Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt: Das müssen Sie wissen!

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Worum geht's?

Für einen ersten Überblick über die Rechtslage und bei Fragen zu allgemeinen rechtlichen Themen ist das Internet sehr hilfreich. Auf Anwalts-Webseiten, Portalen zu bestimmten rechtlichen Themen und Behördenseiten finden Sie zahlreiche Informationen zu jedem beliebigen Rechtsgebiet. Für eine fundierte Rechtsberatung in einem konkreten Einzelfall sollten Sie sich aber an einen ausgebildeten Rechtsanwalt wenden. Dies hat mehrere Gründe...

1. Ein Rechtsanwalt und seine Ausbildung

Das Rechtssystem in unserer modernen Welt - und insbesondere in Deutschland - ist sehr komplex. Deshalb müssen angehende Juristen eine fundierte juristische Ausbildung durchlaufen. Jeder Jurist, der als Rechtsanwalt zugelassen wird, hat am Ende seiner Ausbildung als Volljurist die Befähigung zum Richteramt.

Vor einer Zulassung als Rechtsanwalt steht zunächst das Studium der Rechtswissenschaft, das mit dem ersten juristischen Staatsexamen abgeschlossen wird.

Daran schließt sich das Referendariat an. Im Referendariat werden die theoretischen Kenntnisse des Studiums erweitert und durch eine praktische Ausbildung ergänzt. Hierzu sind die Rechtsreferendare in verschiedenen Stationen, etwa bei der Staatsanwaltschaft, bei Gerichten, in Behörden, Anwaltskanzleien und Unternehmen tätig. Am Ende des Referendariats steht das zweite juristische Staatsexamen und damit die Befähigung zum Richteramt.

2. Der Rechtsanwalt und die Haftung

Rechtsanwälte haften für Ihre Arbeit. Das gilt für eine außergerichtliche Beratung ebenso wie für die Prozessvertretung vor Gericht. Die Anwaltshaftung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Deshalb muss auch jeder Rechtsanwalt über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, ohne eine solche Haftpflichtversicherung wird ein Rechtsanwalt nicht zugelassen und darf nicht als Rechtsanwalt arbeiten. Die Mindesthaftungssumme der anwaltlichen Haftpflichtversicherung beträgt dabei 250.000,00 Euro pro Schadensfall.

Dies ist auch ein entscheidender Vorteil einer anwaltlichen Beratung gegenüber anderen Formen der „Beratung“ etwa in Internetforen, durch Vereine oder mittels „anwaltlich geprüfter Muster“, die von mehr oder weniger seriösen Unternehmen etwa im Internet angeboten werden. Geht dabei etwas schief, haben Sie niemanden, der für die entstandenen Schäden haftet. Hier tragen Sie allein das finanzielle Risiko. Bei einer anwaltlichen Beratung können Sie hingegen sicher sein, bei Fehlern des Anwalts über die Berufshaftpflichtversicherung immer für mindestens eine Viertel Millionen Euro abgesichert zu sein.

Praxis-Tipp

Aufgrund vieler Nachfragen von Mandanten noch der Hinweis, dass die Haftung eines Anwalts immer und automatisch mit der Übernahme eines Mandats gegeben ist, auch wenn eine Haftung zwischen Rechtsanwalt und Mandant nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart ist. 

3. Verschwiegenheit und Vertraulichkeit

Der Rechtsanwalt ist im Mandatsverhältnis gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die strenge Vertraulichkeit der Informationen, die ein Mandant seinem Rechtsanwalt übermittelt, ist also immer gegeben. Gesetzlich geregelt ist diese anwaltliche Verschwiegenheitsverpflichtung in § 43a Abs.2 S. 2 BRAO
 und § 2 Abs. 2 BORA:

Allgemeine Berufs- und Grundpflichten
§ 2 Verschwiegenheit
(1) Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet.
(2) Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist, und bestehen nach Beendigung des Mandats fort.
(3) Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit diese Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung erfordern.
(4) Der Rechtsanwalt hat seine Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei seiner beruflichen Tätigkeit mitwirken, zur Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung) ausdrücklich zu verpflichten und anzuhalten.

