Cookie-Consent: schnell, einfach und DSGVO-konform

Endlich rechtssichere Einwilligung für Cookies und Tracking mit den Consent Tool von Usercentrics (gratis in eRecht24 Premium enthalten*)

Sie wollen auf Ihrer Webseite und auf Kundenwebseiten endlich rechtssicher Einwilligungen für Cookies und Tracking einholen, haben aber noch keine passende Lösung gefunden?

Wir haben die Lösung für Sie, egal ob für Webseitenbetreiber, Unternehmer oder Agentur: eRecht24 Premium mit kostenloser Usercentrics Intergration. *

So erstellen Sie datenschutzkonform Einwilligungen für Cookies und Tracking und profitieren Sie von der Erfahrung von Usercentrics im Bereich Cookie Consent.

Endlich rechtssichere Cookie-Einwilligung ohne Zusatzkosten mit eRecht24 Premium erstellen

Webseitenbetreiber und Agenturen hatten es in den letzten Wochen und Monaten nicht leicht: Immer wieder ging um das leidige und undurchsichtige Thema Cookies, Tracking, Google Analytics und Einwilligungen. Der EuGH und auch der BGH haben entschieden, dass Webseitenbetreiber über gesetzte Cookies umfassend informieren und eine echte Einwilligung dafür beim Nutzer einholen müssen.

Der Nutzer muss auf Ihrer Webseite also aktiv einwilligen.

Was bedeutet das für Webseitenbetreiber und Agenturen? Sie müssen handeln! Und wir helfen Ihnen dabei!

Mit eRecht24 Premium und dem Cookie Consent Tool von Usercentrics helfen wir Webseitenbetreibern und Agenturen dabei,
Cookie Einwilligungen schnell, einfach und rechtssicher einzuholen.

Hunderte Tools inklusive

Mit dem Usercentrics Consent Tool können Sie rechtssicher Einwilligungen für über 370 Dienste einholen, darunter Google Analytics, Google Adsense, Matomo, etracker, Facebook Pixel, Klarna, PayPal, Zendesk & viele mehr.

Keine Zusatzkosten für Sie

* Das Consent-Tool von Usercentrics ist ohne Zusatzkosten für 20.000 Sessions / Monat und Domain kostenlos in eRecht24 Premium enthalten. Als eRecht24 Premium Mitglied sparen Sie so viel Geld.

Auch für Kundenwebseiten

Als Agentur und Webdesigner können Sie das Consent Tool von Usercentrics auch für die Webseiten Ihrer Kunden nutzen. Schnell, einfach und für beliebig viele Kundenprojekte. Profitieren Sie von der Erfahrung von Usercentrics im Bereich Cookie Consent.

So kommen Sie schnell und einfach zum DSGVOkonformen Cookie Consent!

Die zahlreichen rechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit Cookies, Tracking und Einwilligung und können Sie rechtssicher nur über ein sogenanntes Consent Tool in Verbindung mit einer vollständigen Datenschutzerklärung umsetzen. Beides erhalten Sie in eRecht24 Premium.

1. Premium Mitglied werden

Jetzt eRecht24 Premium Mitglied werden: Einfach Ihre passende Mitgliedschaft auswählen, buchen und sofort eRecht24 Premium und die Cookie Einwilligung so wie viele weitere Vorteile nutzen!

2. Tools im Consent Tool auswählen

Öffnen Sie das Consent Tool von Usercentrics und wählen Sie aus über 370 gängigen Diensten und Tools, Klicken Sie sich Ihre individuelle Cookie Einwilligung schnell und einfach nach Wunsch zusammen.

3. Codeschnipsel zur Website hinzufügen

Integrieren Sie Ihre generierte Cookie Einwilligung in Ihre Webseite(n). Praktische und ausführliche Anleitungen (exklusiv nur in eRecht24 Premium) helfen Ihnen dabei, Schritt für Schritt alles richtig umzusetzen.

Jetzt Cookie-Consent für Ihre Webseite erstellen

Sichern Sie Ihre Webseite mit eRecht24 Premium schnell und einfach ab: Inklusive Cookie Consent Tool von Usercentrics und allen Generatoren für Impressum, Datenschutz & Co.
  • Webseiten rechtssicher planen & umsetzen
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  • Profi Cookie Consent von Usercentrics inklusive
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  • Kostenlose Erstberatung zum Internetrecht inklusive *

*Durch die Kanzlei Siebert Lexow

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Cookie Consent Tools

Wer eine rechtssichere Einwilligung für Cookies auf seiner Website integrieren möchte, kommt heutzutage an einem Cookie Consent Tool nicht vorbei. Das gilt umso mehr im Hinblick auf die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Thema Cookie Einwilligung. Sie möchten wissen, was es damit auf sich hat? Dann lesen Sie die Antworten auf unsere 4 wichtigsten Fragen, die Sie im Zusammenhang mit Cookie Consent Tools zu Cookies, der DSGVO und einer möglichen Umsetzung der neuen Rechtsprechung wissen sollten.

