Das AG Krefeld hatte in einem aktuellen Fall (Az.: 4 C 305/06, Urteil vom 14.02.2007) zu entscheiden, ob die Erreichbarkeit einer Internet-Seite in irgendeiner Stadt in Deutschland auch die örtliche Zuständigkeit des dortigen Gerichtes begründen kann. Der Kläger ist Geschäftsführer mehrerer Unternehmen, die sich unter anderem mit der Optimierung von Webseiten hinsichtlich der Auffindbarkeit in Suchmaschinen (SEO - Search Engine Optimization) befassen. Er nimmt den Beklagten wegen unwahrer Berichterstattung auf dessen Webseite in Anspruch. Dabei macht er Kosten für eine vorausgegangene Abmahnung in Höhe von 2069,03.- Euro abzüglich des bereits gezahlten Betrages in Höhe von 859,80.- Euro bei einem Gegenstandswert in Höhe von 100.000.- Euro geltend. Die Beklagte hatte beantragt, die Klage abzuweisen da sie unter anderem das AG Krefeld in dieser Streitsache nicht für das zuständige Gericht hält. Das Gericht folgte nun der Argumentation der Beklagten und erklärte die Klage sowohl für unbegründet als auch für unzulässig. ... Weiterlesen ...
News & Urteile zur Haftung im Internet
Wer haftet im Intern für was?
- Der Anschlussinhaber für p2p-Abmahnungen?
- Der Blogger für Links?
- Google für verbotene Inhalte?
- Der Seitenbetreiber für sein Impressum?
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Sören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.




