Jeder Seitenbetreiber sollte die rechtlichen Hintergründe des Domainrechts kennen. Das Domainrecht umfasst Rechtsgebiete wie das Marken-, Namens- oder Wettbewerbsrecht. Welche Domain darf ich für private Seiten nutzen, welche für ein Unternehmen?
Unter Umständen kann bei Domainstreitigkeiten auch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Anwendung kommen. Dies ist vor allem beim so genannten Domaingrabbing der Fall, das den Handel mit Domains teilweise in ein unseriöses Licht gerückt haben. » weiterlesen ...
Hinsichtlich von allgemeinen, beschreibenden Bezeichnungen oder Gattungsbegriffen ist die Rechtslage immer noch uneinheitlich. Inhaber einer solchen Gattungsdomain (beispielsweise "reisen.de" oder "anwaelte.de") haben einen unschätzbaren Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitkonkurrenten hinsichtlich des Zugriffs auf die Seiten. » weiterlesen ...
Nach § 12 BGB genießen sowohl persönliche Namen als auch die Firma (der Name eines Unternehmens) Schutz vor unbefugter Verwendung durch Dritte. Rechtliche Konflikte können hier vor allem in Fällen der Gleichnamigkeit entstehen. » weiterlesen ...
Für den Schutz der eigenen Domain spielen markenrechtliche Ansprüche eine große Rolle. Die eigene Marke bietet zum einen Schutz gegen Trittbrettfahrer und verwechslungsfähige Domians anderer Seitenbetreiber. Die eigene Marke kann aber auch helfen, sich gegen Abmahnungen oder Herausgabeverlangen bezüglich der eigenen Domain erfolgreich zu wehren. » weiterlesen ...
Die Wahl der Domain ist für eine Internetpräsenz oft von entscheidender Bedeutung. Deshalb soll zunächst kurz auf den Aufbau von Domains eingegangen werden, bevor die rechtlichen Hintergründe erläutert werden. Um auf eine der unzähligen registrierten Seiten des World Wide Web zu gelangen, muss jeder angeschlossene Rechner über das Internetprotokoll (IP) » weiterlesen ...
Ein unvollständiges Impressum kann bei Unternehmenswebseiten eine Wettbewerbsverletzung darstellen, diese kann bei der Konkurrenz Unterlassungsansprüche auslösen, die im Wege der Abmahnung geltend gemacht werden können. Das neue TMG versucht nun zu regeln, wer verpflichtet ist ein Impressum auf seiner Webseite bereit zu halten. » weiterlesen ...