Bei all den verschiedenen Definitionen und Arten von Cookies, die kursieren, sollten Sie sich zunächst klarmachen, was Cookies überhaupt sind und welche Unterscheidung für Sie entscheidend ist, um eine rechtssichere Einwilligung Ihrer Nutzer einzuholen.

  • Cookies sind Textdateien.
  • Als Betreiber Ihrer Internetseite speichern Sie diese auf dem Computer des Besuchers.
  • Sie können diese beim erneuten Besuch auf Ihrer Website wieder abrufen.
  • Dabei ist es Ihr Ziel:
    • die Navigation im Internet zu erleichtern
    • Transaktionen zu erleichtern oder
    • Informationen über das Nutzerverhalten abzurufen.

Unter diese Definition fallen eine ganze Reihe von Anwendungen, von denen Sie sicher einige einsetzen. Einige Beispiele:

  • Tracking Cookies
  • Session Cookies
  • Social Media Cookies
  • Cookies zur Einbettung von YouTube-Videos
  • Cookies zur Einbindung von Bezahlungfunktionen (z.B. Paypal)
  • Analyse-Cookies

Für die Frage „Brauche ich eine echte Einwilligung?“ ist dabei aber vor allem wichtig: Was sind notwendige und was sind nicht-notwendige Cookies? Schließlich brauchen Sie die Einwilligung nur für zweitere (siehe oben). Hier die Antwort:

  • Notwendig sind alle Cookies, die technisch für den Betrieb einer Website und deren Funktionen erforderlich sind.
  • Nicht notwendig sind demnach alle Cookies, deren Gebrauch wirtschaftliche Gründe hat. Und darunter fallen dann eine ganze Reihe:
    • Cookies aus Tracking- und Analysetools
    • Cookies aus Affiliate-Diensten
    • Cookies aus Remarketing-Diensten
    • Cookies aus Retargeting-Diensten
    • Cookies aus Social-Media-Plugins (Facebook, Instagram, Google+, LinkedIn, Pinterest, Twitter)
    • Cookies aus Video-Embedding-Anwendungen (Vimeo, Youtube)
    • Cookies aus skalierbaren zentralen Messverfahren (SZM)
    • Online-Kartendienste wie Google Maps und OpenStreetMaps

Ist die Frage geklärt, können Sie ins Detail gehen. Schließlich will der Nutzer nicht in sämtliche nicht-notwendige Cookies einwilligen, sondern soll selbst eine Auswahl treffen. Um dies tun zu können, sollten Sie als Unternehmer ihm die Wahl lassen zwischen Cookies der folgenden drei Kategorien:

  • Essenzielle Cookies werden durch Tools gesetzt, ohne die eine Webseite nicht fehlerfrei funktionieren könnte. Beispiele: Session-Cookies oder Warenkorb-Cookies. Für solche Cookies brauchen Sie keine Einwilligung.
  • Funktionale Cookies werden durch Tools gesetzt, die zum Beispiel für das Nutzerverhalten analysieren. Hierfür brauchen Sie eine Einwilligung.
  • Marketing-Cookies speichern die Online-Marketing-Tools. Das sind vor allem Interessen Ihrer Nutzer, auf deren Basis Sie Werbeanzeigen auf verschiedenen Webseiten schalten könne. Sie ahnen es: Eine echte Einwilligung ist auch hier erforderlich.

Wenn Sie als Unternehmer bereits im Jahr 2018 eine Website betrieben haben und damals schon auf Tracking setzten, werden sie die Antwort auf die Frage „Was sagt die DSGVO zu Cookies?“ gut kennen. Denn als die Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 in Kraft trat, war zunächst großes Rätselraten angesagt. Die DSGVO sagte zu vielen Themen etwas – nur kein einziges Wort zu Cookies und Tracking. Hoffnung machte die Aussicht auf eine Klärung durch die ePrivacy-Verordnung und die ePrivacy-Richtlinie. Doch auch dies war vergebens. Erstere trat bis heute nicht in Kraft, zweitere wurde nicht in deutsches Recht umgesetzt.

Das Telemediengesetz schreibt für nicht-notwendige Cookies vor, dass Unternehmer sie setzen dürfen, wenn der Nutzer nicht widerspricht. Ein Hinweis auf seine Rechte die „Einwilligung“ zu widerrufen – etwa durch Link auf die Datenschutzerklärung – soll demnach ausreichen.

Da nun aber so viele Regeln umherirren, die nicht oder nicht so richtig oder vielleicht ein bisschen gelten sollen, wurden Unternehmer immer unsicherer. Dem setzte der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 28. Mai 2020, Aktenzeichen I ZR 7/16) im vergangenen Jahr ein Ende und findet überraschend deutliche Worte:

Diensteanbieter dürfen Cookies zur Erstellung von Nutzungsprofilen für Zwecke der Werbung oder Marktforschung nur mit Einwilligung des Nutzers einsetzen. Eine elektronisch zu erklärende Einwilligung des Nutzers, die den Abruf von auf seinem Endgerät gespeicherten Informationen mithilfe von Cookies im Wege eines voreingestellten Ankreuzkästchens gestattet, genügt diesem Einwilligungserfordernis nicht.

