Datenschutzerklärung für Amazon Web Services

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Was macht Amazon Web Services?

Amazon Web Services (AWS) ist ein Cloud Computer Service von Amazon. Neben Datenbanken, Netzwerken und IoT-Sicherheit bietet Amazon Web Services Hosting als Dienstleistung an. Zahlreiche bekannte Unternehmen wie Netflix und Reddit greifen darauf zurück. Was müssen Seitenbetreiber datenschutzrechtlich beachten, wenn sie das Hosting von AWS verwenden?

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Warum ist das Hosting von Amazon Web Services datenschutzrechtlich relevant?

Nutzen Unternehmen das Hosting von Amazon Web Services, kann Amazon automatisch auf alle über das Hosting abgelegte Daten zugreifen. Darunter können daher beispielsweise personenbezogene Kundendaten wie

  • Namen,
  • Adressen,
  • E-Mail-Adressen,
  • IP-Adressen
  • und Telefonnummern

sein. Unternehmen müssen daher besondere datenschutzrechtliche Pflichten erfüllen.

Zudem können Unternehmen beim Amazon-Hosting zwar angeben, dass sie ihre Daten im Rechenzentrum in Frankfurt und damit in Deutschland ablegen möchten. Das schützt sie jedoch nicht vor Zugriffen US-amerikanischer Behörden. Denn: Durch den Patriot Act können diese Einsicht in die Daten aller Bürger und Firmen erhalten. Unternehmen müssen daher weitere datenschutzrechtliche Vorgaben beachten, wenn sie das Amazon-Hosting rechtskonform nutzen wollen.

Amazon Web Services datenschutzkonform nutzen

Um Amazon Web Services gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) zu nutzen, müssen Unternehmen diese Punkte beachten:

Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließen

Erhalten Dritte Zugriff auf personenbezogene Daten, um diese weisungsgebunden zu verarbeiten, müssen Seitenbetreiber mit den diesen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) schließen. Das gibt § 28 DSGVO vor. Beim Hosting verarbeitet Amazon als Dritter die personenbezogenen Daten von Unternehmen. Es liegt daher eine Auftragsverarbeitung vor. Unternehmen müssen mit Amazon Web Services einen AV-Vertrag schließen. Dieser regelt alle wichtigen organisatorischen und technischen Maßnahmen wie Zugriffshierarchien, Backupregelungen und Dokumentationsformalien.

Unternehmen sollten im AV-Vertrag darauf achten, dass dieser angibt,

  • welche Daten sie an Amazon weitergeben,
  • wie lange Amazon diese Daten speichert,
  • warum Amazon die Daten speichert und
  • welche Rechte und Pflichten die Verantwortlichen haben.

Schließen Unternehmen mit Amazon für das Hosting keinen AV-Vertrag, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 10 Millionen Euro oder von bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Das ermöglicht Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO.

Datenschutzerklärung anpassen

Seitenbetreiber müssen ihre Datenschutzerklärung aktualisieren. Sie müssen darin angeben, dass sie Amazon Web Services als Hosting-Anbieter nutzen. Dabei sollten sie klarstellen,

  • dass sie Amazon als Dienstleister nutzen, um ein sicheres und schnelles Online-Angebot bereitstellen zu können,
  • warum und wie Amazon so personenbezogene Daten erhält,
  • wie lange Amazon die personenbezogenen Daten speichert,
  • welche Rechtsgrundlage das erlaubt,
  • dass sie für die Datenweitergabe mit Amazon einen AV-Vertrag geschlossen haben und
  • dass User der Einwilligung in die Datenerhebung jederzeit widersprechen können.

Diese Pflichten ergeben sich aus § 13 Abs. 1 DSGVO.

Zusätzlich sollten Unternehmen auf die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen der Amazon Web Services verweisen. Auf diese Weise können Webseitenbesucher selbst prüfen, wie ihre Daten bei Amazon verarbeitet werden.

Standardvertragsklauseln prüfen

Sollten Unternehmen für ihr Hosting nicht Deutschland oder Irland und damit die EU als Datenstandort gewählt haben, speichert Amazon ihre Daten in Rechenzentren außerhalb der EU, unter anderem in den USA. Und: US-amerikanische Behörden können aufgrund des Patriot Acts jederzeit auf die Daten von Amazon in Deutschland zugreifen. Um Nutzerdaten rechtlich zulässig von der EU in die USA zu versenden, nutzt Amazon Standardvertragsklauseln. Unternehmen sollten diese mit Amazon abschließen. Zusätzlich müssen sie das Risiko der Datenübertragung in die USA prüfen und dokumentieren. Dazu müssen sie festhalten,

  • welche Art von Daten sie an Amazon in den USA versenden,
  • welche Gesetze zum Datenschutz in den USA herrschen und
  • ob Amazon weitere Maßnahmen nutzt, um Userdaten in den USA zu schützen.

Rechtsprechung zu Amazon Web Services

Zum Thema Amazon Web Services und Datenschutz liegt bisher – soweit ersichtlich – keine Rechtsprechung vor. Für das Hosting von Amazon sind jedoch diese Urteile relevant:

Datenschutzbehörde Hamburg zum AV-Vertrag

Im Dezember 2018 sprach die Hamburger Datenschutzbehörde ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro gegen ein Versandunternehmen aus. Dies sah sich nicht verpflichtet, für die Zusammenarbeit mit einem spanischen Dienstleister selbst einen AV-Vertrag aufzusetzen.

Datenschutzbehörde Baden-Württemberg zum AV-Vertrag

Im März 2021 sprach die Datenschutzbehörde Baden-Württemberg eine Strafe von 300.000 Euro gegen den Fußballverein VfB Stuttgart aus. Dieser hatte es versäumt, für die Zusammenarbeit mit Dienstleistern einen AV-Vertrag aufzusetzen.

Europäischer Gerichtshof zum Privacy Shield

Unternehmen können den Privacy Shield nicht als rechtliche Grundlage verwenden, um personenbezogene Daten rechtssicher in die USA zu versenden. Zu diesem Ergebnis kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juli 2020. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass Überwachungsprogramme in den USA nicht auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt sind. Damit entspricht der US-amerikanische Datenschutz nicht dem der DSGVO (Az. C-311/18).

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