung vom Plattformbetreiber auf die Möglichkeit eines On-Hold-Accounts per E-Mail oder im Nutzer-Account hingewiesen. Bei einer späteren Reaktivierung der ursprünglichen Mitgliedschaft stehen die Inhalte wieder zur Verfügung.

6. Generatoren für Rechtstexte

  1. Der Plattformbetreiber stellt den Mitgliedern Generatoren für Rechtstexte zur Verfügung. Dabei kann das Mitglied generische Rechtstexte mit Hilfe von vorgefertigten Textbausteinen generieren. Sämtliche Generatoren wurden nach den Vorgaben der jeweils für sie geltenden rechtlichen Bestimmungen erstellt.
  2. Im Falle von Updates in den Rechtstexten wird das Mitglied per E-Mail oder über den Updatebereich der Plattform informiert und muss seine Rechtstexte selbstständig aktualisieren und auf seine Webseite einbinden. Alle relevanten Informationen werden über einen dieser Kanäle ausgespielt. Es obliegt dem Mitglied, diese Update-Nachrichten regelmäßig einzusehen und zu überprüfen, ob die Änderungen die von ihm generierten Rechtstexte betreffen.

7. Prüftools (Scanner)

Der Plattformbetreiber kann auf der Plattform verschiedene Scanner zur automatisierten Überprüfung von Webseiten oder sonstigen Inhalten zur Verfügung stellen (z. B. Webseitenscanner), die die Webseiten oder sonstige Inhalte automatisiert auf bestimmte Eigenschaften untersuchen können. Alle Scanner des Plattformbetreibers werden nach dem Stand der Technik programmiert und aktualisiert. Fehler und Bugs werden unverzüglich behoben, es sei denn deren Behebung ist unmöglich (§ 275 BGB). Es wird darauf hingewiesen, dass die Scanner lediglich eine Orientierung liefern können; sie können und sollen keine Überprüfung durch einen einschlägig qualifizierten Experten (z. B. Anwalt oder Informatiker) ersetzen.

