Worum geht's?
Dem Unternehmen Uber wurde der Start in den deutschen Markt der Dienstleistungen - vor allem in der Personenbeförderung - nicht ganz so leicht gemacht. Nachdem die Genossenschaft Taxi Deutschland gegen den Vermittlungsdienst von Fahrten vor Gericht gezogen ist, verlor das Unternehmen seine Businessmodelle UberPop und UberBlack auf dem deutschen Markt. Inwiefern Uber weiterhin in Deutschland tätig ist, was Fahrer und Nutzer zur Sicherheit und Haftung beachten müssen und weitere Informationen zu rechtlichen Hintergründen rund um die Uber-Gesellschaft lesen Sie in diesem Artikel.
1. Was ist Uber?
Bei Uber handelt es sich um einen Vermittlungsdienst von Fahrten. Der Uber-Fahrservice bietet über eine kostenlose App jedem die Möglichkeit, professionelle Fahrer zu bestellen. Die App funktioniert für iPhone, Android und Blackberry, sodass jeder Smartphone Nutzer mit der App den Service zur Vermittlung von Fahrten nutzen kann.
Die Fahrtenvermittlung erfolgt dabei sehr schnell. Mit wenigen Klicks können Luxuslimousinen bzw. andere stilvolle Wagen bestellt werden. Das Unternehmen aus Kalifornien bietet seinen Service bisher in Berlin, München und in vielen weiteren Städten weltweit an.
WUSSTEN SIE’S SCHON?
In Deutschland vermittelt Uber mittlerweile ausschließlich Fahrten an lizenzierte Mietwagenunternehmen über die Optionen UberX, Green, Premium, UberXL und Taxi. Bis 2015 bot der Fahrdienst über das Geschäftsmodell Uber Pop Fahrten von Privatpersonen mit ihren eigenen Autos an. Als Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz wurde Uber Pop allerdings verboten.
Seit Mai 2021 ist Uber auch mit seinem Lieferdienst Uber Eats in Deutschland vertreten. In mehreren deutschen Städten können sich Personen auf den Job als Kurier bewerben. Sie liefern dann mit dem privaten Fahrzeug oder Fahrrad Essenslieferungen an Kunden aus. Hier ist ein Mindestalter von 18 Jahren ausreichend. Ein Personenbeförderungsschein wird nicht benötigt.
2. Haftung und Verantwortung: Diese rechtlichen Konsequenzen können sich für private Uber-Fahrer ergeben
Mit UberPop konnten sich Fahrer einen lukrativen Nebenjob aufbauen. Diese Zeiten sind jedoch vorbei. Mittlerweile müssen Fahrer, die über Uber angemeldet sind, über einen Personenbeförderungsschein verfügen. Tun sie dies nicht, droht ein Ordnungsgeld von mehreren tausend Euro.
Der Grund für das Verbot ist folgender: Jeder Fahrer ohne Personenbeförderungsschein (sogenannter P-Schein) verstößt gegen das Gesetz. Das Fahren ohne die erforderliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die entgeltliche Beförderung von Fahrgästen ist in Deutschland nämlich mit Auflagen verbunden.
Fahrer müssen für die Erlaubnis nachweisen, dass sie in der Lage und geeignet sind, Fahrgäste zu befördern. Folgende Bedingungen müssen Fahrer dafür erfüllen:
- gesundheitliche Eignung
- erforderliche Ortskenntnisse
- Mindestalter von 21 Jahren
- seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B
Nur unter diesen Voraussetzungen ist die Erlangung eines Personenbeförderungsscheins möglich. Wer ohne P-Schein andere Personen befördert, riskiert daher immer auch ein Bußgeld.
AUFGEPASST!
Fahrer, die über die App Uber Fahrgäste von A nach B bringen, müssen Steuern abführen. Denn die regelmäßigen Einnahmen aus dem Fahrservice sind steuerpflichtig. Uber verlangt daher bei der Anmeldung der Fahrer zusätzlich zum Personenbeförderungsschein auch einen Gewerbeschein bzw. den Handelsregisterauszug sowie einen Nachweis über die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschafts-ID.
Beim Modell UberPop ergaben sich zudem auch Schwierigkeiten in Bezug auf den Versicherungsschutz. Denn beim Versicherer muss angegeben werden, ob der Fahrer gewerblich oder privat fährt. Sobald Sie als Fahrer regelmäßig Ihre Dienste über die Uber App anbieten, fahren Sie gewerblich und müssen dies bei der Versicherung angeben. Andernfalls kann es sein, dass die Versicherung nicht mehr greift und der Versicherer kündigt.