Als Mandant können Sie also sicher sein, dass ein Rechtsanwalt alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist, für sich behalten muss. Die Verschwiegenheitspflicht geht sogar so weit, dass ein Rechtsvertreter ohne Zustimmung seines Mandanten Dritten gegenüber im Normalfall nicht einmal Auskunft darüber erteilen darf, ob er einen bestimmten Mandanten vertritt.

4. Wie finden ich den richtigen Rechtsanwalt?

Ob ein Rechtsanwalt auch der richtige Vertreter für Sie und Ihre rechtliche Fragen ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen sollte der Rechtsanwalt auf das Rechtsgebiet, in dem Sie beraten werden wollen, spezialisiert sein. Ein Experte im Arbeitsrecht wird in den seltensten Fällen auch Spezialist im Markenrecht sein.

Wichtig ist auch, ob Sie einen Rechtsvertreter vor Ort bevorzugen oder ob Sie die Kommunikation per Mail, Fax und Telefon bevorzugen. Gerade bei Beratungsmandaten besteht oft keine Notwendigkeit, dem Rechtsanwalt tatsächlich gegenüber zu sitzen. Dies ist aber Geschmackssache. Es gibt Mandanten, die wollen ihrem Rechtsanwalt bei der Beratung in die Augen sehen. Gerade im IT-Bereich sind viele Mandanten aber froh, wenn Sie nicht jedes Mal in die Kanzlei fahren müssen, wenn bestimmte Fragen auch über eine E-Mail oder per Telefon schnell und kostengünstig geklärt werden können.

5. Spezialisierung des Anwalts

Sie sollten bei der Wahl Ihres Rechtsanwalts unbedingt darauf achten, dass der rechtliche Fürsprecher auch in dem jeweiligen Rechtsgebiet spezialisiert ist, in dem Sie beraten werden wollen. Erbrecht, Verwaltungsrecht oder das Internetrecht sind jeweils komplexe Spezialmaterien, nur mit entsprechendem Fachwissen kann ein Rechtsanwalt hier auch fundiert beraten.

Auch wenn theoretisch jeder zugelassene Rechtsanwalt in jedem Rechtsgebiet tätig sein kann, sollte immer geprüft werden, ob die jeweilige Anwaltskanzlei auch schwerpunktmäßig in dem Bereich arbeitet, zu dem Sie Fragen haben. Sie würden schließlich auch nicht auf die Idee kommen, eine Herzoperation von einem Zahnarzt vornehmen zu lassen. Einen guten Rechtsanwalt erkennen Sie im Übrigen auch daran, dass er Ihnen klar sagt, in welchen Rechtsbereichen er nicht tätig ist und Sie hierfür an einen spezialisierten Rechtsanwaltskollegen verweist.

Die Spezialisierung sollte dabei nicht bloß auf der Website des Anwalts stehen. Allerdings ist es bei Anwälten oft schwierig, heraus zu finden, ob etwa „Medienrecht“ deshalb als Schwerpunkt benannt wird, weil es gerade angesagt ist, oder ob der Anwalt tatsächlich ein Spezialist in diesem Bereich ist. Aufgrund der strengen Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwälte können diese nicht einfach jeden Mandanten auf der eigenen Kanzleiseite als Referenz benennen. Und natürlich legen viele Mandanten, sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, oft gesteigerten Wert auf Vertraulichkeit und entbinden den eigenen Rechtsanwalt nur ungern von der Verschwiegenheitspflicht. Was auch verständlich ist, denn wer will seinen Namen schon gern als Referenz auf der Website eines Strafverteidigers oder Steueranwalts stehen sehen.

Hier helfen zum einen natürlich Empfehlungen von Freunden und Bekannten. Auch Fachanwaltstitel sind ein hilfreiches Kriterium bei der Anwaltswahl. Es ist aber auch, etwa durch eine Google-Suche, relativ leicht herauszufinden, ob der Anwalt in „seinem“ Rechtsgebiet regelmäßig publiziert, Bücher veröffentlicht oder von anderen Print- und Onlinemedien als Experte verlinkt und zitiert wird.

