Der spanische Hersteller von Telefonen SMC Networks bietet unter anderem ein Linux basiertes Gerät an, dass unter einer GPL (General Public Licence)-Lizenz steht. Der bekannte Anbieter für Voice-over IP (VoIP) - Software, das Unternehmen Skype, hat dieses Telefon auf seiner Website angeboten. Bei der Auslieferung des Gerätes hat SMC Networks allerdings wichtige Lizenzbestimmungen der GPL missachtet. Unter anderem fehlte der Quelltext und der GPL-Lizenztext.
Bereits vor Einreichung der Klage, durch einen Inhaber von Teilen der Nutzungsrechte am Linux-Kernel, wurde SMC Networks auf den Verstoß hingewiesen. Das Unternehmen reagierte und fügte beim Versand der Telefone einen schriftlichen Hinweis bei, auf dem unter anderem auf die bestehende Lizenz verwiesen wurde und dem zudem ein Link zum online bereitgestellten Quelltext und den Bestimmungen der Lizenz beigefügt wurde.
Da Skype trotz Kenntnis des Verstoßes gegen die GPL, unter anderem durch die Möglichkeit der Bestellung auf seiner Website, nicht dafür gesorgt hat dass die Geräte im Einklang mit der GPL ausgeliefert werden, sah das Landgericht (LG) München I (Az.: 7 O 5245 / 07) eine Prüfungspflicht des VoIP-Anbieters. Aktuell ist deswegen auch noch ein Verfahren direkt gegen SMC Networks vor Gericht anhängig. Das LG München sah es im Urteil gegen Skype als nicht ausreichend im Sinne der GPL an, dass lediglich ein Hinweisschreiben den Geräten beigelegt war. Vielmehr hätten diese Informationen komplett als ausgedruckte Version oder als beigelegte CD-ROM mitgeliefert werden müssen. Ein solches Hinweisschreiben hätte nach Ansicht des Gerichts beim Online-Vertrieb von Software genügt, in diesem Fall jedoch nicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fazit:
Die Entscheidung des LG München I stärkt die GPL und ihre Anwendung in der Praxis. Wer Produkte oder Informationen die unter einer GPL stehen weiter gibt oder vertreibt, muss genau darauf achten, dass die Lizenzbedingungen (inoffizielle deutsche Übersetzung der neuesten Version: GPLv3) auch eingehalten werden. Interessant ist zudem, dass erstmals ein deutsches Gericht einen ausländischen Anbieter wegen Verstoß gegen die GPL verurteilt hat. Es bleibt nun abzuwarten, wie Skype auf dieses Urteil reagiert.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Lizenzrecht und GPL: Rechtsanwalt Sören Siebert
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.