8. Besondere Bestimmungen zu ausgewählten Tools und Inhalten

  1. Datenschutzerklärungsgeneratoren: Die Datenschutzerklärungsgeneratoren wurden unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben erstellt. Die Datenschutzgeneratoren fragen zahlreiche datenschutzrechtlich relevante Dienste und -funktionen ab, aus denen eine Datenschutzerklärung generiert werden kann. Die Datenschutzerklärungsgeneratoren werden regelmäßig erweitert und aktualisiert. Aufgrund der praktisch unendlich großen Anzahl an Diensten, Anwendungen und Datenverarbeitungsvorgängen, die auf einer Webseite stattfinden können, können die Generatoren jedoch nicht jeden Einzelfall abdecken. Es obliegt den Mitgliedern, die Vollständigkeit der mit der Plattform erzeugten Datenschutzerklärung zu überprüfen. Sofern bestimmte Dienste oder Funktionen im Datenschutzerklärungsgenerator nicht vorhanden sind, muss das Mitglied diese ggf. unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder Datenschutzbeauftragten selbständig erstellen und einbinden. Das Mitglied hat keinen Anspruch, die Einbindung eines bestimmten Dienstes, einer bestimmten Anwendung oder eines bestimmten Verarbeitungsvorgangs in die Datenschutzerklärungsgeneratoren. Der Plattformbetreiber ist jedoch bemüht, neuen Tool-Wünschen der Mitglieder entgegenzukommen und alle besonders häufig vorkommenden Tools in die Generatoren einzubinden.
  2. Erstberatung: Im Rahmen der Erstberatung haben die Mitglieder die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung zu allgemeinen rechtlichen Fragen im Bereich des Internetrechts in Textform zu erhalten. Diese Fragen können öffentlich oder privat gestellt werden. Die Fragen werden stets von einschlägig qualifizierten Personen beantwortet. Sie können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt jedoch nicht ersetzen. Soweit eine Frage eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert, kann diese im Rahmen der Erstberatung nicht beantwortet werden, da es sich hierbei um eine Rechtsdienstleistung handelt. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, Erstberatungsfragen nach eigenem Ermessen zu löschen; von diesem Recht wird er jedoch nur in begründeten Fällen Gebrauch (z. B. doppelte, leere oder unklare Fragen, Scherzfragen oder Fragen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten).
  3. Impressumsgenerator: Der Impressumsgenerator fragt alle notwendigen Informationen nach § 5 DDG sowie nach § 18 Abs. 2 MStV ab. Weitere fakultative Angaben (z. B. Urheberrechtsnennungen) werden in der Regel nicht abgefragt und müssen vom Kunden ggf. manuell nachgepflegt werden.
  4. Webseitenscanner: Es wird darauf hingewiesen, dass die Webseitenscanner nur eine technische und keine rechtliche Untersuchung der Webseiten ermöglichen. Sie dienen nur der ersten Orientierung, um ggf. bestehende gängige Probleme auf der gescannten Webseite aufzuzeigen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Scanner bestimmte Tools/Inhalte übersehen oder Tools/Inhalte erkennen, die auf der Webseite nicht vorhanden sind. Sofern der Scanner kritische Punkte aufdeckt, sollten die Mitglieder diese mit ihren Webseitenverantwortlichen besprechen und klären, ob eine Problembehebung erforderlich ist und wie diese zu erfolgen hat. Da nicht garantiert werden kann, dass alle Tools vom Scanner erkannt werden, ist es am Webseitenbetreiber, seine Seite – ggf. gemeinsam mit seinem Webseitenprogrammierer oder Designer – zu untersuchen.
  5. Cookie-Consent-Banner: Für das Erstellen eines Cookie-Consent-Banners über die Plattform gilt folgendes: eRecht24 ist nicht der Anbieter des Consent-Banners. Der Vertrag über die Nutzung des Consent-Banners kommt ausschließlich zwischen dem Anbieter des Consent-Banners und dem Mitglied zustande. eRecht24 ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt. Der Funktionsumfang beschränkt auf die jeweils über die Plattform von eRecht24 zur Verfügung stehende Konfiguration. Darüberhinausgehende Features des jeweiligen Consent-Banners können bei einer Konfiguration über eRecht24 nicht genutzt werden; sofern der Kunde zusätzliche Features möchte, muss er einen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Anbieter des jeweiligen Consent-Banners abschließen. Wenn das Mitglied sein Cookie-Consent-Tool via CCM19 oder Usercentrics erstellt gilt folgendes: Bei mehr als 125.000 Sessions (Seitenaufrufen) pro Monat pro Settings-ID/pro Projekt ist der Kunde verpflichtet in einen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Anbieter des Cookie-Consent-Tools zu wechseln. eRecht24 kann diesen Upsaleprozess automatisch einleiten. Sobald der zugelassene Kunde in den Upsellprozess eintritt, hat der Anbieter des Cookie-Consent-Tools das Recht, den betreffenden Kunden zum Zwecke des Vertragsschlusses direkt zu kontaktieren. Wenn der zugelassene Kunde sich entscheidet, keinen Vertrag abzuschließen oder den Vertrag nicht innerhalb der kommunizierten Frist abschließt, hat der Anbieter des Cookie-Consent-Tools das Recht, die Dienste ohne Verpflichtung zur Abhilfe oder Entschädigung an den zugelassenen Kunden oder eRecht24 für den Verlust des Zugangs zu den Diensten zu beenden. eRecht24 verpflichtet sich, den Kunden rechtzeitig hierüber vorab in Kenntnis zu setzen.
