Was war geschehen?
Ein Mitglied hatte in einem Internet-Forum über 1.000 Beiträge verfasst. In den Board-Regeln hatte die Betreiberin des Forums bestimmt, dass kein Anspruch auf Löschung eines Beitrags besteht.
Nachdem sich das Mitglied aus dem Forum gelöscht hat, entfernte die Betreiberin die Beiträge des Mitglieds, welche private Daten wie Kontaktdaten und Bilder des ehemaligen Mitglieds enthielten.
Als die Betreiberin die Löschung sämtlicher Beiträge des Mitglieds ablehnte, erhob das Mitglied Klage auf Entfernung aller von ihm verfassten Beiträge.
Entscheidung des Gerichts
Das Amtsgericht Ratingen wies in seiner Entscheidung (Urteil vom 29.06.2011 – Az.: 8 C 486/10) die Klage jedoch ab. Ein Mitglied in einem Internetforum habe grundsätzlich keinen Anspruch auf Löschung aller von ihm verfassten Beiträge. Der Nutzer habe im vorliegenden Fall die Beiträge in Kenntnis des Board-AGB gepostet, deren Geltung er mit seiner Registrierung in dem Internetforum akzeptierte.
Ein Löschungsanspruch könne sich nach Ansicht der Richter des AG Ratingen auch nicht aus urheberrechtlichen Normen ergeben. Dazu hätte der klagende Forennutzer hinsichtlich jedes einzelnen Forenbeitrags darlegen und beweisen müssen, dass sie als Sprachwerk die notwendige Schöpfungshöhe gem. § 2 Abs. 2 UrhG erreicht haben. Ein Löschungsanspruch könne sich auch nicht aus § 98 UrhG ergeben, da die bloße Nichtlöschung keine Vervielfältigung im Sinne der Norm darstelle.
Auch ergebe sich nach Ansicht der Richter keine taugliche Anspruchsgrundlage aus Datenschutzrecht des Klägers, da alle Beiträge des Nutzers, die personenbezogene Daten enthielten, bereits durch die Beklagte gelöscht worden seien.
Fazit
Wie das vorliegende Urteil zeigt, empfiehlt es sich - bevor man sich in einem Forum registriert - die AGB des jeweiligen Forums genau zu lesen um herauszufinden, ob die Forenbeiträge auch nach Löschung des Accounts abrufbar sind.
Wird substantiiert vorgetragen, dass es sich bei den Beiträgen um urheberrechtlich geschützte Sprachwerke oder um Beiträge mit personenbezogen Daten handelt, besteht nach Ansicht der Richter des AG Ratingen - trotz fehlendem Löschungsanspruch in den Board-AGB - ein Löschungsanspruch nach Urheberrecht und Datenschutzrecht. Ansonsten ist der Forenbetreiber nicht verpflichtet, die Beiträge zu löschen.
Erst vor einem Jahr hatte das AG München entschieden (Urteil vom 03.02.1011 – Az.: 161 C 24062/10), dass Forenbetreiber die Daten der Forennutzer nicht an Rechteinhaber herausgeben müssen, wenn diese wegen einer Äußerung im Forum gegen diese vorgehen wollen.
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