Seitdem ist klar: Wollen Sie als Unternehmer auf der sicheren Seite sein, sollten Sie:

  • Für Werbe- und Tracking-Cookies eine „echte“ Einwilligung Ihrer Nutzer einholen und
  • dabei nicht bloß ein Banner einblenden, bei dem das Ankreuzkästchen voreingestellt ist.

Deutlich wird auch: Sie müssen zwischen verschiedenen Arten von Cookies unterscheiden.

Was sehen Nutzer, wenn Sie zurzeit Ihre Homepage besuchen? Einen Hinweis am oberen oder unteren Ende der Website, dass sie mit Weitersurfen zustimmen und dass sie der Nutzung widersprechen können? Sie haben in den letzten Jahren auf einen solchen Cookie Banner vertraut und möchten an diesem Vorgehen am liebsten festhalten?

Ob das rechtssicher ist, können Sie anhand dieser Tabelle beurteilen:

Was schreibt das Datenschutzrecht vor? Was brauche ich dafür?
Der Nutzer muss… transparent und nachvollziehbar einsehen können, wie Sie seine Daten verarbeiten. Eine übersichtliche Darstellung aller Datenverarbeitungstätigkeiten und deren Empfänger
vorab ausführlich über die Datenverarbeitung und die Empfänger der Daten informiert werden. Die Möglichkeit für den Nutzer, diese vor Erteilung der Einwilligung einzusehen
selbstbestimmt, informiert und wirksam einwilligen. Keine Vorauswahl von Ankreuzkästchen, alle Cookies müssen vor der aktiven Einwilligung des Nutzers blockiert werden
die Einwilligung einzeln für jede Form der Datenverarbeitung erteilen können. Eine Klassifizierung der Tätigkeiten nach deren Form (z.B. essenziell, funktional, Marketing). Der Nutzer muss einzelne Klassifizierungen ab- oder anwählen können.

Ein Cookie Consent Tool oder auch Cookie Tool bietet all die Funktionen, die Ihnen ein Cookie-Banner nicht bietet: Besucht ein Nutzer Ihre Seite, ploppt ein Fenster auf: Dort sieht er aufgeschlüsselt alle Cookie-Arten, die Sie verwenden möchten. Mit einem Haken kann er die einzelnen Cookies an- oder abwählen. Setzt der Nutzer bei einer Anwendung keinen Haken und erteilt damit keine Einwilligung, werden diese Cookies auch tatsächlich blockiert. Möglich macht das eine Art Maske, die über Ihre Homepage gelegt wird – mittels eines Cookie Consent Tools. Aber gibt es nun das eine, einzig wahre Tool? Da gibt es sicher für jeden eine andere Wahrheit. Muss Ihr Cookie Consent Tool kostenlos sein oder soll es für WordPress geeignet sein? Es gibt:

  • Kostenlose Cookie Consent Tools (free cookie consent tools)
  • Cookie Consent Tools für Shopware
  • Open Source Cookie Consent Tools
  • Cookie Consent Tools für WordPress
  • Cookie Consent für den Google Tag Manager

Egal, wie es sich nun nennt oder wonach Sie suchen: Die oben genannten Merkmale sind die absoluten „Must-Haves“ eines Cookie Consent Tools. Darüber hinaus gibt es einige „Nice-to-haves“, die ein gutes Cookie Tool auf Lager haben solle, wenn Sie eine datenschutzgerechte Lösung „All-in-One“ nutzen möchten:

 

Was schreibt das Datenschutzrecht vor? Was sollte das Tool dafür idealerweise beinhalten?
Sie müssen… auskunftsfähig sein, wenn ein Nutzer Auskunft über die bei Ihnen gespeicherten Daten haben möchte. Die Daten sollten lokal beim Nutzer oder in einer Datenbank gespeichert werden.
sicherstellen, dass der Nutzer eine einmal erteilte Einwilligung widerrufen kann. Der Nutzer sollte jederzeit einsehen können, in welche Cookies er eingewilligt hat und diese widerrufen können.
den Nutzer über den Zweck der Datenverarbeitung und die Speicherdauer informieren. Der Nutzer sollte an zentraler und transparenter Stelle detaillierte Informationen hierüber einsehen können.

Fazit: Ein Cookie-Consent-Tool ist definitiv die einfachste und gleichzeitig sicherste Lösung, um die Anforderungen an eine Einwilligung in die Cookie-Nutzung einzuholen. Es gibt jedoch verschiedene Tools mit unterschiedlichen Features. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Tool am besten zu Ihnen und Ihrer Website passt, nutzen Sie doch unseren Vergleich “Die 6 gängigsten Cookie Consent Tools: So finden Sie das passende Consent Tool“.

Praxistipp: Als eRecht24-Premium-Nutzer können Sie verschiedene Cookie Consent Tools kostenlos oder vergünstigt nutzen. Buchen Sie am besten gleich Ihr eRecht24-Premium-Paket.