  6. Datenschutzlösung inklusive Beraterpaket: Der Plattformbetreiber bietet seinen Kunden in bestimmten Tarifen u. a. eine Datenschutzmanagement-Software an, mit der der Kunde den Datenschutz in seinem Unternehmen managen kann; für die Datenschutzmanagement-Lösung gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB. Zusätzlich zur Datenschutzmanagement-Lösung kann der Kunde Beraterpakete erwerben, bei denen er vom Plattformbetreiber einen Datenschutzbeauftragten oder einen Datenschutzberater zur Verfügung gestellt bekommt, der den Kunden im Rahmen der gebuchten Stundenkontingente berät; Vertragspartner des Kunden ist hierbei allein der Plattformbetreiber (eRecht24), der auch die für die Leistungserbringung zuständigen Personen und externen Unternehmen auswählt; nach Vertragsschluss wird sich das externe Unternehmen, das fachlich für die Beratung zuständig ist, proaktiv mit dem Kunden in Verbindung setzen. Sofern ein Beratungspaket mit einer bestimmten Anzahl von Inklusivstunden pro Jahr gebucht wurde, gilt Folgendes: Die Stunden sind monatsbezogen. Beispiel: Bei einer Laufzeit von 12 Monaten stehen insgesamt 12 Beratungsstunden in den 12 Monaten zur Verfügung. Bei kürzerer Restlaufzeit (z. B. 3 Monate) stehen die Inklusivstunden nur anteilig (z. B. 3 Stunden) zur Verfügung. Nicht genutzte Beraterstunden verfallen mit dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Die inklusiven Beraterstunden können für alle im Rahmen des Angebots genannten Leistungen (z. B. DSGVO-Webseiten-Check) oder sonstige datenschutzrechtliche Anliegen verwendet werden.
  7. Anwaltliche Beratungsstunden: Bestimmte Pakete des Plattformbetreibers beinhalten anwaltliche Beratungsstunden. Die Beratungsstunden werden ausschließlich von in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten erbracht. Ein Anspruch des Kunden auf die Auswahl oder Zuweisung eines bestimmten Rechtsanwalts besteht nicht. Die Rechtsanwälte werden vom Plattformbetreiber vorgeschlagen; der Kunde ist nicht berechtigt, einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen und die hierfür entstehenden Kosten gegenüber dem Plattformbetreiber geltend zu machen. Eine anwaltliche Beratungsstunde hat einen bemessungsrelevanten Wert von 350 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Nicht in Anspruch genommene Beratungsstunden verfallen mit Ablauf der vereinbarten Frist ersatzlos und sind weder erstattungsfähig noch auf Dritte übertragbar. Ein Anspruch des Kunden auf Auszahlung, Verrechnung oder Abgeltung in anderer Form ist ausgeschlossen. Das Mandatsverhältnis – einschließlich der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und aller berufsrechtlichen Pflichten – entsteht ausschließlich zwischen dem beratenden Rechtsanwalt und dem Kunden. Der Rechtsanwalt informiert den Plattformbetreiber ausschließlich zum Zweck der internen Abrechnung über die Anzahl der in Anspruch genommenen Stunden, nicht jedoch über Inhalte der Beratung. Die im Angebot genannten Beratungsstunden entstehen mit Vertragsschluss und sind ab diesem Zeitpunkt 12 Monate gültig („Verfallsfrist“). Nicht genutzte Beratungsstunden verfallen mit Ablauf der Verfallsfrist oder mit Beendigung des Vertrages, je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt. Wird der Vertrag nach Ablauf der 12 Monate fortgesetzt, ohne dass ein Downgrade in einen Tarif ohne Inklusivstunden erfolgt, entstehen die ursprünglich vereinbarten Beratungsstunden neu und können bis zum Ablauf der neuen Verfallsfrist genutzt werden. Sofern im Angebot eine abweichende Verfallsfrist angegeben ist, gilt diese vorrangig. Beispiel: Der Kunde erhält bei Vertragsschluss eine (1) Beratungsstunde, die er innerhalb von 12 Monaten nutzen kann. Wird der Vertrag nach Ablauf der 12 Monate verlängert und die Stunde wurde nicht genutzt, verfällt die ursprüngliche Stunde und es entsteht eine neue Beratungsstunde für das Folgejahr. Bei einer vereinbarten Verfallsfrist von 24 Monaten kann eine nicht genutzte Stunde ins Folgejahr übernommen werden.
  8. Digitale Signatur: Sofern im Tarif des Kunden die Möglichkeit angeboten wird, Verträge mit Dritten digital signieren zu lassen, gilt folgendes: Der Plattformbetreiber stellt lediglich die technische Infrastruktur für die digitale Unterzeichnung von Verträgen bereit und ist an den geschlossenen Verträgen nicht beteiligt. Der Plattformbetreiber wird die Verträge für die Dauer der Vertragslaufzeit auf der Plattform speichern, wobei die Speicherung nach bestimmten Standards (z.B. nach GoBT) nicht geschudet ist. Sofern eine der unterzeichnenden Parteien den Vertrag mit dem Plattformbetreiber kündigt, hat sie nach Vertragsbeendigung keine Möglichkeit mehr, auf die digital signierten Verträge auf der Plattform zuzugreifen. Sofern alle Vertragsparteien, die am Vertragsschluss beteiligt sind, ihren Vertrag mit dem Plattformbetreiber kündigen und ihr Account gelöscht wird, wird auch der digital signierte Vertrag gelöscht. Es obliegt daher den unterzeichnenden Parteien, die geschlossenen Verträge inklusive der digitalen Signaturen und sonstigen Nachweise vor Vertragsbeendigung anderweitig zu sichern. Eine Verpflichtung des Plattformbetreibers zur weiteren Speicherung, Archivierung oder Bereitstellung nach Beendigung des Vertragsverhältnisses besteht nicht.
  9. Widerrufsbutton: Sofern im Tarif des Kunden die Leistung “Widerrufsbutton” enthalten ist, erhält der Kunde einen Code, den er auf seine Webseite einbinden und damit einen Widerrufsbutton mit dem dazugehörigen Formular ausspielen kann. Zusätzlich erhält der Kunde in seinem Account einen Bereich, in dem er alle über den Button eingegangenen Widerrufe für mindestens ein Jahr und 14 Tage einsehen kann (Widerrufs-Backend). Die eingegangenen Widerrufserklärungen werden dem Kunden zudem an die von ihm hierzu hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Sofern der Kunde sein Widerrufsbackend löscht oder seinen eRecht24-Vertrag kündigt oder in einen Tarif wechselt, in dem der Widerrufsbutton nicht enthalten ist, werden alle gespeicherten Widerrufe unverzüglich gelöscht; eine über die genannten Zeiträume hinausgehende Aufbewahrungspflicht trifft den Plattformbetreiber hinsichtlich der eingegangenen Widerrufe nicht. Es obliegt dem Kunden, die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Widerrufe zu exportieren und/oder anderweitig zu sichern.

