Sie sind hier: Internetrecht News Urheberrecht Haftung einer Internet-Plattform für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer

Haftung einer Internet-Plattform für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer

Das Landgericht Köln sorgt womöglich für neue Bauchschmerzen bei Betreibern von Foren und Internet-Plattformen. Kern der Entscheidung (Beschluss vom 09.04.2008 Az: 28 O 690/07) ist dabei ein mittlerweile häufiger Passus in den AGB vieler Betreiber: Die Einräumung von uneingeschränkten Nutzungsrechten.

Hintergrund der Entscheidung war die Unterlassungsklage eines Fotografen. Dieser hatte im Rahmen eines Model-Vertrages Aktaufnahmen angefertigt. Der hierfür geschlossene Vertrag gewährte beiden Parteien eine Verwendung der Aufnahmen für die Eigenwerbung oder in bestimmten Fällen eine Nutzung für nicht-kommerzielle Zwecke. Während einer Recherche fand der Fotograf die von ihm erstellen Bilder zufällig auf einer Escort-Service-Plattform wieder. Eingestellt wurden diese vom Model selbst. Der Betreiber der Plattform hatte sich in seinen AGB ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den Aufnahmen einräumen lassen. Dies missfiel dem Fotografen und er nahm den Betreiber auf Unterlassung in Anspruch, da er als Urheber der Bilder einer solchen Verwendung nicht zugestimmt hatte.

Zu Recht, befanden die Kölner Richter. Zwar hafte ihrer Ansicht nach der Plattform-Betreiber nicht für die Rechtsverletzung des Models, dennoch habe er sich durch das Einräumen von uneingeschränkten und unwiderruflichen Nutzungsrechten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Inhalte zu Eigen gemacht. Ihn treffe folglich eine eigene Haftungspflicht und zwar als Störer. Ein Haftungsprivileg für fremde Rechtsverstöße käme laut den Richtern hier nicht in Frage. Auch die Haftungsfreistellung für fremde Inhalte sei aufgrund der Übernahme der fremden Beiträge als eigener Inhalt "unbeachtlich".

Fazit:

Ein weiteres Bauchschmerz-Urteil für Betreiber von Internet-Plattformen. Denn folgt man diesem Urteil, stehen Plattform-Betreiber haftungsrechtlich in Zukunft deutlich schlechter dar als bisher, sofern sie sich in ihren AGB uneingeschränkten Nutzungsrechte einräumen lassen. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Die Unterscheidung von "eigenen" und "fremden" Inhalten wird darüber hinaus noch nebulöser.

Autor: Christian Hense

 


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.