Vertragsrecht

Im Internet werden täglich Millionen Verträge geschlossen. Aber welche Besonderheiten gelten beim Vertragsschluss im Netz? Welche Rechte haben die Kunden, welche Pflichten die Anbieter? Was sind Fernabsatz- und Widerrufsrecht, welche Rolle spielen AGB? Was unterscheidet Garantie und Gewährleistung?

Wetten, dass vor März 2023 kaum ein Anbieter von Online-Kursen vom Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) gehört hat? Ein Urteil vom OLG Celle rückt das FernUSG jetzt ins Scheinwerferlicht. Die Erkenntnis: Dass das Gesetz bei den meisten Online-Kurs-Konzepten Anwendung findet, ist vielen vor dem Urteil nicht klar gewesen - und die Konsequenzen für die Verträge mit Kunden erst recht nicht. Egal ob B2B oder B2C - Zeit, dass sich Anbieter von Online Kursen mit den Vorgaben des FernUSG beschäftigen und Ihre eigenen Angebote überprüfen. Wir erklären Ihnen, wann Online-Kurse unter das FernUSG fallen, was die Folge ist und wo der Unterschied liegt, wenn Sie Digistore24, Copecart oder einen anderen Payment Anbieter für den Abschluss Ihrer Online-Kurse verwenden. ... Weiterlesen...

Da grenzüberschreitende Verträge im Internet sehr häufig vorkommen, muss als nächstes geklärt werden, welches Recht zur Anwendung kommt. Die nachfolgenden Ausführungen gelten natürlich nur dann, wenn deutsche Gerichte international zuständig sind (siehe die vorherigen Ausführungen). ... Weiterlesen...

Dank „Widerrufsjoker“ lassen sich viele Verbraucherkredite widerrufen – und das auch noch Jahre nach Vertragsabschluss. Greift das ewige Widerrufsrecht, sparen Sie oftmals viel Geld, müssen keine teure Vorfälligkeitsentschädigung zahlen und haben die Möglichkeit, Kredite mit hohen Zinsen zu preiswerteren Konditionen umzuschichten. Wie Sie aus Ihrem Kreditvertrag wieder rauskommen, welche Rechte und Pflichten Sie haben und in welchen Fällen ein Widerruf möglich ist, erfahren Sie in diesem Beitrag. ... Weiterlesen...

Kommt es zu einer Flugverspätung oder zu einer Flugannullierung, haben Passagiere regelmäßig einen Entschädigungs- bzw. Ausgleichsanspruch gegenüber der Fluggesellschaft. Der Entschädigungsanspruch beträgt in Abhängigkeit zur Strecke des Fluges pauschal 250,00 €, 400,00 € oder 600,00 €. Sind mit der Flugannullierung oder der Flugverspätung längere Wartezeiten am Flughafen verbunden, können die Passagiere auch Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten einfordern. Diese so genannten Betreuungsleistungen müssen nach gesetzlich festgelegten Wartezeiten erbracht werden. ... Weiterlesen...

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Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

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