9. Abmahnschutz

  1. Sofern und soweit vom gebuchten Tarif umfasst, stellt der Plattformbetreiber seinen Kunden zusätzlich zur vertraglichen und gesetzlichen Haftung einen projektbezogenen Abmahnschutz nach Maßgabe der folgenden Regelungen zur Verfügung.
  2. Sofern es aufgrund von rechtlichen Fehlern in den vom Plattformbetreiber bereitgestellten Inhalten zu einer Abmahnung durch einen Rechtsanwalt oder durch einen nach dem UWG zur Abmahnung berechtigten Verband kommt oder eine Datenschutzbehörde ein Verfahren einleitet, wird der Plattformbetreiber nach Maßgabe der folgenden Absätze den Abmahnschutz bereitstellen. Inhalte, die der Kunde selbständig auf der Plattform ergänzt hat sowie sonstige vom Kunden selbst erstellte Inhalte (z. B. Freitexteingaben in den Generatoren) sind nicht vom Abmahnschutz umfasst.
  3. Der Abmahnschutz muss für jedes auf der Plattform im Projektmanager angelegte Projekt separat vom Kunden aktiviert werden (projektbezogener Abmahnschutz).
  4. Der Abmahnschutz greift nur, soweit Rechtstexte bestimmungsgemäß in unveränderter Form eingesetzt werden und vom Plattformbetreiber bereitgestellte Aktualisierungen für die betreffenden Rechtstexte unverzüglich, nachdem der Plattformbetreiber über die Aktualisierung informiert hat, vom Kunden übernommen werden. Beispiel: Bei Datenschutzerklärung und Impressum liegt ein bestimmungsgemäßer Zweck nur vor, soweit die Rechtstexte in unveränderter Form auf denjenigen Webseiten eingebunden wurden, für die sie bestimmt sind und die Einbindung entsprechend der Vorgaben des Plattformbetreibers erfolgt und ggf. ausgespielte Aktualisierungen, über die der Plattformbetreiber informiert hat, unverzüglich eingepflegt werden.
  5. Um den Abmahnschutz in Anspruch zu nehmen, muss der Kunde nach Erhalt der Abmahnung oder des behördlichen Schreibens unverzüglich Kontakt zum Plattformbetreiber aufnehmen und die gesamte Kommunikation der vom Plattformbetreiber ausgewählten Rechtsanwaltskanzlei überlassen. Wenn der Kunde selbstständig Kontakt zum Abmahner oder zur Behörde aufnimmt, verfällt der Abmahnschutz.
  6. Die vom Plattformbetreiber beauftragte Rechtsanwaltskanzlei erbringt folgende Leistungen:
    • Erstberatung und Ersteinschätzung des Sachverhalts;
    • außergerichtliche Kommunikation mit Abmahner/Behörde;
    • Beratung zu Unterlassungserklärung sowie (bei Bedarf) die Modifizierung der Unterlassungserklärung;
    • Beratung zur Vermeidung einer Vertragsstrafe.
  7. Der Plattformbetreiber übernimmt im Rahmen des Abmahnschutzes folgende Kosten:
    • Kosten des vom Plattformbetreiber beauftragten Anwalts;
    • Abmahnkosten der Gegenseite im Falle einer berechtigten Abmahnung;
    • ggf. Vergleichskosten im Falle einer berechtigten Abmahnung.
  8. Sofern die Abmahnung nach Einschätzung des vom Plattformbetreiber beauftragten Rechtsanwalts unberechtigt ist und der Kunde entgegen der Empfehlung des beauftragten Rechtsanwalts einen Vergleich annimmt, die gegnerischen Anwaltskosten akzeptiert, eine Unterlassungsverpflichtung unterzeichnet oder eine sonstige Handlung vornimmt, die eine Kostenpflicht gegenüber der Gegenseite auslöst, werden die so entstandenen Kosten nicht vom Plattformbetreiber im Rahmen des Abmahnschutzes übernommen.
  9. Die Kosten für ein gerichtliches Verfahren nach RVG und GKG werden im Rahmen des Abmahnschutzes nur übernommen, wenn bereits die außergerichtliche Vertretung vom Abmahnschutz gedeckt war, der Kunde die außergerichtliche Kommunikation im Einklang mit Absatz 5 vollständig dem vom Plattformbetreiber ausgewählten Rechtsanwalt überlassen hat und der vom Plattformbetreiber beauftragte Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten des gerichtlichen Verfahrens positiv bewertet. Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens werden nicht übernommen, wenn der Kunde das Verfahren selbst initiiert, indem er eigenständig eine Klage erhebt, die gegnerische Forderung eigenständig zurückweist oder in sonstiger Weise bewusst oder fahrlässig gerichtliche Schritte der Gegenseite provoziert. Die Kosten werden ferner nicht übernommen, wenn der vom Plattformbetreiber beauftragte Anwalt die Erfolgsaussichten des gerichtlichen Verfahrens nicht positiv bewertet.
  10. Der Abmahnschutz lässt die gesetzliche Haftung des Plattformbetreibers unberührt.
  11. Sofern ein Kunde Projekte für weitere Unternehmen (Drittunternehmen) in seinem Account verwaltet, kann der Abmahnschutz nur mit Zustimmung des Drittunternehmens zu den in den AGB des Plattformbetreibers unter der Ziffer mit der Überschrift „Abmahnschutz“ genannten Bedingungen unter Einhaltung des vom Plattformbetreiber vorgegebenen Zustimmungsprozesses aktiviert werden. Für das Drittunternehmen gelten bei Aktivierung des Abmahnschutzes die unter der Überschrift „Abmahnschutz“ genannten Bedingungen.
  12. Der Abmahnschutz erlischt mit Vertragsende oder im Falle der Pausierung des Vertrags oder wenn der Kunde in einen Tarif wechselt, in dem der Abmahnschutz nicht enthalten ist. Der Abmahnschutz gilt in diesem Fall auch nicht rückwirkend für Sachverhalte, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind bzw. begonnen haben; mit Beendigung des Vertrags kann der Kunde daher keine der in dieser Ziffer beschriebenen Abmahnschutzleistungen mehr in Anspruch nehmen (Beispiel: Wenn der Kunde eRecht24 Premium am 1.1.2024 kündigt kann er den Abmahnschutz auch nicht für ein fehlerhaftes Impressum in Anspruch nehmen, das er bereits am 27.12.2023 erstellt hat). Die gesetzliche und vertragliche Haftung und Mängelgewährleistung des Plattformbetreibers bleibt vom Erlöschen des Abmahnschutzes unberührt.

10. Updates der Plattforminhalte

Die Inhalte auf der Plattform werden regelmäßig aktualisiert. Dies betrifft insbesondere die Rechtstexte-Generatoren. Es obliegt dem Mitglied, die von ihm erstellen Inhalte regelmäßig zu updaten und die vom Plattformbetreiber zur Verfügung gestellten Aktualisierungen einzupflegen. Der Plattformbetreiber wird die Mitglieder über Änderungen in der Rubrik „Benachrichtigungen“ informieren; darüberhinausgehende Benachrichtigungen schuldet der Plattformbetreiber nicht. Es obliegt dem Mitglied, diese Update-Nachrichten regelmäßig einzusehen und zu überprüfen, ob die Änderungen die von ihm verwendeten Plattforminhalte betreffen.

