Impressumspflicht: Was muss im Blog-Impressum stehen?

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Worum geht's?

Nur rein private Seiten benötigen kein Impressum

Blogbetreiber sollten in der Regel über ein Impressum verfügen. Zunächst einmal sind nur wirklich rein private Webseiten von der Impressumspflicht ausgenommen. Nach der hier strengen Rechtsprechung können schon Werbebanner oder Affiliate-Links genügen, um nicht mehr als privat zu gelten.

Journalistische oder redaktionelle Inhalte?

Selbst wenn keine Werbung auf dem Blog angezeigt wird, können Blogbetreiber auch aus einem anderen Grund verpflichtet sein, ein Impressum online zu stellen. Das Telemediengesetz (DDG (ehemals TMG)) regelt lediglich die notwendigen Informationen für Betreiber kommerzieller Seiten. Soweit aber journalistische oder redaktionelle Inhalte angeboten werden, kommt zusätzlich § 55 Rundfunkstaatsvertrag zur Anwendung. Danach müssen  Anbieter von "Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten" Angaben zum Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift machen. Die Frage ist, welche der unzähligen Blogs journalistische Inhalte anbieten und wer dies letztendlich entscheiden soll. Zumindest aus rechtlicher Sicht sollte jeder Blogger mit nennenswerter Anzahl an Veröffentlichungen und entsprechender Bekanntheit über ein Impressum verfügen.

Notwendig ist, dass dieser Verantwortliche seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat, wie es § 55  Rundfunkstaatsvertrag vorschreibt. Hinzu kommen die notwendigen Kontaktdaten wie E-Mail, Fax und Telefon.

Unternehmens-Blogs

Werden Blogs von Unternehmen betrieben, müssen zusätzlich sämtliche Angaben hinterlegt werden, die für das jeweilige Unternehmen (GmbH, GbR, AG usw.) notwendig wären, also etwa Rechtsform, Vertretungsberechtigter, Umsatzsteuer-ID und Kotaktdaten.

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Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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