Gericht: Schmerzensgeld wegen Verbreitung von Nacktbildern über WhatsApp

(12 Bewertungen, 3.92 von 5)

Worum geht's?

Auch intime Bilder können heutzutage mit dem Smartphone schnell geschossen und über WhatsApp mit einem Klick versendet werden. Ein 13-jähriger Schüler musste jetzt mit gerichtlicher Hilfe lernen, dass er die pikanten Bilder seiner damaligen Freundin besser für sich hätte behalten sollen, statt sie an seine Schulfreunde weiterzuleiten.

Schüler teilt Nacktbilder seiner Freundin mit seinen Schulfreunden

Die gleichaltrige Freundin des Berliner Gymnasiasten hatte ihm während der Beziehung mehrfach freizügige Selfies über WhatsApp geschickt. Ihr Freund wollte mit den Bildern vor seinen Schulfreunden angeben und schickte sie munter weiter. Offenbar ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein.

Verbreiten von intimen Bildern kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben

Denn die Verbreitung von intimen Bildern gegen den Willen des Betroffenen stellt einen rechtswidrigen Eingriff in die Intimsphäre und damit eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung des Abgebildeten dar. Dem abgebildeten Opfer steht in solchen Fällen neben einem Unterlassungsanspruch auch ein Schmerzensgeldanspruch gemäß § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu, wobei die Höhe des Anspruchs immer von den konkreten Umständen abhängt.

Neben den zivilrechtlichen Ansprüchen drohen auch strafrechtliche Folgen. § 33 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) stellt das Verbreiten von Fotos gegen den Willen des Betroffenen unter eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Nach § 184 Strafgesetzbuch (StGB) droht dem teilfreudigen Weiterleitenden zudem eine Freiheitsstrafe wegen Verbreitens pornographischer Schriften, worunter auch das Weiterleiten von intimen Fotos fallen kann.

Schüler hätte Konsequenzen seines Handelns erkennen müssen

Der 13-jährige Gymnasiast verglich sich mit seiner jetzigen Ex-Freundin vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg auf eine Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 1837 Euro, wovon er 500 Euro durch eigenen Verdienst erwirtschaften sollte. Opfer und Täter einigten sich zudem darauf, dass ihm 500 Euro erlassen werden sollten, wenn er die anderen Beträge fristgerecht zahlt (Urteil vom 15.01.2015, 239 C 225/14).

Das Gericht wies darauf hin, dass „die Weiterverbreitung der Bilder durch den Beklagten […] aufgrund der einschneidenden Wirkung auf die Lebensführung und die Entwicklung der jugendlichen Klägerin eine Entschädigung in Geld zur Genugtuung unabweisbar" macht. Die Schülerin dürfte sich laut Gericht durch die Verbreitung der Nacktbilder "an den Pranger gestellt fühlen und die Situation insgesamt als ausgesprochen peinlich empfunden haben“.

Der Junge hätte die Konsequenzen seines Handelns „aufgrund der heute in der Regel umfangreichen Erfahrung von Jugendlichen im Umgang mit Sozialnetzwerken, mit Medien und deren Gefahren“ auch erkennen müssen.

Fazit:

Strafrechtliche Konsequenzen hatte das Weiterleiten der Nacktbilder für den jungen Schüler zwar nicht, denn er war zum Tatzeitpunkt erst 13 Jahre alt und damit noch nicht strafmündig. Das Berliner Urteil zeigt jedoch, dass selbst sehr junge Täter zivilrechtliche Folgen befürchten müssen.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Dipl.-Jur. Bea Brünen
Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details