11. Preise, Zahlungsbedingungen, Upgrades & Downgrades

  1. Preise und Zahlungsbedingungen richten sich nach dem vom Kunden ausgewählten Paket und den vorliegenden AGB unter Berücksichtigung ggf. gewährter Rabatte.
  2. Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation (Pre-Notification) zur Zahlung fällig. Die Frist für die Vorabinformationen (Pre-Notification) wird auf 3 Bankarbeitstage vor der Abbuchung festgelegt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
  3. Ist Zahlung per Kredit- oder Debitkarte vereinbart, wird der Kaufpreis sofort nach Vertragsschluss fällig.
  4. Ist die Zahlung via „PayPal“ vereinbart, wird der Kaufpreis sofort nach Vertragsabschluss fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg.
  5. Ein Downgrade kann nur zum Ablauf der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit durchgeführt werden. Ein Downgrade liegt unabhängig vom gewählten Tarif vor, wenn der vom Kunden gewählte neue Tarif billiger ist als der bisherige Tarif oder eine kürzere Laufzeit hat. Sofern der Kunde seinen gebuchten Tarif downgraden möchte, hat er dies dem Anbieter mitzuteilen.
  6. Ein Upgrade kann jederzeit erfolgen. Ein Upgrade liegt unabhängig vom gewählten Tarif vor, wenn der vom Kunden gewählte neue Tarif genauso teuer oder teurer ist als der bisherige Tarif oder eine längere Laufzeit hat. Mit dem Upgrade endet vorzeitig der alte und beginnt ein neuer Vertrag und damit auch eine neue Vertragslaufzeit, die sich nach dem neuen gebuchten Tarif richtet. Die während des alten Tarifs geleisteten Zahlungen werden auf die neue Zahlungsperiode angerechnet; die Höhe des Anrechnungsbetrags wird dem Kunden vor Abschluss des Upgrades angezeigt.

12. 30-Tage-Geld-zurück-Garantie

Sofern bei Vertragsschluss eine Geld-zurück-Garantie eingeräumt wurde, ist das Mitglied berechtigt, innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten und sein Geld zurückzuerhalten. Hierzu genügt es, wenn das Mitglied dem Plattformbetreiber innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss in Textform über seinen Rücktrittswunsch informiert.

13. Laufzeit und Kündigung

  1. Die Laufzeit des Vertrags wird bei Vertragsschluss vereinbart und dem Kunden vor Vertragsschluss angezeigt. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen können die Verträge ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
  2. Die ordentliche Kündigung erfolgt über die hierfür im Member-Bereich vorgesehene „Kündigen“-Seite unter der URL https://www.e-recht24.de/mitglieder/erecht24-premium-kuendigen/. Nur auf diesem Wege kann die Identität des kündigenden Mitglieds verifiziert werden.
  3. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um die ursprünglich gebuchte Laufzeit.
  4. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. 48 Monate nach Wirksamwerden der Kündigung werden alle Daten, die das Mitglied innerhalb seines eRecht24-Mitglieder-Accounts gespeichert hat, unwiederbringlich gelöscht. Es obliegt dem Kunden, die Daten vor Wirksamwerden der Kündigung anderweitig zu sichern. Der Plattformbetreiber wird den Kunden im Falle einer Kündigung auf die Möglichkeit eines sogenannten On-hold-Accounts hinweisen.

14. Sperrung und unzulässige Inhalte

  1. Der Plattformbetreiber ist zur Sperrung der Plattform oder einzelner Bestandteile der Plattform berechtigt, wenn der Kunde eine fällige Rechnung mindestens 30 Tage nicht begleicht. Sperrungen lassen die Vertragslaufzeit unberührt und entbinden den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
  2. In der Plattform dürfen keine Inhalte gespeichert werden, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend, volksverhetzend, rechtsextremistisch, diskriminierend, verfassungsfeindlich, jugendgefährdend oder pornografisch sind, die gegen die Rechte Dritter (z. B. Marken- und Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht oder die guten Sitten (insbesondere Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) verstoßen oder Schadcode bzw. Schadsoftware enthalten. Sofern der Plattformbetreiber Kenntnis darüber erlangt, dass im Rahmen der Software unzulässige Inhalte im Sinne dieses Absatzes auf dem bereitgestellten Speicherplatz hinterlegt sein könnten, wird er wie folgt vorgehen:
    • Der Plattformbetreiber wird die betreffenden Inhalte unverzüglich kursorisch prüfen. Sollte die kursorische Prüfung ergeben, dass ein unzulässiger Inhalt nicht ausgeschlossen werden kann, kann der Plattformbetreiber diesen nach eigenem Ermessen vorläufig sperren oder andere, der Gefährdungslage angemessene Maßnahmen bis hin zur Löschung des Inhalts treffen. Der Plattformbetreiber wird den Kunden zur Stellungnahme auffordern und ihm hierfür eine angemessene Frist einräumen.
    • Sobald die Stellungnahme des Kunden vorliegt oder wenn der Kunde innerhalb der eingeräumten Frist keine Stellungnahme abgegeben hat, wird der Plattformbetreiber eine endgültige Entscheidung darüber treffen, wie mit dem betroffenen Inhalt umzugehen ist. Hierbei kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Verwarnung; unbefristete Sperrung oder endgültige Löschung des Inhalts; vorübergehende Sperrung des Kunden (alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen); ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags; Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat im Raum steht, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person darstellen kann, ist der Plattformbetreiber gesetzlich verpflichtet, diese zu melden).
    • Der Plattformbetreiber wird die jeweilige Maßnahme erst nach einer gründlichen und objektiven Abwägung vornehmen und hierbei insbesondere die Schwere des Verstoßes, die Anzahl der Gesamtverstöße, potenzielle Auswirkungen auf die vom Plattformbetreiber bereitgestellten Dienste, dessen Kunden und sonstige Dritte, das Gesamtverhalten (z. B. Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Verstoßes), das Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit), die Motive des Verstoßes (soweit erkennbar) und die Einlassung des Kunden (sofern vorhanden) berücksichtigen.
    • Der Plattformbetreiber wird den Kunden über die Bewertung, deren Ergebnis und die beschlossenen Maßnahmen informieren, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
    • Der Plattformbetreiber wird die gespeicherten Inhalte nicht proaktiv prüfen und – vorbehaltlich abweichender Angaben – auch keine automatisierten Prüfungen der abgelegten Inhalte vornehmen. Er wird jedoch tätig, sobald er selbst derartige Inhalte erkennt oder von Dritten über solche Inhalte in Kenntnis gesetzt wird. Sofern der Kunde Kenntnis von derartigen Inhalten erlangt, kann er sich selbstverständlich jederzeit an den Plattformbetreiber wenden; hierzu kann er die Kontaktdaten im Impressum verwenden.