6. Gegnerlisten von Kanzleien und Rechtsanwälten

Immer häufiger sind auf Anwaltswebseiten so genannte „Gegnerlisten“ zu sehen. Diese Gegnerlisten dienen vor allem der Suchmaschinenoptimierung und Mandantengenerierung.  

Mit solchen Gegnerlisten wird dargestellt, dass der Rechtsanwalt bereits auf diesem Gebiet tätig war und hier über entsprechende Erfahrung verfügt. Insbesondere im Bereich komplexer Urteilsverfahren im Wertpapier- und Anlagerecht (Bankrecht) oder speziellen Bereichen des Verwaltungsrechts ist es natürlich sehr hilfreich, zu wissen, dass die Kanzlei bereits mehrere vergleichbare Verfahren geführt hat.

Dass viele Anwälte trotzdem weiterhin auf Gegnerlisten verzichten, hat allerdings auch seinen Grund:  Die Aufzählung von namhaften Gegnern bedeutet nämlich auch, dass der Rechtsanwalt gerade nicht das Großunternehmen XYZ vertritt, dass in der Gegnerliste benannt wird, sondern eben „nur“ Lieschen Müller. Allerdings kann Lieschen Müller als Referenz nicht sehr marketingwirksam eingesetzt werden.

Ob man aus Gegnerlisten also tatsächlich die Spezialisierung eines Rechtsanwalts ableiten kann, muss jeder Rechtssuchende selbst entscheiden. Allein von der beliebigen Aufzählung von Gegnern sollten Sie Ihre Anwaltswahl aber nicht abhängig machen.

7. Die Rechtsanwaltskosten

Ein wesentliches Kriterium bei der Frage nach der Anwaltswahl sind die entstehenden Kosten. Hier muss man unterscheiden zwischen der gerichtlichen Vertretung und der außergerichtlichen Beratung durch eine Anwalt.

Gerichtliche Tätigkeit

Die Anwaltskosten für eine gerichtliche Vertretung sind im wesentlichen bei allen Anwälten gleich. Diese sind geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richten sich bei zivilrechtlichen Streitigkeiten nach dem so genannten Streitwert. Eine Streitwerttabelle finden Sie auf einer Übersicht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)

Allerdings gibt es auch hier die Möglichkeit, dass mit dem Rechtsanwalt eine Gebührenvereinbarung geschlossen wird. Dann kann der Rechtsanwalt auch höhere als die gesetzlichen Gebühren fordern. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Streitwert so gering ist, dass der Anwalt nach den gesetzlichen Gebühren für einen Prozess nur eine sehr geringe Vergütung erhalten würde. Oder es handelt sich um einen viel beschäftigen Fachmann, der sich seine besonderen Fähigkeiten in gerichtlichen Verfahren auch gesondert vergüten lässt.

Zudem können Anwälte seit 2008 in Einzelfällen auch ein Erfolgshonorar vereinbaren. Vereinbarungen können so aussehen, dass der Mandant, wenn ein Prozess verloren geht, nur einen Teil der eigenen Anwaltskosten zahlt. Anders herum kann der Rechtsanwalt für den Fall, dass der Prozess gewonnen wird, einen Aufschlag zur gesetzlichen Vergütung verlangen.

Außergerichtliche Tätigkeit

Im Falle der außergerichtlichen Tätigkeit eines Anwalts (also etwa die Beratung, Vertragserstellung, Forderungsabwehr oder die rechtliche Prüfung eines Onlineshops) kann ebenfalls über die gesetzlichen Gebühren des RVG abgerechnet werden.

Möglich und üblich sind daneben auch Vereinbarungen über Stundensätze. Diese können von knapp über 100 Euro pro Stunde in einfachen Fällen über 200 - 300 Euro pro Stunde bis hin zu 700 Euro und mehr in der Stunde reichen. Hierzu gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Stundensätze hängen davon ab, wie komplex der Fall ist, wie hoch das Haftungsrisiko für den Rechtsanwalt ist und ob es sich um einen ausgewiesenen Spezialisten, eine kleine Kanzlei oder eine international tätige Großkanzlei handelt.

