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Im Internet werden täglich Millionen Verträge geschlossen. Aber welche Besonderheiten gelten beim Vertragsschluss im Netz? Welche Rechte haben die Kunden, welche Pflichten die Anbieter? Was sind Fernabsatz- und Widerrufsrecht, welche Rolle spielen AGB? Was unterscheidet Garantie und Gewährleistung?
Neben dem Internetauktionshaus hat die Handelsplattform eBay im Jahr 2005 zunächst unter dem Namen „Kijiji“, später unter „eBay Kleinanzeigen“ eine Plattform für kostenlose Kleinanzeigen auf die Beine gestellt. Aufgrund zahlreicher Nachfragen etwa in unserem Forum zum Thema "eBay Kleinanzeigen" möchten wir Ihnen die wichtigsten Rechtsfragen rund um die "eBay Kleinanzeigen" aufzeigen. » weiterlesen ...
Immer wieder fragen Mandanten, ob Sie für Ihr unternehmerischen Tätigkeiten im Internet eigentlich Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Nutzungsbedingungen benötigen. Gerade im Umfeld von AGB gibt es zahlreiche Missverständnisse, Irrtümer und Mythen, mit denen der folgende Beitrag aufräumen soll. » weiterlesen ...
Wenn es um korrekte Rechnungen geht, kennt das Finanzamt keine Gnade. Bei Verstößen gegen Formvorschriften oder unvollständigen Rechnungsangaben gefährden Unternehmer den Vorsteuerabzug. Deshalb sollten Sie Ihre Ausgangs- und Eingangsrechnungen genau kontrollieren. Der folgende Beitrag klärt auf über Vorsteuerabzug, Rechnungsanforderungen, digitale Signatur, Kleinbetragsrechnung und Steuerbefreiung der Kleinunternehmer nach § 19 UStG. » weiterlesen ...
Über die Frage, ob Käufern bei Geschäften über Auktionsplattformen wie eBay ein Widerrufsrecht zusteht, wurde lange Zeit gerichtlich und außergerichtlich gestritten. Die Beantwortung dieser Frage hat immense Auswirkungen auf die Rechte der Käufer und die Pflichten der Verkäufer bei eBay. Nun hat das oberste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof (BGH), diese Streitfrage entschieden. » weiterlesen ...
Neben den Online-Auktionen gibt es im Internet noch eine andere Form des Einkaufes, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Die Rede ist vom sogenannten Power-, Community- oder Social-Shopping. Bei diesen virtuellen Kaufgemeinschaften sinkt der Preis der angebotenen Waren ab einer bestimmten Anzahl von kaufwilligen dieses Produktes. » weiterlesen ...
Nach § 7 Telemediengesetz (TMG) haftet der Betreiber einer Website für eigene Inhalte in vollem Umfang. Für fremde Inhalte haftet der Seitenbetreiber aber in der Regel nur dann, wenn er sich diese Inhalte zu eigen gemacht hat. Dies ist dann gegeben, wenn Kenntnis hinsichtlich dieser Inhalte besteht und es dem Anbieter technisch möglich und zumutbar ist, die Nutzung zu verhindern. » weiterlesen ...
Der Käufer hat bei Onlineauktionen gegenüber dem Verkäufer die üblichen Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Voraussetzung ist, dass die Ware mangelhaft ist, wobei das BGB nach der Schuldrechtsreform einem subjektiven Fehlerbegriff folgt (siehe dazu neues Schuldrecht). » weiterlesen ...
Im Internet finden sich immer mehr Anbieter, auf deren Seiten Ware versteigert werden. Das Angebot dieser Portale reicht vom MP3-Player über Reisen bis zu Autos, Büchern oder Weinen. Es scheint nichts zu geben, was man nicht irgendwo auf Auktionsplattformen ersteigern könnte. » weiterlesen ...
Eine weitere bedeutende Neuerung im zuge der Schuldrechtsreform betrifft die Integration verschiedener Verbraucherschutzgesetze in das BGB. Dadurch soll die zunehmende Zersplitterung des Zivilrechts verhindert werden, die relevanten Vorschriften sollen in einem Gesetz zu finden sein. Villeicht bietet diese Zusammenführung auch dem Verbraucher die Chance, die Rechtslage bessser überblicken zu können. Die eingeführten Vorschriften sind: das Fernabsatzgesetz, § 312b - § 312d, §§ 355-357 BGB das Haustürwiderrufsgesetz, §§ 312, 312a BGB die E-Commerce-Richtlinie, § 312 e BGB das Verbraucherkreditgesetz, §§ 358, 359, 488 - 506, 607 - 610 BGB das AGB-Gesetz, §§ 305 - 310 BGB Bei Verbraucherverträgen gilt nun ein einheitliches Widerrufs- und Rückgaberecht. Das AGB-Gesetz wurde im wesentlichen übernommen, die Prozessualen Regelungen finden sich nun im aber im "Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen" (UklaG). Übergangsvorschriften Auf vor dem 01. Januar 2002 geschlossene Verträge findet in der Regel weiter das alte Recht Anwendung.Für Dauerschuldverhältnisse gilt das neue Recht ab dem 01. Januar 2003. » weiterlesen ...
