Datenschutzerklärung für Amazon Web Services

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Was macht Amazon Web Services?

Amazon Web Services (AWS) ist ein Cloud Computer Service von Amazon. Neben Datenbanken, Netzwerken und IoT-Sicherheit bietet Amazon Web Services Hosting als Dienstleistung an. Zahlreiche bekannte Unternehmen wie Netflix und Reddit greifen darauf zurück. Was müssen Seitenbetreiber datenschutzrechtlich beachten, wenn sie das Hosting von AWS verwenden?

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Warum ist das Hosting von Amazon Web Services datenschutzrechtlich relevant?

Nutzen Unternehmen das Hosting von Amazon Web Services, kann Amazon automatisch auf alle über das Hosting abgelegte Daten zugreifen. Darunter können daher beispielsweise personenbezogene Kundendaten wie

  • Namen,
  • Adressen,
  • E-Mail-Adressen,
  • IP-Adressen
  • und Telefonnummern

sein. Unternehmen müssen daher besondere datenschutzrechtliche Pflichten erfüllen.

Zudem können Unternehmen beim Amazon-Hosting zwar angeben, dass sie ihre Daten im Rechenzentrum in Frankfurt und damit in Deutschland ablegen möchten. Das schützt sie jedoch nicht vor Zugriffen US-amerikanischer Behörden.

Denn: Durch den Patriot Act können diese Einsicht in die Daten aller Bürger und Firmen erhalten. Unternehmen müssen daher weitere datenschutzrechtliche Vorgaben beachten, wenn sie das Amazon-Hosting rechtskonform nutzen wollen.

Ist die Nutzung von Amazon Web Services zulässig?

Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Sitz des Datenempfängers), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.

Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss.

Der Diensteanbieter von Amazon Web Services ist die Amazon Web Services EMEA SARL. Es können jedoch auch personenbezogene Daten an das Mutterunternehmen Amazon.com Inc. übertragen werden. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in den USA. Es gibt einen Angemessenheitsbeschluss für die Datenübermittlung in die USA. Zusätzlich ist die Datenübertragung in die USA rechtlich aber erst dann zulässig, wenn der Datenempfänger außerdem nach dem Datenschutzabkommen EU-USA (Data Privacy Framework) zertifiziert ist.

Amazon.com Inc. ist DPF-zertifiziert. Die Nutzung des Tools Amazon Web Services ist zulässig.

[Stand: 05.01.2024]

Wichtig: Nur weil die Datenübertragung mit diesem Tool rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Programm automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen.

Mehr zum Thema Datenübertragung in die USA finden Sie in unserem Artikel "Privacy Shield 2.0: Datentransfer in die USA".

So nutzen Sie Amazon Web Services datenschutzkonform 

Um Amazon Web Services gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) zu nutzen, müssen Unternehmen diese Punkte beachten:

Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließen

Erhalten Dritte Zugriff auf personenbezogene Daten, um diese weisungsgebunden zu verarbeiten, müssen Seitenbetreiber mit den diesen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) schließen. Das gibt § 28 DSGVO vor. Beim Hosting verarbeitet Amazon als Dritter die personenbezogenen Daten von Unternehmen. Es liegt daher eine Auftragsverarbeitung vor. Unternehmen müssen mit Amazon Web Services einen AV-Vertrag schließen. Dieser regelt alle wichtigen organisatorischen und technischen Maßnahmen wie Zugriffshierarchien, Backupregelungen und Dokumentationsformalien.

Unternehmen sollten im AV-Vertrag darauf achten, dass dieser angibt,

  • welche Daten sie an Amazon weitergeben,
  • wie lange Amazon diese Daten speichert,
  • warum Amazon die Daten speichert und
  • welche Rechte und Pflichten die Verantwortlichen haben.

Schließen Unternehmen mit Amazon für das Hosting keinen AV-Vertrag, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 10 Millionen Euro oder von bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Das ermöglicht Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO.

Datenschutzerklärung anpassen

Seitenbetreiber müssen ihre Datenschutzerklärung aktualisieren. Sie müssen darin angeben, dass sie Amazon Web Services als Hosting-Anbieter nutzen. Dabei sollten sie klarstellen,

  • dass sie Amazon als Dienstleister nutzen, um ein sicheres und schnelles Online-Angebot bereitstellen zu können,
  • warum und wie Amazon so personenbezogene Daten erhält,
  • wie lange Amazon die personenbezogenen Daten speichert,
  • welche Rechtsgrundlage das erlaubt,
  • dass sie für die Datenweitergabe mit Amazon einen AV-Vertrag geschlossen haben und
  • dass User der Einwilligung in die Datenerhebung jederzeit widersprechen können.

Diese Pflichten ergeben sich aus § 13 Abs. 1 DSGVO.

Zusätzlich sollten Unternehmen auf die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen der Amazon Web Services verweisen. Auf diese Weise können Webseitenbesucher selbst prüfen, wie ihre Daten bei Amazon verarbeitet werden.

Standardvertragsklauseln prüfen

Sollten Unternehmen für ihr Hosting nicht Deutschland oder Irland und damit die EU als Datenstandort gewählt haben, speichert Amazon ihre Daten in Rechenzentren außerhalb der EU, unter anderem in den USA. Auch wenn eine Datenübertragung an das Mutterunternehmen durch DPF-Zertifizierung zulässig ist, empfehlen wir Ihnen nach Möglichkeit den Abschluss von Standardvertragsklauseln sowie eine Datentransfer-Folgenabschätzung vorzunehmen.

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