Als Dritte Möglichkeit bietet sich außergerichtlich die Vereinbarung eines festen Pauschalhonorars an. Diese Vereinbarung hat für den Mandanten den Vorteil, dass er von Anfang an weiß, mit welchen Kosten er rechnen muss. Das Risiko, dass das Mandant nicht kostendeckend bearbeitet werden kann, etwa weil sich die Sache im Laufe der Bearbeitung doch als komplexer erweist als Anfangs gedacht, trägt dann der Rechtsanwalt.

8. Möglichkeiten der Rechtsberatung

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, die für Ihr Problem passenden Form der Rechtsberatung  zu finden. Gerade in Zeiten von E-Mail, Internet, Fax und Telefon ist es nicht unbedingt erforderlich, dem Anwalt bei jeder Beratung gegenüber zu sitzen.

Rechtsanwalt vor Ort

Wenn Ihnen der persönliche Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt wichtig ist, wird Ihnen nichts anders übrig bleiben, als einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe zu suchen. Hierfür können Sie entsprechende Datenbanken und Online-Verzeichnisse nutzen, die Ihnen nach Wohnort und Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit geordnet, Kanzleien in Ihrer Nähe empfehlen.

Der Vorteil: Sie können die Sache vor Ort mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen und Akten gemeinsam durchgehen.
Nachteile: Sie müssen Termine vereinbaren und Zeit für den Weg zum Anwalt einplanen. Zudem ist gerade in ländlichen Gebieten nicht immer ein Spezialist für Patentrecht in der Nähe.

Praxis-Tipp

Gerade bei Beratung im Internetrecht muss Ihr Anwalt nicht unbedingt vor Ort sein. Spezialisierte anwaltliche Beratung ist fast immer problemlos auch perE- Mail und Telefon möglich.

Telefonische Rechtsberatung

Insbesondere bei Beratungsmandaten, zur Vorbereitung eines Prozesses oder zur Beantwortung einfacher Fragen können Sie sich auch telefonisch beraten lassen. Auskünfte, die ein Rechtsanwalt telefonisch gibt, sind eben so verbindlich wie eine mündliche Auskunft vor Ort. Da dem Rechtsanwalt bei einer telefonischen Beratung allerdings oft die notwendigen Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorliegen, eignet sich diese Art der Beratung nur bei einfachen Fragen oder im Rahmen einer laufenden Betreuung durch eine Kanzlei.

Die Vergütung erfolgt dabei entweder über ein Zeithonorar, die gesetzliche Vergütung oder einen Festpreis. In manchen Fällen gibt es auch kostenpflichtige Anwaltshotlines, bei denen die Anwaltsvergütung über die Hotlinetarife (in der Regel ab 2 Euro pro Minute) abgerechnet wird.

E-Mail Rechtsberatung

Die reine E-Mail-Rechtsberatung ist nur bei einfachen Fragen und Sachverhalten zu empfehlen. Hier ist der Anwalt darauf angewiesen, dass der Mandant ihm die notwendigen Informationen vollständig mitteilt und notwendige Unterlagen per E-Mail übermittelt.

Auch hier gilt, eine Rechtsberatung per E-Mail ist verbindlich, der Rechtsanwalt haftet für seine  Aussagen. Dafür kann der Rechtsanwalt für eine E-Beratung selbstverständlich auch eine Vergütung verlangen.


 

In diesen Bereichen ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert

Widerrufsrecht, Datenschutzerklärung, Impressumspflicht im Zusammenhang mit Webseiten

Vorfälligkeitsentschädigung - im Rahmen der Kündigung eines Kreditvertrages

Abmahnung wegen Filesharing (z.B. durch Waldorf Frommer)

AGB und Datenschutzerklärung für den Online Shop, Markenanmeldung, Markenrecherche

eBay AGB, Amazon AGB, Dawanda AGB & rechtliches auf anderen Verkaufsplattformen

 

 

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Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.


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