Kernstück der Reform des Schuldrechts ist die Einführung eines einheitlichen Tatbestandes der Pflichtverletzung. Bisher waren die Schadensersatz-Regelungen für die unterschiedlichen Verträgen einzeln geregelt. Verletzte ein Verkäufer seine Pflichten, galt das Kaufrecht, verletzte ein Werkunternehmer seine Pflicht, galten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes. » weiterlesen ...
Das neue Werkvertragsrecht (Herstellen einer Sache, etwa individuelle Software auf Kundenwunsch) ist im wesentlichen an des Kaufrecht angelehnt. Deshalb werden hier nur die Unterschiede zum Kaufrecht dargestellt. Die Rechte des Bestellers (Kunde) einer Sache und die Verjährung von Ansprüchen entspricht den Regelungen im Kaufrecht. » weiterlesen ...
Das Kaufrecht hat umfangreiche Änderungen durch die Schuldrechtsreform erfahren. Zunächst wurden einige neue Begriffe eingeführt, die es nach altem Recht so nicht gab. Da wäre zunächst der Begriff der Verbrauchsgüter. » weiterlesen ...
Die Mängelgewährleistungsfristen für das alte Schuldrecht betrugen zwischen 6 Monaten und 30 Jahren. Diese weite Spanne war einer der wesentlichen Kritikpunkte am alten Recht. Zur Klarstellung: Mängelgewährleistungsfrist ist das, was im täglichen Sprachgebrauch als "Garantie" bezeichnet wird. » weiterlesen ...
Mit Wirkung zum 01. Januar 2002 trat eine seit langem geplante und im Vorfeld heftig diskutierte Reform des Deutschen Schuldrechts in Kraft. Notwendig wurde dies dadurch, dass große Teile des Schuldrechts bereits 100 Jahre alt waren und den Anforderungen des modernen Geschäftsverkehrs immer weniger Rechnung tragen konnten. » weiterlesen ...
Da grenzüberschreitende Verträge im Internet sehr häufig vorkommen, muss als nächstes geklärt werden, welches Recht zur Anwendung kommt. Die nachfolgenden Ausführungen gelten natürlich nur dann, wenn deutsche Gerichte international zuständig sind (siehe die vorherigen Ausführungen). » weiterlesen ...
Jedes Gericht wendet nur das eigene, nationale IPR an. Es muss also vorher gefragt werden, ob ein deutsches Gericht überhaupt zuständig für die Lösung eines Falles ist. Auch Richter fragen sich bei der Bearbeitung eines Falles immer zuerst: "Warum gerade ich ?". Die Vorschriften für die internationale Zuständigkeit sind nicht zusammenhängend geregelt. Es gibt sowohl staatsvertragliche Übereinkommen » weiterlesen ...
Es liegt in der Natur des Internet, dass jede Art von Information überall auf der Erde durch die Nutzer des Netzes abrufbar sind. Vor allem im Bereich des Onlinerechts bringt dies aber einige Probleme mit sich. Dies sind vor allem Fragen des Vertragsrechtes, denn alles was zwischen deutschen Vertragspartner schief gehen kann, » weiterlesen ...
Täglich finden sich neue Angebote im Internet um "gratis" oder "kostenfrei" seinen Stammbaum erforschen zu lassen, die Lebenserwartung zu berechnen, SMS-Dienste in Anspruch zu nehmen, Witze zu lesen, neue Sudoko-Rätsel zu lösen oder sein Wissen für die Führerscheinprüfung zu testen. » weiterlesen ...
Die Begriffe "Garantie", "Gewährleistung" und "Produkthaftung" spielen in der Praxis eine große Rolle. Jedoch werden sie immer wieder verwechselt, falsch verstanden oder nicht richtig angewendet. Da sowohl die Garantie, die Produkthaftung als auch die Mängelgewährleistung insbesondere die Rechte des Verbrauchers stärken sollen, ist es wichtig, diese genau zu unterscheiden und richtig anzuwenden. Gerade bei Käufen und Verkäufen im Online-Handel kommt es darauf an, die Unterscheidung zu kennen. Hier besteht im Gegensatz zum stationären Handeln oftmals nicht die Möglichkeit, schnell beim Vertragspartner vorbeizugehen und auftretende Probleme zu lösen. » weiterlesen ...
Das World Wide Web hält sich, nomen est omen, nicht an Landesgrenzen oder an Rechtsordnungen einzelner Staaten. Ebenso verhält es sich natürlich auch mit dem Handel via Internet. Um einen grenzüberschreitenden Sachverhalt rechtlich beurteilen zu können, muss zunächst geklärt werden, welche Rechtsordnung auf diesen Sachverhalt anwendbar ist. » weiterlesen ...
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Sören Siebert auf Google+