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Blogs und Blogger etablieren sich auch in Deutschland als wichtiger Bestandteil einer vielfältigen Medienlandschaft. Zwar sind es im Vergleich zu den USA noch relativ wenige Web-Schreiber, doch haben sich bereits auch einige deutsche Blogger in der allgemeinen Medienlandschaft etabliert und werden durchaus von etablierten Medien wahrgenommen.
So geschehen mit einer Aussage des bloggenden Sportjournalisten Jens Weinreich, der in einem Blog-Kommentar den DFB-Präsidenten Zwanziger als „unglaublichen Demagogen“ bezeichnete. Zwanziger reagierte darauf mit juristischen Schritten, in Form einer Verpflichtungserklärung zur Unterlassung der hier erfolgten Äußerung, auf die Weinreich jedoch nicht reagierte. Der DFB konterte mit einer einstweiligen Verfügung, die sowohl das Landgericht Berlin, als auch das Kammergericht ablehnten. Es folgte ein verbaler Schlagabtausch zwischen DFB, Weinreich, sowie zahlreichen Bloggern die das Thema aufgriffen, durch diese fand der Konflikt DFB gegen Weinreich auch den Weg in die Presse.
Dieser Fall macht deutlich, dass Blogger in der deutschen Medienwelt angekommen sind und gewisse Themen an eine breite Öffentlichkeit tragen können, sofern sie von etablierten Medien aufgegriffen werden. Je häufiger dies passiert, umso öfter stellt sich die Frage wo für Blogger die Grenzen der Meinungsfreiheit liegen. Kann doch so manche Äußerung – wenn sie von den übrigen Medien aufgegriffen wird – durchaus Menschen und Karrieren zerstören.
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Grundsätzlich gilt auch für Blogger, dass man keine unwahren Tatsachenbehauptungen – insbesondere über Dritte – verbreiten sollte. Auch wer Unternehmen oder Produkte in seinem Blog kritisieren möchte, sollte dabei zwischen Werturteilen („Design von Produkt A gefällt mir nicht“) und Tatsachenbehauptungen („Unternehmen B beschäftigt Kinder in China“) unterscheiden. Faustregel: Bei Werturteilen gibt es kein „richtig“ oder „falsch“, diese können somit durchaus hart ausfallen. Doch sollte dabei nicht die Grenze der Beleidigung überschritten werden.
Anders Tatsachenbehauptungen, hier gibt es immer ein „wahr“ oder „falsch“, unproblematisch sind deshalb Behauptungen über wahre Tatsachen, sofern sich diese auf Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft beziehen. Privatpersonen zählen nicht dazu, hier können auch wahre Tatsachenbehauptungen unzulässig sein, beispielsweise wenn es sich um Informationen aus dem Privatleben handelt, an denen kein öffentliches Interesse besteht.
Fazit:
Auch wenn die scheinbare Anonymität des Internets zu kritischen Meinungsäußerungen verleitet, Aussagen sollten auch im Netz immer mit Bedacht auf mögliche Folgen abgegeben werden. Von Formulierungen an der Grenze zur Beleidigung und unbewiesenen Behauptungen sollte deshalb grundsätzlich abgesehen werden.
Autor: Christian Hense
Rechtsberatung Blogs: RA Sören Siebert
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