Gekaufte Rezensionen: Warentester zeigen Manipulationsmodelle auf

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Worum geht's?

Dass Bewertungen im Internet nicht blind geglaubt werden sollte, hat sich bei Verbrauchern inzwischen herumgesprochen. Wie professionell das Geschäft mit den Sternen tatsächlich abläuft, hat aber sogar die Experten der Stiftung Warentest überrascht. Getarnt als Rezensionsschreiber ließ man sie teilweise nur anhand von Fotos Produkte bewerten. Weniger als vier Sterne wurden dabei oft nicht akzeptiert.

So entstehen „verifizierte Käufe“

Die Warentester hatten sich inkognito bei sieben Agenturen gemeldet, die im Internet die Vermittlung von Kundenbewertungen anbieten. Zwischen Dezember 2019 und Mai 2020 formulierten sie Rezensionen für Kopfhörer, Klobürsten, Lichterketten, Mausefallen oder Apps. Der Großteil der Artikel stammte aus dem Angebot von Amazon. Hier musste das zu bewertende Produkt auch erst einmal über das eigene Konto der Tester bestellt werden. Nur so konnte die später eingereichte Bewertung als „verifizierter Kauf“ markiert werden. Bezahlt wurde allerdings erst, wenn die Agentur mit dem Ergebnis zufrieden war.

Kein Geld für negative Erfahrungsberichte

Die Warentester gaben zunächst grundsätzlich nur mittelmäßige Bewertungen mit drei von fünf Sternen ab. Ein Viertel dieser Urteile wurden von den Agenturen nicht akzeptiert. Sie forderten die Schreiber auf, negative Aspekte zu entfernen und mindestens vier Sterne zu vergeben. Dabei standen den Testern die zu besprechenden Artikel nicht in allen Fällen wirklich zur Verfügung. Eine Agentur verschickte grundsätzlich nur Produktfotos mit einigen Gebrauchshinweisen. In einem Fall ging es sogar um ein völlig fiktives Produkt: „Stell Dir vor, Du hättest Dir eine Dating-App heruntergeladen, bist sehr zufrieden damit und schreibst eine Bewertung“, lautete der Arbeitsauftrag.

Gewinn streichen Agenturen ein

Für die teils frei erfundenen Rezensionen erhalten die Autoren nur Cent-Beträge. Im Gegenzug werden sie für rund 10,- Euro das Stück an Webseitenbetreiber verkauft. Auch das probierte die Stiftung Warentest aus, indem sie positive Bewertungen für das Google-Profil eines Internet-Shops in Auftrag gab. „Erschreckend echt“ seien diese ausgefallen, heißt es nun in dem Bericht. Und das, obwohl die beschriebenen Leistungen nie in Anspruch genommen wurden.

Praxis-Tipps:

1. Lassen Sie sich nicht von einer großen Zahl begeisterter Berichte unter einem Produkt beeinflussen. Achten Sie vielmehr auf negative Kritiken und überprüfen Sie, ob bestimmte Mängel immer wieder genannt werden.

2. Vertrauen Sie keinen Gesamturteilen wie „Amazon’s Choice“ oder „Bestseller“. Sie werden in der Regel nicht anhand von Durchschnittswerten gebildet, sondern mit Algorithmen errechnet. Diese lassen sich zumindest teilweise manipulieren.

3. Betrachten Sie den Gesamtverlauf der Rezensionen. Bestimmte Muster können einen Hinweis auf Manipulation geben: Wenn beispielsweise sehr viele positive Bewertungen in einem kurzen Zeitraum abgegeben werden, oder wenn auf eine negative Kritik viele auffällig gute folgen.

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.


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