Anzeige

Selbständige und Startups müssen sich neben ihrer eigentlichen Geschäftsidee um zahlreiche Frage kümmern: Marketing, Steuern, Buchhaltung, der richtige Provider oder die passende Unternehmensform. Hinzu kommen zahlreiche rechtliche Fallstricke.
Im Zusammenhang mit der rechtssicheren Website, der Präsentation in sozialen Medien wie Facebook oder des rechtssicheren Marketings per E-Mail der Newsletter enstehen so viele Fragen.
Wir erklären in einer umfangreichen Übersicht die 10 häufigsten Fehler und Abmahnfallen im Zusammenhang mit Existenzgründern im Netz und zeigen Ihnen, wie Sie diese Fehler vermeiden.
Die eigene Website ist für Gründer, die Bereich neue Medien tätig sind, ein Muss. Bei der Darstellung des Unternehmens und dem Abschluss von Verträgen im Netz gibt es jedoch zahlreiche rechtliche Fallstricke, die zu beachten sind.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in unserem E-Book „Die rechtssichere Website“
Schon bei der Wahl der Domain heisst es: Augen auf! Bei der Domainregistrierung müssen zahlreiche rechtliche Vorgaben beachtet werden, insbesondere Auseinandersetzungen im Bereich Markenrecht können schnell sehr teuer werden.
Domians, die gegen fremde Markenrechte verstoßen
Domains, die unzulässige Gattungsbegriffe enthalten
Domains, die gegen Namensrechte verstoßen
Ein fehlerhaftes Impressum ist einer der Abmahnklassiker schlechthin. Anders als bei privaten Webseiten gibt es für Webseiten von Unternehmen zahlreiche gesetzliche Vorgaben, was die inhaltlichen Angaben und die Platzierung des Impressums angeht. Was konkret in ein Impressum gehört, hängt insbesondere von der Unternehmensform und Ihrem Geschäftsmodell ab.
Impressumspflicht bei Webseiten
Mit unserem kostenfreien Impressums-Generator können Sie ein auf Ihr Unternehmens angepasstes und rechtssicheres Impressum erstellen und direkt in Ihre Website einbinden.
Wenn Sie personenbezogene Daten der Kunden erheben, etwa über Kontakt- oder Bestellformulare, müssen Sie den Nutzern im Rahmen einer Datenschutzerklärung darstellen, welche Daten erhoben werden, zu welchen Zwecken diese erhoben werden und ob und an wen diese Daten ggf. übertragen werden.
Eine kostenlose Datenschutzerklärung können Sie über unseren Muster-Disclaimer erstellen. Enthalten Sie hier auch Klauseln zu Facebook, Google Analytics und twitter.
Wenn Sie als Dienstleister oder Shopbetreiber Verträge über Ihre Website abschließen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, da hier eine individuelle und deutlich umfangreichere Datenschutzerklärung, abgestimmt auf Ihr Geschäftsmodell, notwendig ist.
Auch Daten, die über Tracking-Tools wie GoogleAnalytics, etracker & Co erhoben werden, können nach Auffassung der Datenschutzbehörden zu den personenbezogenen Daten zählen.
Tracking, Analysetools und Webcontrolling: Was ist datenschutzrechtlich erlaubt?
Google Analytics rechtssicher nutzen: Was Webseitenbetreiber jetzt tun müssen
Achten Sie bei den Inhalten der Website darauf, dass Sie Texte, Bilder, Videos und Musik entweder selbst erstellt haben oder hierüber entsprechende Nutzungsverträge abgeschlossen haben. Andernfalls drohen Abmahnungen wegen der Verletzung von Urheberrechten.
WICHTIG: Rechtlich immer geschützt sind Bilder. Aber auch bei Texten dürfen Sie sich nicht einfach im Netz und bei der Konkurrenz bedienen!
Achtung Abmahnung: Bilder und Videos auf der eigenen Website rechtssicher nutzen
Facebook, Twitter, Youtube & Co.: Wann dürfen Sie fremde Logos auf der eigenen Website nutzen?
Wenn Sie als Unternehmer mit Kunden direkt über Ihre Website Verträge abschließen wollen, sind die wichtigsten Punkte, zu denen Sie sich Gedanken machen sollten die Punkte Vertragsschluss, AGB und Fernabsatzrecht.
Vertragsschluss im Internet Sie können problemlos über die eigene Website verbindliche Verträge abschließen. Wichtig ist dabei, dass Sie beim Vertragsschluss aber bestimmte Vorgaben beachten müssen, um rechtssichere Verträge abzuschließen und diesen Vertragsschluss später ggf. auch beweisen und dokumentieren können.
Die Möglichkeiten, wegen unzulässiger AGB-Klauseln oder selbst ersteller und kopierter AGB abgemahnt zu werden, sind nahezu grenzenlos. Wichtig ist zudem: Sie müssen Ihre AGB auch wirksam und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einbinden. Es genügt nicht, AGB einfach irgendwo auf die Website einzustellen oder zu verlinken.
AGB: Benötigen Webdesigner, Portalbetreiber und Webagenturen Allgemeine Geschäftsbedingungen?
Wenn Sie als Diensteister oder Shopbetreiber Verträge mit Nutzern über das Internet abschließen, sind die zahllosen Vorgaben des Fernabsatzrechts zu beachten.
Die häufigsten Abmahnfallen sind hier eine fehlende oder veraltete Widerrufsbelehrung sowie insbesondere bei Onlineshops die unzureichende Umsetzung der vor- und nachvertraglichen Informationspflichten des Fernabsatzrechts.
Das aktuelle Widerrufsrecht: Was Online-Shopbetreiber und eBay-Händler wissen müssen
eRecht24- E-Book "Neues Widerrufsrecht 2012: Onlineshops, eBay & Co rechtssicher gestalten"
Neue Buttonlösung: Was Shopbetreiber, eBay-Händler und Dienstleister jetzt wissen müssen
Der Bereich der Werbung ist durch das Wettbewerbsrecht in Deutschland strakt reglementiert. Abmahnungen und Gerichtsverfahren wegen (angeblich) unzulässiger Werbemaßnahmen sind unter Wettbewerbern an der Tagesordnung.
Auch soziale Netzwerke werden von Startups verstärkt genutzt, um das eigene Unternehmen bekannt zu machen und den Kontakt mit den Kunden zu pflegen. Auch heir gibt es aber rechtliche Vorgaben zu beachten.
Aufgrund der Masse an Nutzern ist im Social Media Marketing vor allem Facebook interessant. Für Sie als Unternehmer sind hier insbesondere die Punkte rechtssichere Facebook Fanpage und die Möglichkeiten des Marketing auf Facebook wichtig.
Facebook-Marketing: So nutzen Sie Facebook-Pages rechtssicher für Ihr Unternehmen
Auch bei Facebook ist ein Impressum Pflicht: Kostenloser Generator für Ihr Facebook Impressum
Auch bei klassicher Werbung wie etwa das Schalten von Anzeigen bei Google lauern zahlreiche Fallen. Insbesondere Markenrechtsverletzungen bei Google AdWords werden häufig abgemahnt.
Weiterführende Informationen zum Thema Markenrechtsverletzungen bei Google-AdWords: So vermeiden sie Abmahnungen
Werbung per Newsletter und E-Mail ist weiterhin die am meist genutzte Form, um auf das eigene Unternehmen aufmerksam zu machen. Wichtig sind hier folgende Punkte:
Rechtssicheres E-Mail Marketing
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:
Melden Sie sich jetzt kostenlos an und bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:
Sören Siebert auf Google+