15. Haftung und Freistellung

  1. Der Plattformbetreiber haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung.
  2. Verletzt der Plattformbetreiber fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch 50.000 EUR pro Einzelfall, begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Absatz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Plattformbetreiber nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist eine Haftung des Plattformbetreibers ausgeschlossen.
  4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Plattformbetreibers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
  5. Das Mitglied stellt den Plattformbetreiber von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen den Plattformbetreiber aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Mitglieds geltend gemacht werden.

16. Schlussbestimmungen

  1. Für die Verträge zwischen dem Plattformbetreiber und dem Mitglied gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Sofern das Mitglied Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien Berlin als Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus der Nutzung der Plattform resultieren. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
  3. Die beigefügten Bedingungen zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO werden in den vorliegenden Vertrag einbezogen.
  4. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestands-Mitglieder werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung auf der Plattform informiert. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

Allgemeine Vertragsbedingungen zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO durch eRecht24 GmbH & Co. KG, Lietzenburger Straße 93-95, 10719 Berlin (nachfolgend „Plattformbetreiber“)

1. Allgemeine Bestimmungen und Vertragsgegenstand

Der Plattformbetreiber stellt seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) verschiedene technische Lösungen zur Verfügung in deren Rahmen auch personenbezogene Daten von Dritten verarbeitet werden können. Verarbeitete Datenarten und verarbeitete Personenkategorien richten sich nach den verwendeten Funktionen und umfassen v. a. die personenbezogenen Daten von gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Funktionsträgern von Unternehmen oder Institutionen (z.B. bei Angabe des Geschäftsführers im Impressumsgenerator), um Daten von Kunden des Auftraggebers (z.B. bei der Verarbeitung von Widerrufserklärungen im Rahmen des bereitgestellten Widerrufsbelehrungsbuttons), um Daten von Mitarbeitern des Auftraggebers (z.B. im Rahmen der Datenschutz-Managementlösung) oder um Daten von sonstigen Dritten (z.B. Daten von Betroffenen, sofern Auskunftsersuchen über die Datenschutzmanagementlösung generiert werden). Diese personenbezogenen Daten (Drittdaten) verarbeitet der Plattformbetreiber im Auftrag nach Art. 28 DSGVO. Für die Verarbeitung dieser Drittdaten, gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Auftragsverarbeitung (nachfolgend „AVB“).

2. Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit der Auftragsverarbeitung richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrags. Soweit und solange nach Beendigung des Hauptvertrags personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag weiterverarbeitet werden, gilt diese Vereinbarung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Verarbeitung dieser Daten durch die Plattformbetreiber endet.

3. Weisungen des Auftraggebers

Weisungen sind grundsätzlich in einem elektronischen Format (z.B. per E-Mail) zu erteilen. Mündliche Weisung sind in begründeten Einzelfällen zulässig und werden vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder in einem elektronischen Format bestätigt. In der Bestätigung ist ausdrücklich zu begründen, warum keine Weisung in Textform erfolgen konnte. Der Plattformbetreiber hat Person, Datum und Uhrzeit der mündlichen Weisung in angemessener Form zu protokollieren. Der Plattformbetreiber informiert den Auftraggeber unverzüglich, falls der Plattformbetreiber der Auffassung ist, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Wird eine Weisung erteilt, deren Rechtmäßigkeit der Plattformbetreiber substantiiert anzweifelt, ist der Plattformbetreiber berechtigt, deren Ausführung vorübergehend auszusetzen, bis der Auftraggeber diese nochmals ausdrücklich bestätigt oder ändert. Besteht die Möglichkeit, dass der Plattformbetreiber durch das Befolgen der Weisung einem Haftungsrisiko ausgesetzt wird, kann die Durchführung der Weisung bis zur Klärung der Haftung im Innenverhältnis ausgesetzt werden.

4. Kontrollbefugnisse des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Vertragslaufzeit regelmäßig, im erforderlichen Umfang, zu kontrollieren. Der Plattformbetreiber hat diese Überprüfungen die vom Auftraggeber oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, zu ermöglichen und zu diesen beizutragen.
  2. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Kontrollmaßnahmen verhältnismäßig sind und nicht zu einer übermäßigen Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs führen. In der Regel soll eine Prüfung nur nach vorheriger Anmeldung erfolgen, es sei denn, die vorherige Anmeldung würde den Kontrollzweck gefährden. Wenn der Auftraggeber einen Prüfer bestellt, darf dieser nicht im unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis zum Plattformbetreiber stehen.
  3. Die Ergebnisse der Kontrollen sind vom Auftraggeber in geeigneter Weise zu protokollieren.
  4. Der Plattformbetreiber verpflichtet sich, dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Verpflichtungen zur Verfügung zu stellen.

