Nur rein private Seiten benötigen kein Impressum
Blogbetreiber sollten in der Regel über ein Impressum verfügen. Zunächst einmal sind nur wirklich rein private Webseiten von der Impressumspflicht ausgenommen. Nach der hier strengen Rechtsprechung können schon Werbebanner oder Affiliate-Links genügen, um nicht mehr als privat zu gelten.
Journalistische oder redaktionelle Inhalte?
Selbst wenn keine Werbung auf dem Blog angezeigt wird, können Blogbetreiber auch aus einem anderen Grund verpflichtet sein, ein Impressum online zu stellen. Das Telemediengesetz (TMG) regelt lediglich die notwendigen Informationen für Betreiber kommerzieller Seiten. Soweit aber journalistische oder redaktionelle Inhalte angeboten werden, kommt zusätzlich § 55 Rundfunkstaatsvertrag zur Anwendung. Danach müssen Anbieter von "Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten" Angaben zum Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift machen. Die Frage ist, welche der unzähligen Blogs journalistische Inhalte anbieten und wer dies letztendlich entscheiden soll. Zumindest aus rechtlicher Sicht sollte jeder Blogger mit nennenswerter Anzahl an Veröffentlichungen und entsprechender Bekanntheit über ein Impressum verfügen.
Notwendig ist, dass dieser Verantwortliche seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat, wie es § 55 Rundfunkstaatsvertrag vorschreibt. Hinzu kommen die notwendigen Kontaktdaten wie E-Mail, Fax und Telefon.
Unternehmens-Blogs
Werden Blogs von Unternehmen betrieben, müssen zusätzlich sämtliche Angaben hinterlegt werden, die für das jeweilige Unternehmen (GmbH, GbR, AG usw.) notwendig wären, also etwa Rechtsform, Vertretungsberechtigter, Umsatzsteuer-ID und Kotaktdaten.
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"Notwendig ist, dass dieser Verantwortliche seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat, wie es § 55 Rundfunkstaatsvertrag vorschreibt. Hinzu kommen die notwendigen Kontaktdaten wie E-Mail, Fax und Telefon."
Was ist, wenn ich mich gerade hauptsächlich im Ausland aufhalte und einen Blog betreiben moechte?
Ich verkaufe dort nichts und ich erhalte auch nichts dafür, wenn ich zu einer Anleitung oder einem Schnittmuster verlinke. Das Einzige, was ich mache, sind hin und wieder Buchrezensionen, bei denen ich das Buch zur Verfügung gestellt bekomme. Das schreibe ich aber auch ausdrücklich dazu!
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Marion
Einfache Homepage ohne Verkauf und Formular – also eigentlich keine Datenerfassung
Müssen folgende Punkte angeklickt werden?
1) Datenerfassung auf unserer Website
2) Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
3) Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
4) Recht auf Datenübertragbarkeit
5) Auskunft, Sperrung und Löschung von Daten
Danke für Antworten, im Generator sind dazu keine Erklärungstexte.