3. Sind Uber-Nutzer während der Fahrt ausreichend versichert?
Seitdem Uber rechtlich mit den gewerbsmäßigen Taxidiensten gleichgestellt wurde, ergeben sich für Nutzer von Uber keine versicherungstechnischen Probleme mehr. Jeder Fahrer muss einen Personenbeförderungsschein besitzen und zudem über einen ausreichenden Kfz-Versicherungsschutz für gewerbliche Fahrten verfügen.
4. Aktuelle Entwicklungen und Urteile: Droht ein Fahrverbot für Uber in Deutschland?
Die Genossenschaft Taxi Deutschland hat in der Vergangenheit bereits Erfolge gegen Uber erzielt. Nach einem Beschluss des Landgerichts Frankfurt (25.08.2014, Az. 2-03 O 329/14) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren durfte der Fahrdienst seine Dienste eigentlich bundesweit nicht mehr anbieten.
Ohne offizielle Personenbeförderungsgenehmigung durften nach dem Beschluss deswegen keine Fahrten über die Uber-App mehr vermittelt werden. Bei einer Zuwiderhandlung drohte Uber sogar ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.
Kurz danach sprach das LG Frankfurt (08.09.2014, Az. 2-06 O 318/14) auch ein direktes Fahrverbot gegen die Fahrer aus, wodurch auch für die Fahrer bei Zuwiderhandlung mit einem Ordnungsgeld gerechnet werden muss. Am 01.10.2014 entschied auch das OVG Hamburg (Az. 3 Bs 175/14), dass das Verbot von Uber rechtmäßig ist.
ENTSCHEIDUNG DES EUGH
Der Fall “Uber” hat es 2017 bis zum höchsten europäischen Gericht geschafft. Am 20. Dezember 2017 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Vermittlung von Fahrdiensten zwischen Privatpersonen kein Vermittlungsdienst, sondern eine Verkehrsdienstleistung ist. Es gelten die gleichen Rechtsvorschriften wie für gewerbsmäßige Taxidienste.
Im Oktober 2019 hat auch das LG Köln (23.10.2019, Az. 81 O 74/19) ein Verbot für die App Uber X ausgesprochen und berief sich dabei auf die Verletzung des Personenbeförderungsgesetzes.
Der BGH hat das Urteil des LG Frankfurt mit einem Beschluss vom 21. April 2022 bestätigt. Für Uber bedeutet das, dass Lizenzen für den Fahrdienst bei den zuständigen Behörden beantragt werden müssen. Die Lizenz unterliegt den deutschen Steuergesetzen in vollem Umfang. Uber kann sich hier nun nicht mehr aus der Verantwortung ziehen.
INTERESSANT
Auch der Limousinen-Service von Uber (Uber Black) wurde am 13.12.2018 vom BGH (Az. I ZR 3/16) als unzulässig eingestuft. Uber sei kein reiner Vermittler der Fahrzeuge und könne sich nicht auf die Dienstleistungsfreiheit berufen, so der BGH. Mietwagen müssen nach dem Personenbeförderungsgesetz nach einer Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren. So soll das Taxigewerbe geschützt werden.
Aber auch dieses Urteil könnte bald hinfällig sein. Denn der EuGH hat am 8. Juni 2023 (Az. C-50/21) klargestellt, dass dies eine Ungleichbehandlung zwischen Taxi- und Mietwagenunternehmen darstelle. So sei die in § 49 Abs. 4 S. 3 PBefG verankerte Rückkehrpflicht für Mietwagen unzulässig, insofern nur auf den Schutz wirtschaftlicher Interessen der Taxiunternehmen abgestellt werde . Inwiefern die EuGH-Entscheidung in Deutschland umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
5. Fazit
Die Nutzung des Fahrservices von Uber wurde im Laufe der letzten zehn Jahre stark reglementiert. Mittlerweile können Nutzer über die Anwendung auf dem Smartphone nur noch gewerbliche Taxifahrer buchen. Die Zeiten der privaten Fahrer sind vorbei.
Auch rechtlich hat sich für Fahrer viel getan. Mittlerweile brauchen Fahrer einen Personenbeförderungsschein, um als Fahrer über Uber tätig werden zu dürfen. Auch Steuern müssen ganz regulär abgeführt werden. Uber wurde damit weitestgehend mit dem deutschen Taxigewerbe gleichgestellt.



