Sie sind hier: Internetrecht News E-Commerce Minderjährige muss für Klingelton-Abo mit Jamba nicht bezahlen

Minderjährige muss für Klingelton-Abo mit Jamba nicht bezahlen

Das Berliner Unternehmen Jamba ist der weltweit größte Anbieter von Klingeltönen und anderen Handy-Anwendungen. Immer wieder sind in der Vergangenheit dabei die Werbung und die teilweise verwirrenden Geschäftspraktiken von Jamba in die Kritik geraten. Die Käufer erwerben per SMS die Nutzungsmöglichkeit an einem angepriesenen Klingelton, schließen dabei jedoch oft unbewusst einen Abo-Vertrag ab. Nun hatte das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.: 12 C 52/08, Urteil vom 28.07.08) in einem aktuellen Fall zu entscheiden, ob die so zustande gekommenen Forderungen tatsächlich beglichen werden müssen.

Die klare Antwort des Gerichts in diesem Fall lautete: Nein. Weder die minderjährige Tochter als Nutzerin des Handys noch deren Vater als Anschlussinhaber müssen die entstandenen Abokosten bezahlen. Nach Ansicht des Gerichts ist bereits gar kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Hierfür hätte es sowohl eines wirksamen Antrags als auch einer wirksamen Annahme des Vertrages bedurft. Der Vater hätte den Vertragsabschluss seiner Tochter genehmigen müssen, damit dieser wirksam ist. Gegenüber Jamba hat der Vater diese Genehmigung jedoch mehrfach und ausdrücklich verweigert.

Darüber hinaus führt das Gericht aus: "Die Beklagte kann sich auch nicht auf eine Anscheinsvollmacht der Tochter des Klägers berufen. Eine Anscheinsvollmacht ist gegeben, wenn der Vertretene das Handeln des Scheinvertreters nicht kennt, er es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und der andere Teil annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das Handeln des Vertreters (...). Die Anscheinsvollmacht beruht auf dem Setzen eines Rechtsscheins und setzt ein schutzwürdiges Vertrauen des anderen Teils voraus. Ein solches ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn der Beklagte durfte nicht annehmen, der Kläger dulde und billige das Handeln des Vertreters."

Und weiter: "Die Beklagte konnte nach allgemeiner Lebenserfahrung nämlich nicht darauf vertrauen, dass nur Volljährige oder gar nur Vertragspartner des jeweiligen Mobiltelefonanbieters die entsprechenden Mobiltelefone nutzen. Vielmehr begab sich die Beklagte zum Zwecke des unhinterfragten Vertragsabschlusses privatautonom in die Lage, an ihr von Person und Alters her nicht bekannte Vertragspartner Leistungen zu erbringen, deren Bezahlung sie sich nicht sicher sein konnte. Dabei wird ihr Handeln davon motiviert gewesen sein, dass die Bezahlung der Dienstleistungen in der Regel anstandslos erfolgen wird, so dass es der Beklagten günstiger erscheinen muss, eher vertragsrechtliche Unsicherheiten im Einzelfall in Kauf zu nehmen, als komplexere Prozesse im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss einschließlich Identifizierung von Vertragspartnern und Altersüberprüfung vorzuhalten." Ein schutzwürdiges Vertrauen für Jamba besteht deswegen gerade nicht. Damit liegt auch kein Fall einer so genannten Anscheinsvollmacht vor.

Fazit:
Das Urteil des Gerichts stärkt den Schutz von Minderjährigen und ihren Eltern beim versehentlichen Abschluss von Online-Abos oder Handy-Abos über Dienstleistungen wie den Erhalt von Klingeltönen. Anbieter solcher Angebote müssen auch in der digitalen Welt die Regelungen zum Minderjährigenschutz des BGB beachten. Eltern, die aufgrund eines solchen "Klingelton-Abos", vermeintlich abgeschlossen durch ihre Kinder, eine Rechnung erhalten, sollten diese deswegen nicht bezahlen, sondern einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Abofallen und Online-Verträge: Rechtsanwalt Sören Siebert


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Widerrufsbelehrung 2011

Cover E-Book Widerrufsrecht

Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2011 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).

» Jetzt informieren...

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.