5. Allgemeine Pflichten von Plattformbetreiber

  1. Die Verarbeitung der vertragsgegenständlichen Daten durch den Plattformbetreiber erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen in Verbindung mit den ggf. erteilten Weisungen des Auftraggebers. Eine hiervon abweichende Verarbeitung ist nur aufgrund zwingender europäischer oder mitgliedsstaatlicher Rechtsvorschriften zulässig (z.B. im Falle von Ermittlungen durch Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden). Ist eine Verarbeitung aufgrund zwingenden Rechts erforderlich, teilt der Plattformbetreiber dies dem Auftraggeber vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
  2. Der Plattformbetreiber hat zu gewährleisten, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO). Vor der Unterwerfung unter die Verschwiegenheitspflicht dürfen die betreffenden Personen keinen Zugang zu den vom Auftraggeber überlassenen personenbezogenen Daten erhalten.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragnehmer hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus festgelegt und diese in Anlage 1 dieser AVB festgehalten. Die dort beschriebenen Maßnahmen wurden unter Beachtung der Vorgaben nach Art. 32 DSGVO ausgewählt. Der Auftragnehmer wird die technischen und organisatorischen Maßnahmen bei Bedarf und / oder anlassbezogen überprüfen und anpassen.

7. Unterstützungspflichten des Plattformbetreibers

Der Plattformbetreiber wird den Auftraggeber gem. Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO bei dessen Pflichten zur Wahrung der Betroffenenrechte aus Kapitel III, Art. 12 – 22 DSGVO, unterstützen. Dies gilt insbesondere für die Erteilung von Auskünften und die Löschung, Berichtigung oder Einschränkung personenbezogener Daten. Der Plattformbetreiber wird den Auftraggeber ferner gem. Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO bei dessen Pflichten nach Art. 32 – 36 DSGVO (insb. Meldepflichten) unterstützen. Die Reichweite dieser Unterstützungspflichten bestimmt sich im Einzelfall unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Informationen, die dem Plattformbetreiber zur Verfügung stehen.

8. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (Subunternehmer)

  1. Der Auftragnehmer ist zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (Subunternehmern) berechtigt. Alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits bestehenden Subunternehmerverhältnisse vom Auftragnehmer sind diesen AVB abschließend in Anlage 2 beigefügt. Für die in Anlage 2 aufgezählten Subunternehmer gilt die Zustimmung mit Vereinbarung dieser AVB als erteilt.
  2. Beabsichtigt der Plattformbetreiber den Einsatz weiterer Subunternehmer, wird der Plattformbetreiber dies dem Auftraggeber rechtzeitig – spätestens jedoch zwei Wochen – vor deren Einsatz in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen. Der Auftraggeber hat nach dieser Mitteilung zwei Wochen Zeit, der Hinzuziehung des / der Subunternehmer zu widersprechen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt die Hinzuziehung des / der Subunternehmer(s) als genehmigt. In dringenden Fällen (z.B. bei kurzfristig benötigten Fehleranalysen oder Mängelbeseitigungen), kann der Plattformbetreiber die Anzeige- und Widerspruchsfrist für Subunternehmer angemessen verkürzen. Erfolgt ein fristgerechter Widerspruch, dürfen die betroffenen Subunternehmer nicht eingesetzt werden. Widersprüche sind nur zulässig, wenn der Auftraggeber begründete Anhaltspunkte dafür hat, dass durch den Einsatz des Subunternehmers die Datensicherheit oder der Datenschutz eingeschränkt würde, die Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen gefährdet wäre und / oder sonstige berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen; die entsprechenden Verdachtsmomente sind dem Widerspruch beizufügen.
  3. Subunternehmer werden vom Plattformbetreiber unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben ausgewählt. Sämtliche Verträge zwischen Auftragsverarbeiter (Plattformbetreiber) und Unterauftragsverarbeiter (Subunternehmerverträge) müssen den gesetzlichen Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag genügen; dies betrifft insbesondere die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO im Betrieb des Subunternehmers. Nebenleistungen, welche der Plattformbetreiber zur Ausübung von geschäftlichen Tätigkeiten in Anspruch nimmt, stellen keine Unterauftragsverhältnisse im Sinne des Art. 28 DSGVO dar. Nebentätigkeiten in diesem Sinne sind insbesondere Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zur Hauptleistung, Post- und Transportdienstleistungen sowie sonstige Maßnahmen, welche die Vertraulichkeit und / oder Integrität der Hard- und Software sicherstellen sollen und keinen konkreten Bezug zur Hauptleistung aufweisen. Der Plattformbetreiber wird jedoch auch bei diesen Drittleistungen die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzstandards (insbesondere durch entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen) sicherstellen.
  4. Sämtliche Verträge zwischen dem Plattformbetreiber und dem Unterauftragsverarbeiter (Subunternehmerverträge) müssen den Anforderungen dieser AVB und den gesetzlichen Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag genügen.
  5. Die Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten ist nur zulässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO gegeben sind und der Auftraggeber zugestimmt hat.

