Was macht Ablefy (ehemals Elopage)?
Ablefy (ehemals Elopage) ist ein digitales Shopsystem. Händler können auf der Plattform digitale Produkte wie Online-Kurse, Tickets und eBooks verkaufen. Ablefy fungiert dabei als Full-Service-Anbieter. Händler können daher auf der Plattform Produkte erstellen, verkaufen, Kunden bezahlen lassen und ihre Verkäufe auswerten. Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben müssen sie für Ablefy (ehemals Elopage) beachten?
Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutzerklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.
Datenschutzerklärung kostenlos erstellenDarum ist Ablefy datenschutzrechtlich relevant
Bieten Händler Produkte über Ablefy (ehemals Elopage) an, erhält die Plattform bei einer Bestellung Zugriff auf alle Kundendaten. Das können zum Beispiel
- Namen,
- Adressen,
- E-Mail-Adressen,
- Telefonnummern und
- Zahlungsdaten wie Kreditkartennummern
sein. Diese Daten sind durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG (ehemals TTDSG)) besonders geschützt. Händler müssen daher besondere datenschutzrechtliche Pflichten beachten.
Wie können Händler Ablefy (ehemals Elopage) DSGVO-konform verwenden?
Um Ablefy datenschutzkonform zu nutzen, müssen Händler diesen Pflichten nachkommen:
Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen
Kaufen Kunden ein Produkt über Ablefy (ehemals Elopage), schließen sie mit dem entsprechenden Händler einen Kaufvertrag. Die Daten für die Kaufabwicklung – wie Name und Zahlungsdetails – erhält jedoch nicht nur der Händler selbst, sondern auch Ablefy. Das bedeutet: Händler geben personenbezogene Daten an einen Dritten weiter. Sie müssen mit Ablefy daher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) abschließen.
Händler müssen darauf achten, dass der AV-Vertrag erklärt,
- welche Userdaten Ablefy bei einem Kauf erhält und speichert,
- wie lange Ablefy diese Daten speichert,
- zu welchem Zweck Ablefy die Daten speichert und
- welche sonstigen Rechte und Pflichten beide Parteien haben.
Nutzer-Einwilligung einholen
Um über Ablefy personenbezogene Daten zu erheben, empfehlen wir Ihnen eine Einwilligung Ihrer Nutzer einzuholen. In der Praxis eignen sich hierfür Cookie Consent Tools.
Datenschutzerklärung anpassen
Mit einem Account bei Ablefy (zuvor Elopage) geben Händler personenbezogene Daten an einen Dritten weiter. Darauf müssen sie in ihrer Datenschutzerklärung hinweisen. Dabei sollten sie in einfach verständlicher Sprache aufführen,
- zu welchem Zweck sie über Ablefy personenbezogene Daten sammeln,
- wie lange sie die Daten speichern,
- welche Rechtsgrundlage ihnen das ermöglicht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) und
- dass sie für die Datenweitergabe mit Ablefy einen AV-Vertrag geschlossen haben.
Daneben sollten Händler Kunden auch darauf hinweisen, dass sie der Datenverarbeitung durch Ablefy jederzeit widersprechen können. Das gilt jedoch nicht für die Daten, die Ablefy benötigt, um einen Kauf abzuwickeln. Dazu gehören zum Beispiel wichtige Vertragsdaten wie Name und Zahlungsdetails.
Datenschutzerklärung bei Ablefy (ehemals EloPage) anlegen
Händler haben die Möglichkeit, bei Ablefy eine eigene Datenschutzerklärung für den Verkauf ihrer Produkte auf der Plattform anzulegen. Das sollten Händler nutzen. Auf diese Weise können sie User noch auf Ablefy darüber aufklären, was mit ihren Daten bei einem Kauf passiert.
Eine rechtssichere Datenschutzerklärung können Sie jetzt schnell und kostenfrei mit unserem Datenschutz-Generator erstellen.
Erstellen Sie jetzt eine rechtssichere Datenschutzerklärung mit dem eRecht24 Datenschutz Generator
- Einfache Integration in Ihre Website
- Anwaltlich geprüfter Generator
- Für Sie kostenfrei in wenigen Schritten