9. Mitteilungspflichten des Plattformbetreiber

  1. Verstöße gegen diese AVB, gegen Weisungen des Auftraggebers oder gegen sonstige datenschutzrechtliche Bestimmungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen; das gleiche gilt bei Vorliegen eines entsprechenden begründeten Verdachts. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Verstoß vom Plattformbetreiber selbst, einer beim Plattformbetreiber angestellten Person, einem Unterauftragsverarbeiter oder einer sonstigen Person, die der Plattformbetreiber zur Erfüllung vertraglicher Pflichten eingesetzt hat, begangen wurde.
  2. Ersucht ein Betroffener, eine Behörde oder ein sonstiger Dritter den Plattformbetreiber um Auskunft, Berichtigung oder Löschung von Daten, die der Plattformbetreiber als Auftragsverarbeiter verarbeitet, wird der Plattformbetreiber die Anfrage unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten und das weitere Vorgehen mit ihm abstimmen.
  3. Der Plattformbetreiber wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn Aufsichtshandlungen oder sonstige Maßnahmen einer Behörde bevorstehen, von denen auch die Verarbeitung, Nutzung oder Erhebung der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten betroffen sein könnten. Darüber hinaus hat der Plattformbetreiber den Auftraggeber unverzüglich über alle Ereignisse oder Maßnahmen Dritter zu informieren, durch welche die vertragsgegenständlichen Daten gefährdet oder beeinträchtigt werden könnten.

10. Vertragsbeendigung, Löschung und Rückgabe der Daten

Nach Abschluss der vertragsgegenständlichen Datenverarbeitung bzw. nach Beendigung des Hauptvertrags hat der Plattformbetreiber alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers zu löschen oder zurückzugeben, sofern keine rechtliche Verpflichtung zur Speicherung der betreffenden Daten mehr besteht (z.B. gesetzliche Aufbewahrungsfristen).

11. Datengeheimnis und Vertraulichkeit

Der Plattformbetreiber ist unbefristet und über das Ende des Hauptvertrags hinaus verpflichtet, die im Rahmen der vorliegenden Vertragsbeziehung erlangten personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Der Plattformbetreiber verpflichtet sich, Mitarbeiter mit den einschlägigen Datenschutzbestimmungen und Geheimnisschutzregeln vertraut zu machen und sie zur Verschwiegenheit zu verpflichten, bevor diese ihre Tätigkeit beim Plattformbetreiber aufnehmen.

12. Schlussbestimmungen

  1. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz vom Plattformbetreiber Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen AVB, sofern insoweit hierfür ein ausschließlicher Gerichtsstand nicht begründet wird.
  2. Soweit personenbezogene Daten im Auftrag betroffen sind, gehen die Regelungen dieser AVB gegenüber den Regelungen der Hauptvereinbarung vor.
  3. Sollte sich die DSGVO oder sonstige in Bezug genommenen gesetzlichen Regelungen während der Vertragslaufzeit ändern, gelten die hiesigen Verweise auch für die jeweiligen Nachfolgeregelungen.
  4. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, die vorliegenden AVB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist der Plattformbetreiber berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

Anlage 1  – Liste der bestehenden technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragsverarbeiters nach Art. 32 DSGVO

Der Auftragsverarbeiter setzt die im Folgenden beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der vertragsgegenständlichen personenbezogenen Daten um. Die Maßnahmen wurden im Einklang mit Art. 32 DSGVO ausgewählt. Sie werden regelmäßig evaluiert und anlassbezogen erneuert.

  • Nach der DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur zu bestimmten Zwecken verarbeitet werden (Zweckbindung). Hiermit korrespondiert die Trennbarkeit von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken verarbeitet werden. Die Zweckbindung und Trennbarkeit wird vom Auftragsverarbeiter v.a. durch softwareseitige Mandantentrennung und die Implementierung geeigneter Berechtigungskonzepte sichergestellt. Zudem hat regelmäßig nur der Auftraggeber selbst Zugriff auf die beim Auftragsverarbeiter gespeicherten personenbezogenen Daten.
  • Um die Vertraulichkeit und Integrität der beim Auftragsverarbeiter gespeicherten Daten bei der Übertragung sicherzustellen, wurde eine SSL- und TLS-Verschlüsselung implementiert.
  • Der Zutritt zu den Datenverarbeitungsanlagen des Auftragsverarbeiters steht ausschließlich berechtigten Personen offen und wird auf das nötigste beschränkt. Der unbefugte Zutritt Dritter wird durch manuelle und codebasierte Schließsysteme, eine sorgfältige Auswahl des Reinigungspersonals, Sicherheitsschlösser und Einlasskontrollen gewährleistet.
  • Der Zugang zu den Datenverarbeitungsanlagen wird durch die Zuordnung verschiedener Benutzerrechte, das Erstellen von Benutzerprofilen mit Passwörtern und eine Passwort-Richtlinie (Mindestlänge, Komplexität etc.) eingeschränkt. Die Zugriffsrechte werden durch die Systemadministratoren kontrolliert. Die Anzahl der Administratoren wurde dabei auf das Notwendigste reduziert.
  • Der Auftragsverarbeiter wird sein Personal und seine Dienstleister mit der erforderlichen Sorgfalt auswählen und sie mit Hilfe geeigneter Verträge und / oder Erklärungen auf den Datenschutz verpflichten. Insbesondere werden die Unterauftragsverarbeiter sorgfältig ausgesucht und mit Hilfe von AV-Verträgen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO geeignete Kontrollrechte und Weisungsbefugnisse vereinbart.
  • Zur Sicherung unserer Daten sorgen wir stets für eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) und sichern unsere Daten regelmäßig an einem sicheren ausgelagerten Ort (Backup).

Anlage 2 – Liste der bestehenden Subunternehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses

  • Name und Anschrift: dogado GmbH, Saarlandstraße 25, 44139 Dortmund
    Beschreibung der Leistung: Hosting
    Ort der Leistungserbringung: Deutschland, Europäische Union
  • Name und Anschrift: Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen
    Beschreibung der Leistung: Hosting
    Ort der Leistungserbringung: Deutschland, Europäische Union